Dybart Simpson (Gast) - 21. Nov, 23:09
Tatsächlich ist es praktisch so, dass es kaum einen Fall gibt, in dem der Priester bzw. der Kommunionausteiler die Kommunion wirklich verweigern darf, weil er nämlich tatsächlich nicht über den Gnadenstand informiert sein kann. Trotzdem gibt es aber objektive Kriterien, an denen die Gläubigen erkennen können, dass sie nicht im Gandenstand sind. Wenn diese Gründe auch noch offensichtlich sind, dann ist der Priester auch verpflichtet, die betreffenden Gläubigen darauf hinzuweisen.