Elsas Nacht(b)revier



Francois Gérard: St. Térèse d'Avila

elsalaska[at]tiscali[punkt]it

ufficio

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Warum Wulff im Amt bleiben muss.

Weil sonst Norbert Lammert Bundespräsident wird.
Hier steht es.
Wir werden dann statt Ansprachen fantasievolle Bibelneuübersetzungen, am besten nur Neues Testament - die Evangelien nach Norbert - und eine neue Liturgie bekommen. Vielleicht sogar die erste feierliche Weihe eines Bundespräsidenten zum reformkatholisch-ökumenischen Priester via dem viri probati Prinzip.
All das brauchen wir nicht.
Wir haben es nämlich eigentlich schon.
Stanislaus (Gast) - 7. Jan, 22:09

Wie wäre es denn ...

... mit Wolly Thierse?

Admiral (Gast) - 7. Jan, 22:35

Komm schon....

.... an anderer Stelle wurde auch schon Jon Bon Jovi , Costa Cordalis und Hape Kerkeling vorgeschlagen. Bei so 'ner illusteren Runde ist Wolly weit abgeschlagen.
ElsaLaska - 8. Jan, 00:25

Ich war natürlich

für Jon Bon Jovi.

[Das war vermutlich der überflüssigste Kommentar meinerseits auf diesem Blog seit seinem Bestehen.]
ElsaLaska - 7. Jan, 22:13

Schlecht.

Dann müssen wir nämlich die sedia gestatoria für den deutschen BP einführen. Der will immer getragen werden.

Stanislaus (Gast) - 7. Jan, 22:30

BP

Das Schöne an diesem Amt ist doch, daß es irgendwie null und nichtig für unsere Republik und erst recht nicht weisungsbefugt für uns ist. Solange der BP nicht direkt vom Volk gewählt wird, soll die Bundesversammlung meinetwegen Hans-Christian Ströbele inthronisieren.
Arminius (Gast) - 7. Jan, 22:20

Der Wulff gehört zu Deutschland

Ich hoffe, der Wulff findet noch Trost bei seiner First Lady Viktorina, oder so.

Bellarmin (Gast) - 7. Jan, 22:51

Mmm

Warum ist es in Demokratien eigentlich so schwierig, Fehlenscheidungen zu korrigieren? Ach ja, da war doch was mit "Betäubungsmitteln" und "auf Sicht fahren". Wer hat das doch noch mal gleich gesagt, geistern oder so????!

Aquinate (Gast) - 7. Jan, 22:54

Piepegal

Ach herrrje, es ist och so etwas von piepegal, ob der exkommunizierte Herr Wulff Präsident wird oder der (vermutlich) ebenfalls exkommunizierte Herr Lammert den Job macht. Ich fürchte, auch der hat "Amigos". Und beide hatten peinliche Auftritte beim Besuch des Heiligen Vaters. Wo bleiben die aufrechten Christenmenschen, die sind wie Bundeskanzler Adenauer oder die aufrechten Protestanten Gustav Heinemann oder Richard von Weizsäcker?
Tatsache ist, dass sich das bürgerliche Lager immer mehr zerlegt, und das ist wirklich eine Gefahr für die Demokratie. Das gilt nicht nur für den FDP-Kindergarten, sondern leider auch für die Union. Es ist auch keine neue Bürgerpartei sichtbar. Wenn wir eine Linksregierung bekommen, was ich befürchte, dann wird es noch katastrophaler. Gazprom-Schröder war ja bekanntlich auch mit dem ein- oder anderen Gschmäckle behaftet, sehr vorsichtig ausgedrückt. Wenn dann noch die SED mit solchen Leuten wie Sahra Wagenknecht mit ins Boot kommt, dann wird es ganz schlimm für Kirche und Staat.

Bellarmin (Gast) - 7. Jan, 23:09

@Aquinate

Exkommuniziert? Wird hier ein besonderes "Lehramt" vorgetragen? Bitte keinen Schwachsinn schreiben. Dafür ist die Lage zu ernst. Zum Rest: no comment, da die Worte fehlen.
gerd (Gast) - 7. Jan, 23:13

@Aquinate

>>Wenn dann noch die SED mit solchen Leuten wie Sahra Wagenknecht mit ins Boot kommt, dann wird es ganz schlimm für Kirche und Staat.<<

Dazu braucht es Leute wie Wagenknecht nicht. Ein Staat, der Kindstötungvor der Geburt im Mutterleib seid 40 Jahren sanktioniert und für straffrei erklärt und das unter Regierungen die mit dem C in ihrem Namen auf Wahlkampagne gehen, ist dem Untergang geweiht. Das Geschacher um Wulff ist da nur eine billige Posse auf Nebenschauplätzen.
Aquinate (Gast) - 8. Jan, 01:12

@Bellarmin
Wulff hat sich tatsächlich die Tatstrafe der Exkommunizierung zugezogen. Er ist Bigamist.
Bei Lammert müsste man mal im CIC blättern. Irgend etwas wird sich schon finden.
ElsaLaska - 8. Jan, 01:24

@Aquinate

Momentchen mal. Die Stelle im CIC, die die Exkommunikation für wiederverheiratet Geschiedene postuliert, die hätte ich schon gerne gesehen. Haben Sie die zufällig bei der Hand für mich? Ich lerne nämlich immer gerne dazu.
Römer (Gast) - 8. Jan, 02:29

@Aquinate

"Irgend etwas wird sich schon finden."

Eigentlich müsste die Verfälschung des Gebetes, das Jesus uns selbst gelehrt hat, doch ausreichen (Lammert hat ein "Vater unser" vertont und dabei den Teil "und führe uns nicht in Versuchung" weggelassen).
Übrigens wurde es schon mindestens einmal in einer Kirche aufgeführt...
ElsaLaska - 8. Jan, 02:36

@Römer

Sorry, Leute, so funzt das nicht. Es gibt kirchenrechtliche REGELN. Auch wenn ich jetzt als Spaßbremse erscheine.
Imrahil (Gast) - 8. Jan, 11:06

Lieber @Gerd, von "sanktioniert" kann überhaupt keine Rede sein... Die offizielle verfassungsrechtliche Begründung des § 218a samt Nebengesetze ist nun einmal: "zum Zweck der besseren Verhinderungen der Straftat Abtreibung auf anderem als dem strafrechtlichen Wege". Das mag noch so fadenscheinig und unrealistisch sein (der *wirkliche* Hammer in dem Zusammenhang ist übrigens § 5 I 1,3 SchwKonflG), aber man sollte unserem Vaterland auch einmal honorieren, daß das nur unter dieser Begründung überhaupt in Deutschland Gesetz sein kann, aus verfassungsmäßigen Gründen.

Lieber @Aquinate (und liebe @Elsa)
Exkommunikation von Bigamisten ist (neben dem Interdikt als weiterer Möglichkeit) vorgesehen in CIC1917 can 2356, bloß
a) ist dieses Gesetz im Jahre 1983 außer Kraft getreten (vgl. CIC1983 can. 6) und
b) sprach auch dieses Gesetz nicht von einer Tatstrafe, sondern von einer Spruchstrafe.

Außerdem, wenn sich irgendetwas schon finden läßt (eine Attitüde, die ganz an sich keinen Taug hat, aber sei's drum), dann empfehle ich, nur nach Urteilen oder nach Bestimmungen zu suchen, die Tatstrafen vorsehen, keine Spruchstrafen. Und zu bedenken, sollte da jemand auf die Häresie zurückgreifen wollen, daß zu ihrer Strafbarkeit das Element der Hartnäckigkeit hinzukommen muß.
ElsaLaska - 8. Jan, 17:12

@Imrahil

Perfekt. Dankeschön! ♥

Das nächste Mal wieder noch irgendwo die FSSPX erwähnen ;-)
L. A. (Gast) - 8. Jan, 13:40

Ich will ja nicht stören, aber bin *etwas* baff über die "Exkommunikations- Beiträge" hier.
Hier geht es doch um das Problem, ja um das Drama, daß dieses Land offenbar seit vielen Jahren über keine herausragenden Persönlichkeiten mehr verfügt, die hohe auch repräsentative Ämter ausüben könnten, besonders in Bezug auf das BP - Amt fiele mir keine ein, weil dazu auch eine gewisse Popularität gehört.
Hier ging's kürzlich um den Tod V. Havels. Selbst, wenn hier die Parteien über ihren Schatten sprängen, wir könnten von so einem nicht mal träumen, weil wir nichts und niemand dergleichen haben.
Es geht doch um die Frage: was bedeutet dieses Amt, welche Eignung wäre erforderlich es zu "bekleiden"?
Was ist das denn für eine Tragödie hier, wenn man hierzulande nahezu jedem hohen Amtsträger, auch in der Kirche- oder prominenten Repräsentanten eines gesellschaftlichen Bereiches - leider nicht unberechtigt - mit bestenfalls größter Skepsis- begegnet und schon zufrieden ist, nur wenn's mal einer "halbwegs anständig" macht? Und nur noch aufschreit, wenn es jemand, wie hier Wulff, in unerträglicher Offensichtlichkeit seine Unwürde für das Amt demonstriert hat?
Da braucht man doch jetzt bitte nicht mit CIC und Moral ankommen, die Sache ist doch viel schlimmer!

Römer (Gast) - 8. Jan, 18:43

@L.A.

"seit vielen Jahren über keine herausragenden Persönlichkeiten mehr verfügt..."

Ich wüsste da jemanden:
Wie wäre es mit Klaus Töpfer?!

http://de.wikipedia.org/wiki/Klaus_T%C3%B6pfer
gerd (Gast) - 9. Jan, 13:15

@imrahil

>>Lieber @Gerd, von "sanktioniert" kann überhaupt keine Rede sein... Die offizielle verfassungsrechtliche Begründung des § 218a samt Nebengesetze ist nun einmal: "zum Zweck der besseren Verhinderungen der Straftat Abtreibung auf anderem als dem strafrechtlichen Wege". Das mag noch so fadenscheinig und unrealistisch sein (der *wirkliche* Hammer in dem Zusammenhang ist übrigens § 5 I 1,3 SchwKonflG), aber man sollte unserem Vaterland auch einmal honorieren, daß das nur unter dieser Begründung überhaupt in Deutschland Gesetz sein kann, aus verfassungsmäßigen Gründen.<<

Ich verstehe Sanktion als Gutheißung. Bei der unglaublichen Zahl von über
100 000 Kindstötungen in unserem Land ohne Strafverfolgung ist das wohl nicht an den Haaren herbeigezogen.

Imrahil (Gast) - 9. Jan, 14:47

Ich verstehe Sanktion schon auch als Gutheißung, und gerade in dem Sinn ist das eben nun einmal nicht der Fall. Wer abtreibt*, ist nach deutschem Recht ein Krimineller, und jeder Versuch, durch Gesetzgebung etwas anderes festzulegen, ist qua Untermaßverbot als verfassungswidrig festgestellt worden und wäre damit nichtig.

Es ist schlimm genug, daß einzelne Abgeordnete, die persönlich die Abtreibung durchaus sanktionieren wollten (ich denke, das darf man unterstellen) sich dafür irgendwelche Begründungen ausgedacht haben, die, wären sie nur ernstgemeint, auch tatsächlich zu Verfassungsmäßigkeit führen würden (das BVerfG hat halt abgelehnt, über die Gesinnung der faktischen Gesetzgeber zu urteilen).

Aber immerhin - es sei bei aller Zuneigung zu den Vereinigten Staaten von Amerika gesagt - ist bei uns niemand auf die Schnapsidee gekommen, ein Recht auf Privatsphäre (noch vertretbar) in die Verfassung hinein- und dann ein Recht [!!] auf Abtreibung aus diesem herauszulesen.

[* Ich lasse hier weg:
- daß auch in der Hinsicht das dt. Recht in einigen Fällen defizient ist, so bei der ungehörigen Ausdehnung der medizinischen Indikation auf nicht sicher lebensgefährliche Fälle.
- daß auch das reichlich theoretische Strafmaß ungehörig niedrig ist. Bis zu drei Jahren, das entspricht Unterschlagung!]

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