Vorhin dachte ich mir,
weil man als Katholik ja nie auslernt und wir ja jetzt mittlerweile allerbestens über Exkommunikation und deren Aufhebung Bescheid wissen, dachte ich mir also, warum nicht mal das Zweite Vatikanische Konzil studieren, damit einem nicht jeder grad was vom Bär darüber erzählen kann.
Es gibt eine praktische Seite im Internet, auf der alle (?) Konzilstexte hinterlegt sind.
Die Konstitution Sacrosanctum Concilium über die heilige Liturgie steht dabei oben an erster Stelle.
Jetzt habe ich Schwierigkeiten mit diesem Zitat, es steht in Kapitel 2 unter dem Punkt 54:
54. Der Muttersprache darf im Sinne von Art. 36 dieser Konstitution in den mit dem Volk gefeierten Messen ein gebührender Raum zugeteilt werden, besonders in den Lesungen und im "Allgemeinen Gebet" sowie je nach den örtlichen Verhältnissen in den Teilen, die dem Volk zukommen. Es soll jedoch Vorsorge getroffen werden, daß die Christgläubigen die ihnen zukommenden Teile des Meß-Ordinariums auch lateinisch miteinander sprechen oder singen können. Wenn indes darüber hinaus irgendwo der Gebrauch der Muttersprache bei der Messe in weiterem Umfang angebracht zu sein scheint, so ist die Vorschrift des Artikels 40 dieser Konstitution einzuhalten.
Ich habe zwar das Kleine Latinum, aber ich kann den mir zukommenden Teil des Mess-Ordinariums auf keinen Fall lateinisch sprechen bzw. singen und es hat bis jetzt sich auch niemand besonders darum gekümmert, mich in diese Lage zu versetzen. Dass ich damit nicht vollständig alleine bin, entnehme ich den Äußerungen von anderen zur lateinischen Messe, sie wollten eine solche Messe auf gar keinen Fall, denn da verstünde man ja gar nichts mehr. Das wäre ja in dem Falle, dass Punkt 54 gegriffen hätte, eben anders.
Oder verstehe ich da jetzt was falsch?
Es gibt eine praktische Seite im Internet, auf der alle (?) Konzilstexte hinterlegt sind.
Die Konstitution Sacrosanctum Concilium über die heilige Liturgie steht dabei oben an erster Stelle.
Jetzt habe ich Schwierigkeiten mit diesem Zitat, es steht in Kapitel 2 unter dem Punkt 54:
54. Der Muttersprache darf im Sinne von Art. 36 dieser Konstitution in den mit dem Volk gefeierten Messen ein gebührender Raum zugeteilt werden, besonders in den Lesungen und im "Allgemeinen Gebet" sowie je nach den örtlichen Verhältnissen in den Teilen, die dem Volk zukommen. Es soll jedoch Vorsorge getroffen werden, daß die Christgläubigen die ihnen zukommenden Teile des Meß-Ordinariums auch lateinisch miteinander sprechen oder singen können. Wenn indes darüber hinaus irgendwo der Gebrauch der Muttersprache bei der Messe in weiterem Umfang angebracht zu sein scheint, so ist die Vorschrift des Artikels 40 dieser Konstitution einzuhalten.
Ich habe zwar das Kleine Latinum, aber ich kann den mir zukommenden Teil des Mess-Ordinariums auf keinen Fall lateinisch sprechen bzw. singen und es hat bis jetzt sich auch niemand besonders darum gekümmert, mich in diese Lage zu versetzen. Dass ich damit nicht vollständig alleine bin, entnehme ich den Äußerungen von anderen zur lateinischen Messe, sie wollten eine solche Messe auf gar keinen Fall, denn da verstünde man ja gar nichts mehr. Das wäre ja in dem Falle, dass Punkt 54 gegriffen hätte, eben anders.
Oder verstehe ich da jetzt was falsch?
ElsaLaska - 15. Feb, 20:04