Allerseelenablass. Reminder at.
Beim Stöbern nach den Bedingungen bin ich auf diesen, ein Jahr alten Text von Anmerkungen donec venias gestoßen, der uns nebenzu wieder mühelos aufzeigt, wie gering das Vermögen bei Schreibern der DIE ZEIT imstande ist, katholisch zu kapieren (Islam funzt natürlich besser, ist irgendwie auch alles einfacher da.) Aber das wussten wir ja auch schon.
Die Bedingungen für den Allerseelenablass sind hier nochmals zusammengefasst und übernommen aus kathpedia:
>>Nach kirchlichem Recht gibt es (c. 996 CIC; vgl. EI 1999, Nr. 17, S. 25) fünf Voraussetzungen zur Erlangung von Ablässen:
1) Wer einen Ablass gewinnen will, muss getaufter Christ sein,
2) er darf nicht exkommuniziert sein,
3) er muss sich wenigstens beim Abschluss der vorgeschriebenen Werke im Stande der Gnade befinden (d.h. keine Schwere Sünde haben),
4) er muss den Willen haben, Ablässe zu gewinnen,
5) er muss die auferlegten Werke gemäß den Bestimmungen in der festgesetzten Zeit und in der gebotenen Weise erfüllen.<<
Vom 1. bis 8. November kann täglich einmal ein vollkommener
Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden. Neben
den üblichen Voraussetzungen (Beichte, wobei eine zur
Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossener
Abkehr von jeder Sünde; Kommunionempfang
und Gebet auf Meinung des Heiligen Vaters – diese Erfordernisse
können mehrere Tage vor oder nach dem Kirchenbzw.
Friedhofsbesuch erfüllt werden) sind erforderlich:
a) am Allerseelentag (einschließlich 1. November ab 12 Uhr):
Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, Vaterunser
und Glaubensbekenntnis; in Hauskapellen können
nur die zum Haus Gehörenden den Ablass gewinnen;
oder
b) vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet
für die Verstorbenen.
Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen
unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher
kann in diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres
durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden.
[Danke, Admiral fürs Ergänzen]
Die Bedingungen für den Allerseelenablass sind hier nochmals zusammengefasst und übernommen aus kathpedia:
>>Nach kirchlichem Recht gibt es (c. 996 CIC; vgl. EI 1999, Nr. 17, S. 25) fünf Voraussetzungen zur Erlangung von Ablässen:
1) Wer einen Ablass gewinnen will, muss getaufter Christ sein,
2) er darf nicht exkommuniziert sein,
3) er muss sich wenigstens beim Abschluss der vorgeschriebenen Werke im Stande der Gnade befinden (d.h. keine Schwere Sünde haben),
4) er muss den Willen haben, Ablässe zu gewinnen,
5) er muss die auferlegten Werke gemäß den Bestimmungen in der festgesetzten Zeit und in der gebotenen Weise erfüllen.<<
Vom 1. bis 8. November kann täglich einmal ein vollkommener
Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden. Neben
den üblichen Voraussetzungen (Beichte, wobei eine zur
Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossener
Abkehr von jeder Sünde; Kommunionempfang
und Gebet auf Meinung des Heiligen Vaters – diese Erfordernisse
können mehrere Tage vor oder nach dem Kirchenbzw.
Friedhofsbesuch erfüllt werden) sind erforderlich:
a) am Allerseelentag (einschließlich 1. November ab 12 Uhr):
Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, Vaterunser
und Glaubensbekenntnis; in Hauskapellen können
nur die zum Haus Gehörenden den Ablass gewinnen;
oder
b) vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet
für die Verstorbenen.
Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen
unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher
kann in diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres
durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden.
[Danke, Admiral fürs Ergänzen]
ElsaLaska - 2. Nov, 12:07
Direktorium Paderborn
Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden. Neben
den üblichen Voraussetzungen (Beichte, wobei eine zur
Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossener
Abkehr von jeder Sünde; Kommunionempfang
und Gebet auf Meinung des Heiligen Vaters – diese Erfordernisse
können mehrere Tage vor oder nach dem Kirchenbzw.
Friedhofsbesuch erfüllt werden) sind erforderlich:
a) am Allerseelentag (einschließlich 1. November ab 12 Uhr):
Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, Vaterunser
und Glaubensbekenntnis; in Hauskapellen können
nur die zum Haus Gehörenden den Ablass gewinnen;
oder
b) vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet
für die Verstorbenen.
Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen
unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher
kann in diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres
durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden.