Das Muster läuft immer gleich ab.
Und ja, es ist lächerlich, wegen eines Einzelfalls nun sämtliche katholischen Krankenhäuser anzufragen, ob bei ihnen etwa regelmäßig Opfer von Verbrechen auf der Straße liegen gelassen werden.
Und obwohl es immer das gleiche Muster ist, funktioniert es einwandfrei.
Nun muss sich der Geschäftsführer des katholischen Krankenhausverbandes auch noch gegen Drohungen von Politikern quer durch alle Lager (!) zur Wehr setzen, die offenbar über unsere Verfassung wenig informiert sind.
Aus einem Interview mit Thomas Vortkamp:
>>
KNA: Herr Vortkamp, haben die Ereignisse in Köln dem Image katholischer Krankenhäuser bundesweit geschadet?
Vortkamp: Natürlich hat das Ereignis bundesweit Wellen geschlagen. Und viele der katholischen Kliniken wurden angefragt, ob so etwas auch bei ihnen passieren könnte.
KNA: Wie haben Sie reagiert?
Vortkamp: Wir und unsere Mitgliedseinrichtungen haben klargestellt, dass an allen katholischen Krankenhäusern die Erstversorgung und die Spurensicherung bei Vergewaltigungsopfern sichergestellt sind. Niemand wird abgewiesen.
KNA: In Köln wurde aber doch eine junge Frau abgewiesen?
Vortkamp: Soweit uns bekannt ist, hatte im Kölner Fall eine medizinische Erstversorgung bereits stattgefunden. Und die Staatsanwaltschaft sieht derzeit keinen Anfangsverdacht - weder für eine unterlassene Hilfeleistung noch für eine Strafvereitelung durch Unterlassen, da sich das Opfer zum Zeitpunkt der Abweisung bereits in ärztlicher Behandlung befunden habe. Nichtsdestotrotz wäre die Untersuchung zum Zwecke der Spurensicherung durchzuführen gewesen. Der Klinikträger hat sich bei dem Opfer entschuldigt, dass dies unterblieben ist. <<
Und:
>>KNA: Da mischt auch die Politik kräftig mit. Es gab schon einzelne Drohungen von Abgeordneten der CDU, SPD und Grünen, dass katholische Krankenhäuser «vom Netz genommen werden» sollten.
Vortkamp: Solche Drohungen entbehren jeglicher Grundlage. Es ist lächerlich, dass jetzt manche Gesundheitspolitiker meinen, katholische Kliniken in Gänze in Frage stellen zu müssen. Kirchliche Krankenhäuser haben das verfassungsrechtlich geschützte Recht, bestimmte medizinische Leistungen wie Abtreibungen nicht anbieten zu müssen. <<
Ganzes Interview hier auf kath.net.
Und obwohl es immer das gleiche Muster ist, funktioniert es einwandfrei.
Nun muss sich der Geschäftsführer des katholischen Krankenhausverbandes auch noch gegen Drohungen von Politikern quer durch alle Lager (!) zur Wehr setzen, die offenbar über unsere Verfassung wenig informiert sind.
Aus einem Interview mit Thomas Vortkamp:
>>
KNA: Herr Vortkamp, haben die Ereignisse in Köln dem Image katholischer Krankenhäuser bundesweit geschadet?
Vortkamp: Natürlich hat das Ereignis bundesweit Wellen geschlagen. Und viele der katholischen Kliniken wurden angefragt, ob so etwas auch bei ihnen passieren könnte.
KNA: Wie haben Sie reagiert?
Vortkamp: Wir und unsere Mitgliedseinrichtungen haben klargestellt, dass an allen katholischen Krankenhäusern die Erstversorgung und die Spurensicherung bei Vergewaltigungsopfern sichergestellt sind. Niemand wird abgewiesen.
KNA: In Köln wurde aber doch eine junge Frau abgewiesen?
Vortkamp: Soweit uns bekannt ist, hatte im Kölner Fall eine medizinische Erstversorgung bereits stattgefunden. Und die Staatsanwaltschaft sieht derzeit keinen Anfangsverdacht - weder für eine unterlassene Hilfeleistung noch für eine Strafvereitelung durch Unterlassen, da sich das Opfer zum Zeitpunkt der Abweisung bereits in ärztlicher Behandlung befunden habe. Nichtsdestotrotz wäre die Untersuchung zum Zwecke der Spurensicherung durchzuführen gewesen. Der Klinikträger hat sich bei dem Opfer entschuldigt, dass dies unterblieben ist. <<
Und:
>>KNA: Da mischt auch die Politik kräftig mit. Es gab schon einzelne Drohungen von Abgeordneten der CDU, SPD und Grünen, dass katholische Krankenhäuser «vom Netz genommen werden» sollten.
Vortkamp: Solche Drohungen entbehren jeglicher Grundlage. Es ist lächerlich, dass jetzt manche Gesundheitspolitiker meinen, katholische Kliniken in Gänze in Frage stellen zu müssen. Kirchliche Krankenhäuser haben das verfassungsrechtlich geschützte Recht, bestimmte medizinische Leistungen wie Abtreibungen nicht anbieten zu müssen. <<
Ganzes Interview hier auf kath.net.
ElsaLaska - 22. Jan, 14:29