In die Katakomben?
Ein Gastbeitrag von Olaf Tannenberg.
Wo immer zwei oder drei Menschen sich in seinem Namen versammeln, da will heute nicht nur Christus sein, sondern auch mindestens ein linker, grüner, ein agnostischer oder atheistischer Kritiker. Dabei besteht seitens des ewigen Nörglers kein ehrliches Interesse zur Teilnahme an einer solchen Versammlung, kein ernsthafter, zum Verständnis führender Wille, nein, es ist lediglich die scheinbar unüberwindbare Sucht nach dem Stören anderer Kreise. Man will mitreden, auch wenn jedweder eigene Bezug dazu fehlt. Im Vordergrund steht die Kritik um der Kritik wegen. Denn wie kann ich nur als Ungläubiger von den Gläubigen ausgegrenzt werden, nur weil mir der Glaube fehlt? Meine Meinung ist doch wichtig!
So sieht es mancher Mitmensch. Er versteht dabei allzu wenig von der Materie. Er spielt dabei das wichtige Recht des Individuum gegen das nicht minder wichtige Recht von Zusammenschlüssen aus. Doch das Recht zur freien Religionsausübung ist mehr als nur die Möglichkeit zur Wahrnehmung eines Gottesdienstes. Dieser könnte auch, vor den Augen der Kritiker versteckt, in den Katakomben stattfinden, tief unter der Erde, damit sich bloß niemand belästigt fühlt.
Die Freiheit der Religionsausübung ist ein höchst schützenswertes Gut einer jeden freiheitlich-demokratischen Verfassung. Doch diese Freiheit stößt zunehmend an abstrakte Grenzen. Sie wird gegen andere Verfassungsrechte ausgespielt. Ein jüngstes Beispiel ist die Debatte über Beschneidung von jüdischen und muslimischen Jungen. Das Verbot religiöser Praktiken geht dabei offensichtlich einher mit der Sehnsucht gewisser Kreise nach allumfänglicher Fremdbetreuung von Kindern. Der Staat ersetzt mehr und mehr das ureigene Recht der Eltern. Da kann es nicht mehr erstaunlich sein, dass Einzelne ganzen Gemeinschaften entgegen wirken und lautstark danach begehren, deren Rechte einzuschränken oder völlig aufzuheben.
Würde man den Argumentationen der Dauerquengler folgen, so wäre vermutlich bald sogar die mit der christlichen Taufe verbundene Benetzung mit kaltem Weihwasser ein Akt der Körperverletzung. Immerhin könnte der Täufling durch den jähen Eingriff einen Herzinfarkt erleiden. Und was hier wie ein Scherz klingen mag, ist längst gar nicht mehr so abwegig.
Nein, religiöse Menschen haben es nicht leicht dieser Tage. Der eisig-scharfe Wind der Ablehnung weht uns entgegen. Er dringt von allen Seiten auf uns ein. Doch nach allen leidvollen Erfahrungen, nach Anfeindungen ohne Zahl, denen wir Christen seit nunmehr zweitausend Jahren unterworfen sind, darf es kein Zurückweichen geben. Wir sind dazu aufgerufen, unbeirrt Gottes Willen umzusetzen. Denn die wahre Freiheit des Gläubigen ist es, den frei machenden Glauben zu erleben. Auch - und besonders - wider den lebensbedrohenden Zeitgeist.
Wo immer zwei oder drei Menschen sich in seinem Namen versammeln, da will heute nicht nur Christus sein, sondern auch mindestens ein linker, grüner, ein agnostischer oder atheistischer Kritiker. Dabei besteht seitens des ewigen Nörglers kein ehrliches Interesse zur Teilnahme an einer solchen Versammlung, kein ernsthafter, zum Verständnis führender Wille, nein, es ist lediglich die scheinbar unüberwindbare Sucht nach dem Stören anderer Kreise. Man will mitreden, auch wenn jedweder eigene Bezug dazu fehlt. Im Vordergrund steht die Kritik um der Kritik wegen. Denn wie kann ich nur als Ungläubiger von den Gläubigen ausgegrenzt werden, nur weil mir der Glaube fehlt? Meine Meinung ist doch wichtig!
So sieht es mancher Mitmensch. Er versteht dabei allzu wenig von der Materie. Er spielt dabei das wichtige Recht des Individuum gegen das nicht minder wichtige Recht von Zusammenschlüssen aus. Doch das Recht zur freien Religionsausübung ist mehr als nur die Möglichkeit zur Wahrnehmung eines Gottesdienstes. Dieser könnte auch, vor den Augen der Kritiker versteckt, in den Katakomben stattfinden, tief unter der Erde, damit sich bloß niemand belästigt fühlt.
Die Freiheit der Religionsausübung ist ein höchst schützenswertes Gut einer jeden freiheitlich-demokratischen Verfassung. Doch diese Freiheit stößt zunehmend an abstrakte Grenzen. Sie wird gegen andere Verfassungsrechte ausgespielt. Ein jüngstes Beispiel ist die Debatte über Beschneidung von jüdischen und muslimischen Jungen. Das Verbot religiöser Praktiken geht dabei offensichtlich einher mit der Sehnsucht gewisser Kreise nach allumfänglicher Fremdbetreuung von Kindern. Der Staat ersetzt mehr und mehr das ureigene Recht der Eltern. Da kann es nicht mehr erstaunlich sein, dass Einzelne ganzen Gemeinschaften entgegen wirken und lautstark danach begehren, deren Rechte einzuschränken oder völlig aufzuheben.
Würde man den Argumentationen der Dauerquengler folgen, so wäre vermutlich bald sogar die mit der christlichen Taufe verbundene Benetzung mit kaltem Weihwasser ein Akt der Körperverletzung. Immerhin könnte der Täufling durch den jähen Eingriff einen Herzinfarkt erleiden. Und was hier wie ein Scherz klingen mag, ist längst gar nicht mehr so abwegig.
Nein, religiöse Menschen haben es nicht leicht dieser Tage. Der eisig-scharfe Wind der Ablehnung weht uns entgegen. Er dringt von allen Seiten auf uns ein. Doch nach allen leidvollen Erfahrungen, nach Anfeindungen ohne Zahl, denen wir Christen seit nunmehr zweitausend Jahren unterworfen sind, darf es kein Zurückweichen geben. Wir sind dazu aufgerufen, unbeirrt Gottes Willen umzusetzen. Denn die wahre Freiheit des Gläubigen ist es, den frei machenden Glauben zu erleben. Auch - und besonders - wider den lebensbedrohenden Zeitgeist.
ElsaLaska - 14. Jul, 16:54
Negative Religionsfreiheit
Immerhin
negative Religionsfreiheit
Immer noch dagegen?