Der Artikel zum Tage
"Die große Lehre Benedikts XVI. und die lebendige Tradition" von Armin Schwibach auf kath.net mit meinen Lieblingspassagen:
[Hier würde ich das Wörtchen "nur" vielleicht streichen, man kann auch mit was anderem als Verwunderung nämlich drauf reagieren ... :-)]
>>Somit ist es nur mit Verwunderung zu verzeichnen, wenn Kranemann davon spricht, das Papier behandle einen „Nebenschauplatz“ und gehe an den Problemen „der Kirche in Deutschland“ vorbei. Zum einen kann es nicht Absicht einer Instruktion „universae Ecclesiae“ sein, die Probleme der Kirche in Deutschland im Einzelnen zu berücksichtigen. Zum anderen lässt die Rede von einem „Nebenschauplatz“ eine bemerkenswerte theologische Verkürzung erkennen.<<
[Im Folgenden sollte man sich insbesondere auf die JAHRESZAHL konzentrieren beim Lesen. Nein, da steht nicht 1888.]
>>Wenn, wie Johannes Paul II. in seinem Apostolischen Schreiben „Vicesimus quintus annus“ (1988) sagt, die Liturgie das schlagende Herz jeder kirchlichen Tätigkeit ist, ist jeder Akt des universalen Gesetzgebers, der dieses schlagende Herz betrifft, von universaler Bedeutung. Sie darf weder durch einen Provinzialismus noch durch subjektive theologisch orientierte Auslassungen verkürzt werden, sondern muss dankbar in ihrer Tragweite ermessen werden.<<
>>Die Absicht Benedikts XVI. ist es also, mit seinem ausgewogenen und befreienden Handeln den Frieden in der Kirche zu stärken. Weder „Summorum Pontificum“ noch jetzt „Universae Ecclesiae“ „nehmen etwas zurück“ oder leugnen 40 Jahre Geschichte, sondern sind nicht zuletzt auch Ausdruck einer Theologie der Geschichte.<<
[Aufgepasst, jetzt kommt unser aller Lieblingsverweis, der auf das Zweite Vatikanische Konzil ...]
>>Summa summarum: Mit den Ausführungsbestimmungen lässt Benedikt XVI. erneut das umfassende Anliegen erkennen, das bereits im Motu proprio „Summorum Pontificum“ sichtbar war. In einer Zeit der Kirchenkrise, die sich vor allem in einer Krise der Liturgie äußert, nimmt der Papst den Auftrag des II. Vatikanische Konzils ernst, der mit einem progressistischen Archäologismus unvereinbar ist. Die Liturgie ist der Höhepunkt, dem das Tun der Kirche zustrebt, und zugleich die Quelle, aus der ihre Kraft strömt, sagt die Konstitution „Sacrosanctum Concilium“ (Nr.10).<<
Es kommt dann noch eine interessante Passage über eine Äußerung von Benedikt am 6. Mai d. J. , die mir irgendwie eine Anmutung gibt, dass er vielleicht auch der kompetentere Liturgiewissenschaftler sein könnte, aber das kann man dann ja selbst weiter- und nachlesen hier.
[Hier würde ich das Wörtchen "nur" vielleicht streichen, man kann auch mit was anderem als Verwunderung nämlich drauf reagieren ... :-)]
>>Somit ist es nur mit Verwunderung zu verzeichnen, wenn Kranemann davon spricht, das Papier behandle einen „Nebenschauplatz“ und gehe an den Problemen „der Kirche in Deutschland“ vorbei. Zum einen kann es nicht Absicht einer Instruktion „universae Ecclesiae“ sein, die Probleme der Kirche in Deutschland im Einzelnen zu berücksichtigen. Zum anderen lässt die Rede von einem „Nebenschauplatz“ eine bemerkenswerte theologische Verkürzung erkennen.<<
[Im Folgenden sollte man sich insbesondere auf die JAHRESZAHL konzentrieren beim Lesen. Nein, da steht nicht 1888.]
>>Wenn, wie Johannes Paul II. in seinem Apostolischen Schreiben „Vicesimus quintus annus“ (1988) sagt, die Liturgie das schlagende Herz jeder kirchlichen Tätigkeit ist, ist jeder Akt des universalen Gesetzgebers, der dieses schlagende Herz betrifft, von universaler Bedeutung. Sie darf weder durch einen Provinzialismus noch durch subjektive theologisch orientierte Auslassungen verkürzt werden, sondern muss dankbar in ihrer Tragweite ermessen werden.<<
>>Die Absicht Benedikts XVI. ist es also, mit seinem ausgewogenen und befreienden Handeln den Frieden in der Kirche zu stärken. Weder „Summorum Pontificum“ noch jetzt „Universae Ecclesiae“ „nehmen etwas zurück“ oder leugnen 40 Jahre Geschichte, sondern sind nicht zuletzt auch Ausdruck einer Theologie der Geschichte.<<
[Aufgepasst, jetzt kommt unser aller Lieblingsverweis, der auf das Zweite Vatikanische Konzil ...]
>>Summa summarum: Mit den Ausführungsbestimmungen lässt Benedikt XVI. erneut das umfassende Anliegen erkennen, das bereits im Motu proprio „Summorum Pontificum“ sichtbar war. In einer Zeit der Kirchenkrise, die sich vor allem in einer Krise der Liturgie äußert, nimmt der Papst den Auftrag des II. Vatikanische Konzils ernst, der mit einem progressistischen Archäologismus unvereinbar ist. Die Liturgie ist der Höhepunkt, dem das Tun der Kirche zustrebt, und zugleich die Quelle, aus der ihre Kraft strömt, sagt die Konstitution „Sacrosanctum Concilium“ (Nr.10).<<
Es kommt dann noch eine interessante Passage über eine Äußerung von Benedikt am 6. Mai d. J. , die mir irgendwie eine Anmutung gibt, dass er vielleicht auch der kompetentere Liturgiewissenschaftler sein könnte, aber das kann man dann ja selbst weiter- und nachlesen hier.
ElsaLaska - 13. Mai, 19:48