Aus der Rede Benedikts XVI. vor dem Plenum der Vereinten Nationen
am 18. April 2008:
>>»Jeder Staat hat die vorrangige Pflicht, seine eigene Bevölkerung vor schweren und wiederholten Verletzungen der Menschenrechte zu schützen, wie auch vor den Folgen humanitärer Krisen, die sowohl von der Natur als auch vom Menschen verursacht werden. Wenn sich herausstellt, dass die Staaten nicht in der Lage sind, einen solchen Schutz zu garantieren, steht es der internationalen Gemeinschaft zu, mit den von der Charta der Vereinten Nationen (…) vorgesehenen rechtlichen Mitteln einzugreifen.«
Das Mantra von den inneren Angelegenheiten lehnte Benedikt ab. Wo die Menschenrechte dauerhaft
missachtet werden, darf die Staatengemeinschaft intervenieren.
Radikalpazifismus ist das nicht.<<
Im Ganzen entnommen aus Alexanders Kisslers: Papst im Widerspruch. Pattloch-Verlag.
>>»Jeder Staat hat die vorrangige Pflicht, seine eigene Bevölkerung vor schweren und wiederholten Verletzungen der Menschenrechte zu schützen, wie auch vor den Folgen humanitärer Krisen, die sowohl von der Natur als auch vom Menschen verursacht werden. Wenn sich herausstellt, dass die Staaten nicht in der Lage sind, einen solchen Schutz zu garantieren, steht es der internationalen Gemeinschaft zu, mit den von der Charta der Vereinten Nationen (…) vorgesehenen rechtlichen Mitteln einzugreifen.«
Das Mantra von den inneren Angelegenheiten lehnte Benedikt ab. Wo die Menschenrechte dauerhaft
missachtet werden, darf die Staatengemeinschaft intervenieren.
Radikalpazifismus ist das nicht.<<
Im Ganzen entnommen aus Alexanders Kisslers: Papst im Widerspruch. Pattloch-Verlag.
ElsaLaska - 9. Apr, 16:33