Wallfahrergruppen
müssen als geschlossener Verband deutlich erkennbar sein. (geschlossen gehen; Tafel o. Ä. an der Spitze oder am Schluss; rechte Fahrbahnseite einhalten; möglichst in Dreierreihen gehen).
Diese wichtige Regelung entnehme ich den Informationen der Verkehrspolizeinspektion Coburg auf den - auch ansonsten informativen und schön aufgemachten Seiten von www.wallfahrtsservice.de.
Die Informationen der Verkehrspolizei haben es mir aber, ich gebe es zu, besonders angetan:
# Für geschlossene Verbände (z. B. Wallfahrergruppen) gelten die gleichen Verkehrsregeln, Anordnungen und Verkehrszeichen wie für Fahrzeuge, d. h. sie müssen z. B. mit der Spitze des Zuges die Ampeln und Vorfahrtsschilder beachten.
# Wallfahrergruppen, Prozessionen und andere geschlossene Verbände dürfen nach den gesetzlichen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, wenn sie als "geschlossen" erkennbar sind, von anderen Verkehrsteilnehmern nicht unterbrochen werden.
# Soweit die Länge des Zuges es erfordert, müssen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei gelassen werden; in der Regel nach 200 m Zuglänge. Diese Lücken dienen dem Überholtwerden sowie für den Querverkehr. Der Abstand zum nächsten Block richtet sich nach der Verkehrslage.
Und, überaus zauberhaft:
Es ist darauf hinzuwirken, dass zu Fuß marschierende Verbände, die nach links abbiegen wollen, sich nicht nach links einordnen, sondern bis zur Kreuzung oder Einmündung am rechten Fahrbahnrand geführt werden.
Klasse auch: Versuchen Sie den Alkoholgenuss während der Wallfahrt einzuschränken.
Daneben gibt es, wie gesagt, auch Tipps für Gebete und Lieder, Checklisten fürs Gepäck, etwas über die Theologie der Wallfahrt und ein Wallfahrerforum. Prima.
Diese wichtige Regelung entnehme ich den Informationen der Verkehrspolizeinspektion Coburg auf den - auch ansonsten informativen und schön aufgemachten Seiten von www.wallfahrtsservice.de.
Die Informationen der Verkehrspolizei haben es mir aber, ich gebe es zu, besonders angetan:
# Für geschlossene Verbände (z. B. Wallfahrergruppen) gelten die gleichen Verkehrsregeln, Anordnungen und Verkehrszeichen wie für Fahrzeuge, d. h. sie müssen z. B. mit der Spitze des Zuges die Ampeln und Vorfahrtsschilder beachten.
# Wallfahrergruppen, Prozessionen und andere geschlossene Verbände dürfen nach den gesetzlichen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, wenn sie als "geschlossen" erkennbar sind, von anderen Verkehrsteilnehmern nicht unterbrochen werden.
# Soweit die Länge des Zuges es erfordert, müssen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei gelassen werden; in der Regel nach 200 m Zuglänge. Diese Lücken dienen dem Überholtwerden sowie für den Querverkehr. Der Abstand zum nächsten Block richtet sich nach der Verkehrslage.
Und, überaus zauberhaft:
Es ist darauf hinzuwirken, dass zu Fuß marschierende Verbände, die nach links abbiegen wollen, sich nicht nach links einordnen, sondern bis zur Kreuzung oder Einmündung am rechten Fahrbahnrand geführt werden.
Klasse auch: Versuchen Sie den Alkoholgenuss während der Wallfahrt einzuschränken.
Daneben gibt es, wie gesagt, auch Tipps für Gebete und Lieder, Checklisten fürs Gepäck, etwas über die Theologie der Wallfahrt und ein Wallfahrerforum. Prima.
ElsaLaska - 30. Apr, 10:57
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