Hin und wieder wird auf diesem Blog
auch mal das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gelobt.
Dessen Entscheidung zur Eingabe des evangelischen Theologen Lüdemann findet meinen vollständigen Beifall.
Lüdemann erfreut mich schon seit geraumer Zeit mit Aussagen über den "Jesus-Betrug", die nicht stattgefunden habende Auferstehung - alles Sachen, die mich selbst lange bewegt haben, aber ich habe sie mit mir selbst durchdiskutiert undmich nicht fett auf meinen Pfründen damit niedergelassen eine gut dotierte Lehrstelle an einer theologischen Fakultät mit meinen Aussagen behelligt. Das sah man wohl an der Uni Göttingen auch allmählich ein und gab ihm, immerhin, das konfessionslose Fach "Geschichte und Literatur des frühen Christentums", und Lüdemann, ganz bescheiden, hat das aber nicht eingesehen und sich mithilfe unserer Steuergelder unseres bewährten Justizsystems zur Wehr gesetzt. Und da hat Karlsruhe gesagt: Nö jetzt. Das ist wohl Sache der theologischen Fakultät, zu entscheiden, ob die dich haben wollen oder nicht. Man kann wohl von der Scharia überzeugt sein und dennoch Jura studieren, aber Theologie hat nun mal, das liegt schon im Begriff, was mit der Rede von Gott zu tun - und wenn das Fach noch evangelische Theologie heißt, gerne auch mit der christlichen Tradition dazu. Was wiederum heißt, man sollte als Theologe nicht gerade islamische Ansichten zu Jesus Christus vertreten, sonst ist man in der Islamwissenschaft bestens aufgehoben, oder gerne auch in der Judaistik, aber da wollen sie ihn, vermute ich mal ins Blaue, auch nicht wirklich haben.
"Zwar räumte der Erste Senat ein, dass die Versetzung eines Professor gerade wegen seiner Lehrmeinung ein gravierender Eingriff in seine Wissenschaftsfreiheit sei - noch dazu, wenn damit seine Position deutlich abgewertet werde. Allerdings sei der Eingriff wegen der Aufgabe der theologischen Fakultäten gerechtfertigt, den theologischen Nachwuchs auszubilden. "Diese Funktion wird gefährdet, wenn die Ausbilder öffentlich nicht mehr an den Glaubensüberzeugungen der Kirche festhalten."
Dessen Entscheidung zur Eingabe des evangelischen Theologen Lüdemann findet meinen vollständigen Beifall.
Lüdemann erfreut mich schon seit geraumer Zeit mit Aussagen über den "Jesus-Betrug", die nicht stattgefunden habende Auferstehung - alles Sachen, die mich selbst lange bewegt haben, aber ich habe sie mit mir selbst durchdiskutiert und
"Zwar räumte der Erste Senat ein, dass die Versetzung eines Professor gerade wegen seiner Lehrmeinung ein gravierender Eingriff in seine Wissenschaftsfreiheit sei - noch dazu, wenn damit seine Position deutlich abgewertet werde. Allerdings sei der Eingriff wegen der Aufgabe der theologischen Fakultäten gerechtfertigt, den theologischen Nachwuchs auszubilden. "Diese Funktion wird gefährdet, wenn die Ausbilder öffentlich nicht mehr an den Glaubensüberzeugungen der Kirche festhalten."
ElsaLaska - 18. Feb, 21:29