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Francois Gérard: St. Térèse d'Avila



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"Die tapfere Heilige, die nicht sterben wollte Die Märtyrerin Cristina und das Blutwunder von Bolsena." In: Vatican-Magazin Januar 2013

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"Leitsterne auf dem Glaubensweg. Katholische Großeltern spielen eine wichtige Rolle bei der Neuevangelisierung." In: Die Tagespost vom 22.12.2012.

"Das Netz der virtuellen Ewigkeit.Tod und Gedenken im Internet." In: Die Tagespost vom 29. November 2012.

"Der Friede auf Erden fängt zwischen Männern und Frauen an. Marias "Fiat" und Josefs "Serviam". Engel führten sie zum außergewöhnlichsten Ehebund der Weltgeschichte. In: Vatican-Magazin Dezember 2012.

"Der Marathon-Mann" - mein Porträt von S. E. Bischof Tebartz-van Elst. In: Vatican-Magazin Dezember 2012.

"Versperrter Himmel, öffne dich!" Über die Wallfahrt der totgeborenen Kinder zu Unserer lieben Frau von Avioth. In Vatican-Magazin November 2012.

"Ein französischer Vorläufer des heiligen Franziskus - zum 800. Todestag des Hl. Felix von Valois." In: Die Tagespost vom 3. November 2012

"Die Macht der Mystikerinnen" anlässlich der Heiligsprechung von Anna Schäffer. In: Die Tagespost vom 20. Oktober 2012

"Was für eine Frau!" Zur Vereinnahmung der hl. Hildegard von Esoterikerin und Feministinnen. In: Die Tagespost vom 9. Oktober 2012

Über den Kapuzinerpater Martin von Cochem zu seinem 300. Todestag. In: Die Tagespost vom 29. September 2012

"Die Kirche-ein Krimi?" in: Die Tagespost vom 30. August 2012.

"Wieder gefragt: Exorzismus!" in: PUR-Magazin September 2012

"Mir ist das Brevier wichtig geworden!" Ein Interview mit dem evang. Pfarrer Andreas Theurer, der in die katholische Kirche eintreten wird. In: Die Tagespost vom 14. August 2012

"Im Vorhof des Himmels" Die hl. Edith Stein und ihr Seelenführer, der Erzabt von Beuron. In: Vatican-Magazin August-September 2012

"Durch Gottes Gnade ein Kind der Kirche" - Edith Stein, Erzabt Raphael Walzer von Beuron und die Enzyklika Mit brennender Sorge. In: Die Tagespost vom 9. August 2012.

Der Cammino di San Francesco-Heiligtümer im Rieti-Tal. In: PUR-Magazin Juli.

Die Opfer der Bundeswehr. Mein Interview mit dem Afghanistan-Veteranen R. Sedlatzek-Müller. In: Die Tagespost, Ausgabe vom 14. Juni 2012

"Mehr als Dinkel und Kräuter: Ein Kernkraftwerk des Heiligen Geistes - die hl. Hildegard von Bingen" In. Vatican-Magazin Juni-Juli 2012

"Wie eine lodernde Feuersäule Die heilige Veronika Giuliani" In: Vatican-Magazin Mai 2012

"Die Vollblutfrau, die den Erlöser liebte: Kronzeugin des Osterereignisses: Die Geschichte von Jesus und Maria Magdalena." In: Vatican-Magazin April 2012

"Ich fühle mich als Frau in der Kirche nicht diskriminiert" Ein Interview mit mir von Petra Lorleberg für kath.net

"Die virtuelle Engelsburg hat standgehalten" in: Die Tagespost vom 22. März 2012

"Die Sowjets traten, rissen, schlugen, brannten - aber immer wieder haben die Litauer ihren Kreuzeshügel aufgebaut". In: Vatican-Magazin März 2012

"Katholische Bloggerszene stiftet Ehe" Interview mit Phil und Hedda in: Die Tagespost vom 13.März 2012

Und Du wirst mal Kardinal!" Prags Erzbischof verkörpert das Durchhaltevermögen der tschechischen Christen. In: Die Tagespost vom 18. Februar 2012

"Wo Liebe ist, ist Eifersucht nicht weit: Alfons Maria de Liguori und Schwester Maria Celeste Crostarosa, Gründer des Redemptoristenordens". In: Vatican-Magazin Ausgabe Februar 2012

Neue Kolumne über geistliche Paare: "Mann-Frau-Miteinander-Kirchesein" In: Vatican-Magazin Ausgabe Januar 2012

Unsagbar kostbare Göttlichkeit - Gold, Weihrauch und Myrrhe: Die Gaben der Heiligen Drei Könige. In: Die Tagespost vom 5. Januar 2012

"Wo die Pforten des Himmels offen sind. Loreto in den italienischen Marken". In: Vatican-Magazin Dezember 2011

"Ein Schatz, der fast zu groß für diesen Erdball ist". In: Liebesbriefe für die Kirche. Hrsg. Noe, Biermeyer-Knapp. Bestellbar hier.

Der Papst meines Lebens - Vatican-Magazin spezial zum Papstbesuch

Norcia - der Geburtsort des heiligen Benedikt: "Als sich der Erdkreis verfinstert hatte" In: Vatican-Magazin August-September 2011

In englischer Übersetzung online hier: When the world had darkened<

Der Vatikan und die Blogger - Beginn einer wunderbaren Freundschaft.

Poetische Pilgerorte-Reisen ins mystische Mittelitalien. Erschienen im MM-Verlag.


il cinguettio

ufficio

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Il capitano - 21. Jan, 20:53

Eben zusätzlich fündig geworden:
KKK 2263 ff. sind noch ein wenig ausführlicher, besonders auch dank dem Hl. Thomas von Aquin ;-)
Es gibt halt nichts, das nicht geregelt ist ;-)

ElsaLaska - 21. Jan, 20:57

Wenn man zweitausend Jahre lang Zeit hat,

und somit viel human power, weil man unterwegs ist und nebenzu auch noch schnell die Universität erfunden hat, kann man ziemlich viele ethische Grenzfälle philosophisch-theologisch durchdenken. :-)
alipius (Gast) - 21. Jan, 22:18

Ich finde,...

... daß Selbstverteidigung (oder die Verteidigung anderer) nicht einmal ein theologisch oder philosophisch zu durchdenkender Grenzfall ist. Wenn es um das eigene Leben geht oder um das Leben anderer Menschen, die mir vielleicht sogar etwas bedeuten und die darüberhinaus vielleicht auch noch nicht in der Lage sind, sich selbst zu verteidigen, ist die Sache eigentlich klar: Wenn jemand sich in erkennbarer Mord- oder Körperverletzungslust auf mich selbst oder auf ein kleines Mädel oder auf einen alten Greis stürzt, dann wähle ich die gewaltsame (wenn auch im Idealfall nicht tödliche) Neutralisierung des Aggressors, wenn alle anderen Wege versperrt sind. Und mir sagt der gesunde Menschenverstand, daß ich da nicht ungerecht oder sündhaft agiere.
ElsaLaska - 21. Jan, 22:21

@Alipius

Recte dictum est.

(Oder wie auch immer die korrekte Endung lautet.)
Josef Bordat (Gast) - 22. Jan, 12:45

Nicht so schnell!

Ganz so einfach, liebe Elsa, lieber Alipius, ist das Problem m.A.n. nicht in den Griff zu kriegen. Jedenfalls rate ich dazu, der Theologie und der Philosophie in dieser Frage nicht allzu schnell die Tür zu weisen. Der gesunde Menschenverstand in Ehren, der KKK ohnehin, aber man sollte doch (gerade auch aus katholischer Sicht) zwei Dinge beachten.

Zum einen muss man sehen, wer wofür die Verantwortung hat – für die Situation hat sie allein der Aggressor, für den Eingriff dann auch der Verteidiger. Das beinhaltet eine Unterscheidung von Handeln (unmittelbare Verantwortungsübernahme) und Unterlassen (keine unmittelbare Verantwortungsübernahme). Natürlich verschwimmt das im Grenzfall und die Unterlassung ist wie eine Handlung zu bewerten (die dann sogar bestraft werden kann – unterlassene Hilfe in Notlagen). Aber es kann dennoch niemand zum Handeln gezwungen werden, auch dann nicht, wenn die Lage eindeutig ist. Insofern finde ich eine Verteidigungs- und Interventions*pflicht* nach KKK 2321 sehr problematisch.

Zum anderen muss man sehen, dass der Verteidiger im Normalfall nichts über die nächsten Schritte und die näheren Tatumstände des Aggressors weiß – zumindest weniger als der Aggressor selbst. Die Gefahr eines Tatsachenirrtums liegt auf Seiten des Verteidigers. Wir kennen das aus dem „Tatort“: Der Kommissar erschießt einen Menschen, der mit einer Waffe auf ihn oder einen Dritten zielt – es stellt sich heraus, dass es eine Plastikpistole war; große Krise, Vorwürfe, interne Ermittlung (aber immer auch die Verteidigung durch Kollegen: es hätte ja...). So richtig befriedigend löst sich das aber nie auf.

Besonders problematisch finde ich die Übertragung des Notwehrrechts (bzw. der -pflicht) auf internationale Beziehungen und das Völkerrecht (ich war hier mal anderer Ansicht, bin aber dabei, diese seit rund zehn Jahren schrittweise zurückzunehmen). Vor allem wird es dann richtig kompliziert, wenn Tatumstände im zwischenstaatlichen Aggressionsfall falsch interpretiert oder gar bewusst tendentiös gedeutet (ich will nicht sagen: manipuliert) werden. Aber auch das geht in beide Richtungen: Man kann sich vom Aggressor täuschen lassen (Münchener Abkommen, 1938), man kann aber auch den eigenen Reihen einen Aggressor vortäuschen (Irak, 2003).

Grundsätzlich steht hier immer auch der Konsequentialismus im Raum, der (nicht nur) mit Spaemann kritisiert werden kann (http://jobo72.wordpress.com/2010/06/10/kurze-kritik-des-konsequentialismus/).

Also, alles in allem: Ich finde, dass es schwierig bleibt – bei allem Respekt vor dem KKK. Und vor dem gesunden Menschenverstand.

LG, Josef
Josef Bordat (Gast) - 22. Jan, 12:50

Kleine Korrektur

"dass der Verteidiger im Normalfall nichts über die nächsten Schritte und die näheren Tatumstände des Aggressors weiß" sollte eigentlich heißen: "dass der Verteidiger im Normalfall nichts über die nächsten Schritte des Aggressors und die näheren Tatumstände weiß".

LG, Josef
Il capitano - 22. Jan, 13:20

Lieber Josef Bordat, Sie sind ja auch kein im KKK 2321 benannter »solcher, der für das Leben anderer oder für das Gemeinwohl verantwortlich ist«. Somit besteht für Sie auch nicht diese besagte »schwerwiegende Verpflichtung«. Auch nach zivilem Recht ist niemand, der keine Garantenstellung inne hat, zur Abwehr einer Gefahr für das Leben und die Unversehrtheit von Menschen verpflichtet, die über eine normale, individuell zumutbare Hilfeleistung hinweg geht. Meines Erachtens richtet sich KKK 2321 an Polizisten, Soldaten, Personenschützer und andere Personen, die durch ihre Tätigkeit zur Gefahrenabwehr ausdrücklich verpflichtet sind.

Auf den Einsatz militärischer Mittel bezieht sich eher (u.a.) KKK 2308, der besagt: Jeder Bürger und jeder Regierende ist verpflichtet, sich für die Vermeidung von Kriegen tätig einzusetzen. Solange allerdings die Gefahr von Krieg besteht und solange es noch keine zuständige internationale Autorität gibt, die mit entsprechenden Mitteln ausgestattet ist, kann man, wenn alle Möglichkeiten einer friedlichen Regelung erschöpft sind, einer Regierung das Recht auf sittlich erlaubte Verteidigung nicht absprechen.
Josef Bordat (Gast) - 22. Jan, 13:30

Aber: *Pflicht*?

Naja, ich denke, lieber Capitano, dass selbst für Polizisten etc. keine Tötungs*pflicht* bestehen *kann* (gleichwohl ein viel größeres und differenziertes, hoheitlich begründetes Interventionsrecht, das ist klar). Ich stoße mich an dem Pflichtbegriff, der meiner Meinung nach im Zusammenhang mit Gewalt (und sei sie noch so gerecht[fertigt]) nichts zu suchen hat. - Ich werde man einen Blogbeitrag dazu schreiben, das geht mir doch jetzt ziemlich nach. LG, JoBo
Il capitano - 22. Jan, 13:34

Im KKK 2321 steht ja auch nichts von einer Verpflichtung zum Töten, sondern es wird gesagt, dass im Fall der Fälle der Abwehrende keinen Mord verübt hat und somit auch nicht gegen das 5. Gebot verstoßen hat. Wie gesagt, Sie selbst müssen gegen niemanden Gewalt anwenden, weil für Sie einfach NICHT die Verpflichtung besteht, einen Rechtsbrecher tätig von seinem Unterfangen abzuhalten.
Imrahil (Gast) - 22. Jan, 13:46

Nun ja...
Polizisten sind meines Wissens historisch aus dem Militär hervorgegangen.

Und Soldaten (die ohnehin auf eigene Art in den Blickwinkel kommen) sind per definitionem tötungspflichtig. (Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß sie in einem als ungerecht erkannten Krieg ein Verweigerungsrecht oder, das bleibe undiskutiert, auch eine -pflicht haben.)
Il capitano - 22. Jan, 13:48

KKK 2264: Die Liebe zu sich selbst bleibt ein Grundprinzip der Sittenlehre. Somit darf man sein eigenes Recht auf das Leben geltend machen. Wer sein Leben verteidigt, macht sich keines Mordes schuldig, selbst wenn er gezwungen ist, seinem Angreifer einen tödlichen Schlag zu versetzen:

Weiter im Text: Wenn jemand zur Verteidigung des eigenen Lebens größere Gewalt anwendet als nötig, ist das unerlaubt. Wenn er die Gewalt aber mit Maß zurückstößt, ist die Verteidigung erlaubt. Es ist zum Heil nicht notwendig, auf den Akt des maßvollen Schutzes zu verzichten, um die Tötung des anderen zu vermeiden; denn der Mensch ist mehr gehalten, für das eigene Leben als für das fremde Leben zu sorgen" (Thomas v. Aquin, s. th. 2-2, 64, 7).
Il capitano - 22. Jan, 13:51

@ Imrahil:
Die Polizei ist nicht aus dem Militär hervorgegangen. Die Gendarmerie schon, aber die gibt es hierzulande schon lange nicht mehr.

Edit: Das 5. Gebot bezieht sich auf Mord, nicht auf Tötung. Da gibt es gewaltige Unterschiede.
Josef Bordat (Gast) - 22. Jan, 13:53

Nochmal: Naja.

Es geht mir nicht um meine persönliche Situation (obgleich ich mich auch für das Gemeinwohl in bestimmter Hinsicht [mit]verantwortlich fühle). Und: Es geht in KKK 2321 um eine Verpflichtung zur Notwehr bzw. Nothilfe - diese kann (nach Ausschöpfung aller anderen Mittel) kaum anders als gewaltsam geleistet werden, einschließlich der Tötung eines Menschen (regelmäßig schließen "typische" Situationen wie Geiselnahmen, Amokläufe etc. die Tötung des Aggressors im Rahmen der Nothilfe ein). Und da passt für mich der Pflichtbegriff nicht. Das ist von meiner Seite erstmal alles. Demnächst mehr. LG, Josef
Il capitano - 22. Jan, 13:56

Und nochmal: Es geht um die Verpflichtung zur Gefahrenabwehr durch Garanten, die als (letztes) Mittel die Tötung des Rechtsbrechers einschließt. Der Garant ist zur Abwehr der Gefahr verpflichtet, nicht aber zur Tötung. Kommt es jedoch zu letzterer, so ist der Abwehrende nicht des Mordes und des Verstoßes gegen das 5. Gebot schuldig. Mehr steht da nicht.
Imrahil (Gast) - 22. Jan, 13:56

und ich hätte gedacht, der Ursprung unserer Polizei liege darin, daß die Fürsten irgendwann mal militärische Einheiten zur Herstellung der öffentlichen Sicherheit abgestellt haben... aber danke für die Belehrung. Natürlich gab's vorher auch zum Beispiel Büttel und Nachtwächter.
Imrahil (Gast) - 22. Jan, 14:00

wobei, @capitano: wenn der Garant nicht zur Tötung verpflichtet ist und die Abwehr der Gefahr nur durch Tötung möglich ist, ist er dann doch verpflichtet? Das scheint mir der springende Punkt zu sein.

Im übrigen schon einmal so viel: Ob der Polizist (in gewissen Situationen) zur Tötung verpflichtet ist, scheint mir eine Frage des positiven Rechts zu sein. Kann durchaus sein, daß er es nicht ist; und dann ist das auch so (denn dann ist er im Sinne des KKK auch insoweit nicht "für das Leben anderer oder für das Gemeinwohl verantwortlich").

Allerdings sehe ich keinen Grund, der prinzipiell gegen das Erlassen eines solchen Gesetzes spräche.
Josef Bordat (Gast) - 22. Jan, 14:07

Genau das ist er!

"wenn der Garant nicht zur Tötung verpflichtet ist und die Abwehr der Gefahr nur durch Tötung möglich ist, ist er dann doch verpflichtet? Das scheint mir der springende Punkt zu sein." (Imrahil)
Il capitano - 22. Jan, 14:12

Es steht doch nirgendwo, dass die Abwehr einer Gefahr durch die Tötung des Angreifers zu erfolgen hat. Es handelt sich nicht um eine Tötungsverpflichtung sondern darum, dass im Fall der Tötung des Angreifers der Abwehrende nicht gegen das 5. Gebot verstoßen hat.
alipius (Gast) - 22. Jan, 15:39

Ist vielleicht 'n bißchen spät, sich hier nochmal einzuklinken...

Aber weil mein Beitrag ja die Debatte ausgelöst hat, möchte ich noch nachschieben, daß ich beim Schreiben das Wort "Pflicht" eigentlich gar nicht beachtet habe. Ich habe mir einfach eine Situation vorgestellt, in der ich weder durch gutes Zureden noch durch Flucht einen Aggressor davon abhalten kann, mir oder einem anderen (wehrlosen) Menschen schweres bis tödliches körperliches Leid zuzufügen. Und da war für mich die Selbstverteidigung (oder die Verteidigung des Anderen) ein klarer Ausweg. Natürlich würde ich versuchen, die Selbstverteidigung - wenn auch kraftvoll und wahrscheinlich schmerzhaft - so doch nicht tödlich ausfallen zu lassen. Der "Plicht"-Gedanke hat aber bei all diesen Überlegungen keine Rolle gespielt.

Weiters glaube ich schon, daß es in bestimmten Fällen die Pflicht gibt, sich oder andere zu verteidigen. Ich bin mir sicher, daß der KKK dies auch so meint. Unglücklich ist, daß das Wort "Pflicht" im KKK so dicht auf die Worte "Mord[es]" und "Notwehr" folgt, so daß der Eindruck entstehen kann, der KKK nähme im Fall von Notwehr automatisch Tötung in Kauf. Ich bin mir nicht sicher, daß dies so gemeint ist.
Il capitano - 22. Jan, 15:43

Ich halte es mit dem Hl. Thomas v. Aquin

"Wenn jemand zur Verteidigung des eigenen Lebens größere Gewalt anwendet als nötig, ist das unerlaubt. Wenn er die Gewalt aber mit Maß zurückstößt, ist die Verteidigung erlaubt. Es ist zum Heil nicht notwendig, auf den Akt des maßvollen Schutzes zu verzichten, um die Tötung des anderen zu vermeiden; denn der Mensch ist mehr gehalten, für das eigene Leben als für das fremde Leben zu sorgen."

Es ist jedem Polizisten klar, dass er bspw. einen um sich schlagenden Rüpel nicht einfach erschießen darf. Deshalb nimmt die Diskussion beinahe 'dramatische' Züge an, die in der Realität kaum anzutreffen sind ;-)

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