Elsas Nacht(b)revier



Francois Gérard: St. Térèse d'Avila

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Christine (Gast) - 12. Feb, 00:41

Wenn das Leben eines Menschen mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnt, dann ist auch ein ungeborenes Kind Mensch mit voller Menschenwürde. Also müsste man doch die vorsätzliche Tötung dieses Menschen als Mord bezeichnen. Wüsste jetzt kein vernünftiges Argument warum vorsätzliche Tötung nur bei geborenen Menschen Mord sein soll und bei ungeborenen Menschen nicht. Mensch ist Mensch, da sollte es keine Abstufungen geben.

Aber den Vergleich zwischen Abtreibung und Sterbehilfe finde ich falsch. Denn bei der Abtreibung wird ein Mensch einfach so umgebracht. Bei der Sterbehilfe gibt es einen schwerkranken Menschen, der andere Menschen um Hilfe bittet seinen Sterbeprozess so zu beschleunigen, damit ihm schweres Leid erspart bleibt und er friedlich von dieser Welt gehen kann. Das kann man nicht in einen Topf werfen meiner Meinung nach.

gerd (Gast) - 12. Feb, 07:52

Einen Sterbeprozess beschleunigen. Ich frage mich wie genau das gehen soll. Bei der Abtreibung ist man dann wohl schneller als der Schall. Denn wie wir wissen, wird das ungeborene Leben auch sterben, hoffentlich irgendwann mal nach der Geburt.
Cassian (Gast) - 12. Feb, 12:09

Sterbeprozess beschleunigen

..gibt es vor und nach der (Gewissens-) Grenze.
wenn ich einem Krebskranken im Endstadium Morphium gebe, wird darauf hingewiesen, daß es die restl. Lebenszeit abkürzen kann.
wenn ich Ihm eine Giftspritze gebe, töte ich Ihn.
ist doch nicht so schwer mit dem Unterschied.
Imrahil (Gast) - 12. Feb, 21:20

>>Also müsste man doch die vorsätzliche Tötung dieses Menschen als Mord bezeichnen.

Mhm, das ist aus folgenden Gründen unüblich:

1. weil es im StGB nicht so steht und einen ansonsten die Abtreibungsbefürworter immer schnell alles mögliche um die Ohren hauen können.

2. Weil "Mord" im Sinne des deutschen Rechts nicht jede Tötung eines Menschen ist, sondern nur bestimmte*, bei Merkmalen, die sie besonders verwerflich machen, welche bei der Abtreibenden, auch in analoger Anwendung, nicht unbedingt gegeben sein müssen.

3. weil auch zu einer Zeit, als man mit der Abtreibung noch vernünftiger umging, die Strafe dafür aus guten Gründen geringer war wie bei sonstigen Morden und Totschlägen.

Warum aus guten Gründen?

Weil die Frau zwar *verpflichtet* ist, das Kind auszutragen (ihr Bauch gehört ihr nicht), es aber trotzdem immerhin sie selber ist, die schwanger ist. Man stelle sich vor, ein Mensch A ist am Verhungern.

Situation 1: B, selber satt, kommt vorbei und hat ein Brot dabei, weigert sich aber, es ihm zu geben, A stirbt.
Situation 2. C kommt vorbei und hat ein Brot dabei, welches er dem A gibt. unmittelbar vorher, noch bevor A etwas essen konnte, kommt B vorbei, sieht offensichtlich, daß A am Verhungern ist, und klaut ihm trotzdem das Brot; A stirbt.
Beidemale ist die Handlungsweise von B offensichtlich absolut verwerflich, strafbar und in jedem Fall zu unterlassen, und beidemale stirbt A. Trotzdem ist aber offensichtlich die Verwerflichkeit bei (2) noch größer, und ebenso offensichtlich ist es sinnvoll, Totschlag härter als Abtreibung bestrafen. (Was nicht heißt, sie für straffrei zu erklären, und auch nicht, sie mit dem vergleichsweise deutlich zu geringen Strafmaß zu bedenken, die das StGB auch abgesehen von den Straffreiheitsbestimmungen vorsieht.)

Bei der Schuld kommt es immer auf die Schuld des Täters an, nicht auf die Auswirkungen beim Opfer.

Mord im moralischen Sinn, auch vorsätzliche Tötung eines Menschen genannt, ist natürlich alles mitsamt.
str - 13. Feb, 21:44

Cassian,

"Situation 1: B, selber satt, kommt vorbei und hat ein Brot dabei, weigert sich aber, es ihm zu geben, A stirbt.
Situation 2. C kommt vorbei und hat ein Brot dabei, welches er dem A gibt. unmittelbar vorher, noch bevor A etwas essen konnte, kommt B vorbei, sieht offensichtlich, daß A am Verhungern ist, und klaut ihm trotzdem das Brot; A stirbt.
Beidemale ist die Handlungsweise von B offensichtlich absolut verwerflich, strafbar und in jedem Fall zu unterlassen, und beidemale stirbt A. Trotzdem ist aber offensichtlich die Verwerflichkeit bei (2) noch größer,"

Soweit kann ich dem zustimmen, aber die Schlußfolgerung

"und ebenso offensichtlich ist es sinnvoll, Totschlag härter als Abtreibung bestrafen."

kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen.

Beim Beispiel 1 macht sich B einer unterlassenen Hilfeleistung schuldig, bei Beispiel 2 handelt er aktiv und hindert C an der von diesem gewollten Hilfeleistung. In keinem Fall liegt aber eine Tötung des A vor.

Eine Abtreibung aber ist aber genauso eine direkte Tötung eines ungeborenen Menschen. (Eine aktive Handlung ist sie sowieso und deshalb stünde sie Beispiel 2 näher).

Die Gründe, Abtreibung leichter zu bestrafen als nachgeburtlichen Mord und Totschlag, waren in der Tat immer fragwürdig, Höchstens ließe sich argumentieren, dass man derart hohe Strafen nicht nötig habe, da eine solche Tat durch "natürliche Schutzmauern" verhindert würde. Aber auch dieses Argument ist fragwürdig, da es nicht vom einzelnen Opfer ausgeht sondern nur von den gesellschaftlichen Wirkungen, "wenn es um sich greift".

Der wirklich Grund ist wohl - jenseits von Kompromisslerei - ein Überrest von wissenschaftlich nicht haltbaren Vorstellungen einer schrittweisen Menschwerdung der Leibesfrucht. Anderswo in diesem Thread ist ja das Wort "Kaulquappe" zu lesen. Solche abstrusen Vorstellungen waren auch früher verbreitet.
str - 13. Feb, 22:02

"Bei der Sterbehilfe gibt es einen schwerkranken Menschen, der andere Menschen um Hilfe bittet seinen Sterbeprozess so zu beschleunigen"

Das kann der Fall sein, muss aber nicht.

So ein Sterbewunsch rechtfertigt die Tötung nicht, mag aber die Schuld mindern.

Der genannte Sterbewunsch ist aber nicht ein unabdingbarer Bestandteil von Sterbehilfe.
manwirdsehen (Gast) - 13. Feb, 22:10

@str

NATÜRLICH ist es ein schrittweiser Prozess zur Menschwerdung - eine befruchtete Eizelle aus vier Zellen ist kein Mensch! Ich bin in der 9. Woche schwanger, und was im Moment in mir herumpurzelt ist auch kein Mensch - es WIRD ein Mensch, es hat sich eine Haut gebildet, das kleine Schwänzchen hat sich zurückgebildet, die seltsamen Kiemen auch, Ohren entstehen...von einer Großhirnrinde ist glaub ich gar noch nicht viel zu merken - das ist noch kein Mensch - aber es ist auf dem Weg dorthin, nächste Woche ein bisschen weiter als diese Woche.
Irgendwann muss man eine Grenze ziehen, in der Fristenregelung ist das die 12. Woche, aber gerade in den ersten Woche...sorry...es macht nicht "Puff" und dann ist plötzlich ein Mensch da, sondern Stück für Stück und Schicht für Schicht entsteht da langsam ein Mensch in einem langen, schrittweisen Prozess.
str - 13. Feb, 22:24

Manwirdsehen,

"NATÜRLICH ist es ein schrittweiser Prozess zur Menschwerdung - eine befruchtete Eizelle aus vier Zellen ist kein Mensch!"

So und wann wird ein Mensch daraus?

Im übrigen, so etwas wie eine "befruchtete Eizelle" gibt es nicht, denn mit der Befruchtung entsteht da etwas neues - und es ist das einzige Mal, dass im Prozess der "Vorgeschichte der Geburt" etwas neues entsteht. Der Rest ist nur Wachstum und Reifung.

"Ich bin in der 9. Woche schwanger, und was im Moment in mir herumpurzelt ist auch kein Mensch"

Doch, ist er/sie!

"Irgendwann muss man eine Grenze ziehen"

Und die einzig wissenschaftlich tragbare Grenze ist die Befruchtung. Alles andere ist Phantasterei, Wunschdenken, Schönreden oder Anhänglichkeit an längst überholte Pseudo-Wissenschaft (Stichwort Kaulquappe und Ernst Haeckel).

Es macht nicht Puff, aber dennoch ist plötzlich ein neuer Mensch da, auch wenn man ihn noch nicht erkennen mag. So wenig man sein Menschsein wieder verliert, wenn man gegen Lebensende körperlich oder geistig abbaut oder, durch Unfall oder Krieg, verstümmelt wird. Insofern ist eben doch Abtreibungs- und Euthanasiefrage mit einander verbunden, war es immer und wird es immer sein.

"in der Fristenregelung ist das die 12. Woche"

Eine völlig willkürlich gezogene Grenze einer absurden Regelung.
manwirdsehen (Gast) - 13. Feb, 22:39

@str

Sie können doch nicht im Ernst glauben, ein Vierzeller sei ein Mensch! Sorry, vergessen Sie's, no leg to stand on.
Alles, was den Menschen ausmacht, ist zu diesem Zeitpunkt nicht vorhanden - das meiste, was einen Menschen ausmacht, ist auch bei meinem 9. Woche-Embryo nicht vorhanden.
Darum: ein schrittweiser Prozess.

Befruchtung = Mensch. Absurd.
Nein, da macht die Fristenregelung wesentlich mehr Sinn.
Imrahil (Gast) - 13. Feb, 23:03

Lieber @str, das war nicht @Cassian, das war ich.

Und ja: Ich bin der Meinung, daß Abtreibung unterbunden werden muß, und zwar deswegen, weil besagter Ein- oder Vierzeller (lieber @manwirdsehen) ein Mensch ist und zwar ganz offensichtlich* - daß das aber nicht heißt, man müßte einfach den Mord- und Totschlagsparagraphen auf Abtreibungen ausdehnen.

Die Diskussion ist akademisch: aber eine Abschaffung von Fristenregelung und ähnlichem Unsinn, und dann ein sinnvolles Strafmaß von sagen wir nicht unter einem Jahr dürfte ausreichen.

[* Das sagt uns die heutige Wissenschaft, ist insofern nicht offensichtlich. Was aber offensichtlich *ist*, ist, daß sein Leben - denn wenn er kein Mensch wäre, wäre er doch Vormensch - ebenso wie ein Menschenleben absolut zu schützen ist.]
str - 13. Feb, 23:15

Lieber Prinz von Dol Amroth,

bitte entschuldige die Verwechslung.

"man müßte einfach den Mord- und Totschlagsparagraphen auf Abtreibungen ausdehnen."

Dafür wollte ich auch nicht argumentieren, aber der Vergleich - dabei muss ich bleiben - erschließt sich mir nicht.

Man wird sehen,

Doch, ich glaube das im Ernst, muss es glauben und alles andere ist absurd und - sorry! - "unwissenschaftlicher Käse"!

Was macht denn bitteschön den Menschen aus? Verliert der Mensch sein Menschsein, wenn diese angeblichen Elemente wieder verlorengehen. Wie weit muss ich einen Menschen verstümmeln bis ich ihn dann bedenkenlos töten darf?

Und nur mal so nebenbei: es gibt keine ethische Fristenregelung, will sagen: unsere kaputte Zeit kann legalisieren wie sie will, über die ethische Zulässigkeit sagt das gerade mal gar nichts aus!

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