Ich halte den gesamten Text der Beschlussfassung für wichtig:
>>1. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2010, die Präimplantationsdiagnostik (PID) zur Entdeckung schwerer genetischer Schäden straffrei zu lassen, wirft die Frage auf, ob ein PID-Verbot oder eine PID-Zulassung für die vom BGH genannten Situationen die angemessen Antwort der Politik ist. Die mit dieser ethischen Grundsatzfrage verbundenen rechtlichen Regelungen hat die Politik zu entscheiden.
2. Die unantastbare Würde des Menschen als Geschöpf Gottes ist menschlicher Verfügung nicht zugänglich. Unsere, von diesem Grundwert geprägte, Rechtsordnung muss deshalb gewissenhaft abwägen, wie dem Schutz des Lebens am besten entsprochen werden kann.
3. Für uns gilt: Jeder Mensch ist gleich wertvoll. Für uns gibt es keine Unterscheidung zwischen lebenswertem und nicht lebenswertem Leben. Wir stehen dafür, dass Behinderte an unserer Gesellschaft gleichberechtigt teilhaben. Das Miteinander von Menschen mit Behinderungen und Nichtbehinderten, Förderung und helfende Begleitung sind für uns ein zentrales politisches Anliegen. Wir wissen, dass hier noch viel getan werden muss.
4. Für den Schutz des Lebens ungeborener Kinder nach Feststellung einer Behinderung haben wir mir der Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes deutliche Verbesserungen erreicht. Das neue Gesetz beinhaltet eine Beratungspflicht für Ärzte und Hilfe und Unterstützung für Schwangere in existenziellen Konfliktsituationen, um das Ja zum Kind zu erleichtern.
5. Zugleich ist uns das menschliche Leid von Paaren bewusst, die ein hohes Risiko zur Vererbung schwerer Erbkrankheiten tragen. Wir wollen sie nicht alleine lassen, sondern nach besten Kräften unterstützen.
6. Wir anerkennen den Wunsch jedes Menschen auf ein Kind und wissen um die schwere seelische und körperliche Belastung für die Frauen, die sich für eine extrakorporale Befruchtung entscheiden.
7. Wir tragen Verantwortung für den politischen Prozess, für eine verfassungsfeste mehrheitsfähige Lösung. Wir fordern daher alle Bundestagsabgeordneten, insbesondere die Angehörigen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, auf, alle ethischen, menschlichen und rechtlichen Aspekte sehr grundsätzlich abzuwägen und sich bei ihrer Entscheidung an den obigen Prinzipien zu orientieren.
8. Deshalb hält die CDU, wie im Grundsatzprogramm verankert, am Verbot der PID fest.<<
übernommen von diesem
Artikel auf Welt-online dazu.
Allerdings ist eine knappe Mehrheit von 51 Prozent, nun ja, knapp, für eine christliche Partei.