Und um es nochmals klar zu sagen:
Ich fliege auch als heterosexuelle katholische Religionslehrerin, die in einer fragwürdigen privaten Beziehung lebt[ergänzt für Gregor :-)], wenn ich Pamphlete gegen die katholischen Kirche schreibe, bei jeder Gelegenheit in ein Mikro japse, dass der Papst schwul sei und was weiß ich noch für einen antikatholischen Zinnober veranstalte.
Mehr dazu bei Alipius.
[Uta Ranke-Heinemann soll irgendwas über das griechisches Wort für "Beischläfer" gefaselt habe und es interessiert mich schon seit gestern brennend, was das wohl war. Jedenfalls hatte sie dabei eine mintfarbene Windjacke an. Das war wichtig.]
Mehr dazu bei Alipius.
[Uta Ranke-Heinemann soll irgendwas über das griechisches Wort für "Beischläfer" gefaselt habe und es interessiert mich schon seit gestern brennend, was das wohl war. Jedenfalls hatte sie dabei eine mintfarbene Windjacke an. Das war wichtig.]
ElsaLaska - 18. Mai, 11:39
Richtlinien für die Erteilung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis und der Missio canonica für Lehrkräfte mit der Facultas „Katholische Religionslehre“, Nr. 6 b: "Kriterien für eine Verleihung der Missio canonica:
...
Die Religionslehrerin bzw. der Religionslehrer beachtet katholische Grundsätze in der persönlichen Lebensführung."
Dazu erklärt etwa das Bistum Münster eindeutig: "Ein eheähnliches Zusammenleben ohne kirchliche Trauung ist mit den Grundsätzen der Lehre der Kirche nicht vereinbar."
Ebenso stellt es nach der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse einen Kündigungsgrund dar.
Wieso?
Und irgendwie muss man es ja auch so formulieren, dass es leicht verständlich ist. Kirchenrecht kapiert keiner.
So besser?
Insofern ist die Richtigstellung des Erzbistums, er sei nicht wegen seiner Homosexualität entlassen worden, richtig und notwendig.
@Gregor: Also, wenn du jetzt fünf uneheliche Kinder
(jetzt hab ich endlich mal begriffen, wieso es nützlich ist, D und d zu unterscheiden bei der Du-Anrede :-) )