"Weil alles eine Grenze hat"
Ich möchte hier auch noch auf den Brief hinweisen, den Josef Bordat heute an Facebook geschrieben hat.
Und zwar, weil er Recht hat mit seiner Beschwerde.
Und zwar, weil er Recht hat mit seiner Beschwerde.
ElsaLaska - 2. Nov, 18:25
Facebook bietet - das übersehen die meisten Menschen, die sich an grenzwertigen "Gruppen" und "Seiten" in Facebook stören - eine gute Basis zur strafrechtlichen Verfolgung an solchen Gruppen beteiligter Menschen. Das sollte man auch sehen, da die User-Profile letztendlich NICHT anonym sind (im Netz ist das nämlich niemand). Dieser Vorteil betrifft auch rechtsradikale Gruppen, frauenfeindliche Gruppen, menschenfeindliche Gruppen etc.
Eine entsprechende Anzeige brächte mehr als ein Brief an den Plattformbetreiber.
Danke für den Einwand!
Staatsübergreifendes Recht ist schwer zu judifizieren, und das Sperren von Inhalten in Ländern ruft wieder die Zensurprobleme auf den Plan. Eine Rechtsberatung kann sicher weiterhelfen, was möglich ist und was nicht.
Frage/Anregung
Einzelpersonen haben ja eher nicht die Kapazitäten für umfangreiche Recherchen und die für Rechtsstreitigkeiten nötigen finanziellen Resourcen. Und da man ja prima vista eben nicht weiß, gegen wen man da klagte, und welchen möglichen Gefahren man sich als einzelner aussetzte damit, wäre ein Vorgehen gegen solche Haßseiten bei der Kirche direkt sehr gut aufgehoben, und man hätte eine Anlaufstelle, an die man eigene Recherchen weitergeben könnte.
Ich weiß nicht, ob derlei in den Bistümern schon geschieht und in welchem Umfang, aber es wäre jedenfalls sinnvoll, notwendig und sogar Teil des "Kerngeschäftes".
Danke Josef Bordat für die Anregung!
Weitere Maßnahmen
Ansonsten finde ich immer gut, erst mal ein Gutachten zu verfassen, das die juristischen Möglichkeiten aufzeigt. Gibt es hier im erweiterten Leser/innen-Kreis keine/n Jura-Student/in, die/der noch den Großen Strafrechts-Schein braucht und eine Hausarbeit zum Thema "Möglichkeiten der Strafverfolgung aus §§ 111, 130, 241 u.a. StGB in sozialen Kommunitäten am Beispiel von Facebook" schreiben möchte?
Herzliche Grüße, JoBo
Wenn nicht deutsches Recht,