Nun ja, das ist zunächst die Meinung eines - wenn auch ziemlich kompetenten - Experten. Damit ist das Handeln der Kanzlerin bzw. der Regierung leider noch nicht verfassungswidrig. Dazu wäre es notwendig, dass jemand in Karlsruhe klagt. Aber genau das wird die CSU - leider - nicht tun.
Bleibt die Hoffnung auf die AfD. Aber die wird sich sicher nicht auf das Gutachten von Udo di Fabio stützen können, weil das die CSU sicher nicht "rausrücken" wird.
Am Ende halten die sogenannten christlichen Schwesternparteien dann eben doch zusammen...
Bleibt die Hoffnung auf die AfD. Aber die wird sich sicher nicht auf das Gutachten von Udo di Fabio stützen können, weil das die CSU sicher nicht "rausrücken" wird.
Am Ende halten die sogenannten christlichen Schwesternparteien dann eben doch zusammen...
@ksu
http://www.bayern.de/wp-content/uploads/2016/01/Gutachten_Prof_Di_Fabio.pdf