Schandurteil von Wiesbaden
Welche Tat bitte, und hier ist Fantasie gefragt, sollte denn etwa NICHT eine "besondere Schwere der Schuld" erkennen lassen, wenn nicht die, dass ein Mann seine ehemalige Geliebte, die nun mit dem gemeinsamen Kind schwanger ist, hinterrücks mit dem Messer niedermeuchelt, weil die nicht abtreiben wollte - nennen wir es ruhig einen heimtückischen Doppelmord, auch wenn das sicherlich nicht die korrekt juristische Umschreibung des Tathergangs sein sollte.
Der Angeklagte habe sich "aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden". So der Richterspruch.
Ja, steig mir doch den Buckel runter! Man stelle sich so eine Relativierung mal vor, wenn ein Neonazi seine ausländische, schwangere Geliebte abschlachten würde!
Es geht hier um heimtückischen Mord an einer schwanger gehenden Frau, mithin um einen Doppelmord! Und da gibt es keine "kulturelle Zwangslage", kann es gar nicht geben- wo kommen wir denn sonst hin?
Glücklicherweise geht es jetzt in Revision und glücklicherweise haben sich sogar Vertreter von muslimischen Verbänden geäußert, und zwar in der Hinsicht, dass eine solche Tat eigentlich nach deren Recht weitaus stärker geahndet würde, also kurz: auch hier völliges Unverständnis.
Der Angeklagte habe sich "aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden". So der Richterspruch.
Ja, steig mir doch den Buckel runter! Man stelle sich so eine Relativierung mal vor, wenn ein Neonazi seine ausländische, schwangere Geliebte abschlachten würde!
Es geht hier um heimtückischen Mord an einer schwanger gehenden Frau, mithin um einen Doppelmord! Und da gibt es keine "kulturelle Zwangslage", kann es gar nicht geben- wo kommen wir denn sonst hin?
Glücklicherweise geht es jetzt in Revision und glücklicherweise haben sich sogar Vertreter von muslimischen Verbänden geäußert, und zwar in der Hinsicht, dass eine solche Tat eigentlich nach deren Recht weitaus stärker geahndet würde, also kurz: auch hier völliges Unverständnis.
ElsaLaska - 30. Mär, 19:04
Multikulturelle Kompetenz
@Arminius
Allerdings: Wenn es irgendeine Kultur geben sollte, die einen feigen Meuchelmord an einer schwangeren Frau relativiert, dann hat sie jedenfalls in Europa nichts verloren. Eigentlich hat sie nirgendwo was verloren in der gesamten Menschheit.
Wäre ich Angehörige der Frau, würde ich bis nach sonstwo gehen, BGH, Straßburg, keine Ahnung - und diese Richter gehören entlassen. Soweit ich informiert bin, wird unser Justizssystem, das eh schon beklagenswert genug ist, von Steuerzahlern finanziert.
Jedes System hat seine Mängel. Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand, das weiß ich auch.
Aber dieser Richterspruch ist unaushaltbar.