Euthanasie-Gedenkstätte bei Klingenmünster (Südpfalz)
Nein, ich bin nicht in das dortige Pfalzklinikum eingeliefert worden, ich hatte lediglich einen Ausflug auf die Burg Landeck gemacht, die sich oberhalb des Geländes des Pfalzklinikums befindet.
Dann entdeckte ich das Schild "Gedenkstätte", auf der Straßenseite gegenüber des Klinikums.
Neugierig geworden besuchte ich das Mahnmal, welches von den meisten Besuchern der Süddeutschen Weinstraße eher links liegen gelassen wird.
Ich hielt dort eine Gedenk- und Gebetsminute für die über 2.000 Opfer von Euthanasie im Dritten Reich ( genauer, in den Jahren 1940-1945) ab, die in der psychiatrischen Einrichtung des Klinikums Klingenmünster beseitigt wurden. Und zwar, weil, wie die Inschrift der Gedenktafel formuliert:
"... sie krank, schwach, oder einfach anders waren."
Ich verließ das Gelände dann, weil ich spürte, wie in mir die Verzweiflung darüber hochstieg, dass in vielen Staaten Europas mittlerweile auf dem gesetzlichen Wege versucht wird, Menschen, die krank, schwach oder einfach anders sind, zu euthanasieren.
Und niemand scheint sich mehr groß etwas dabei zu denken ...
Dann entdeckte ich das Schild "Gedenkstätte", auf der Straßenseite gegenüber des Klinikums.
Neugierig geworden besuchte ich das Mahnmal, welches von den meisten Besuchern der Süddeutschen Weinstraße eher links liegen gelassen wird.
Ich hielt dort eine Gedenk- und Gebetsminute für die über 2.000 Opfer von Euthanasie im Dritten Reich ( genauer, in den Jahren 1940-1945) ab, die in der psychiatrischen Einrichtung des Klinikums Klingenmünster beseitigt wurden. Und zwar, weil, wie die Inschrift der Gedenktafel formuliert:
"... sie krank, schwach, oder einfach anders waren."
Ich verließ das Gelände dann, weil ich spürte, wie in mir die Verzweiflung darüber hochstieg, dass in vielen Staaten Europas mittlerweile auf dem gesetzlichen Wege versucht wird, Menschen, die krank, schwach oder einfach anders sind, zu euthanasieren.
Und niemand scheint sich mehr groß etwas dabei zu denken ...
ElsaLaska - 29. Aug, 19:33
Ja.
Heute argumentiert man hinsichtlich der Euthanasie mit der Würde und Selbstbestimmung des Menschen. Manchmal frage ich mich ernsthaft, welche Argumentation die perfidere ist ...
@Taras
Danke also auch hier für deine Gedanken dazu.
@Elsa
Ich war mal zur Besichtigung in Hadamar. Da war auch eine Euthanasie-Anstalt. Irgendwie meint man noch das ganze Leid zu spüren. Schon beklemmend.
@Taras
Bei der Diskussion um aktive Sterbehilfe oder Behilfe zum Suizid in unserer heutigen Gesellschaft geht es um die Frage, ob ein erwachsener Mensch, der klar bei Verstand ist und an einer unheilbaren, tödlichen Erkrankung schwer leidet, nachdem alle Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft sind das Recht haben soll, nach Absprache mit seinem Arzt auf eigenen Wunsch z.B. ein tödlich wirkendes Medikament zu erhalten, mit dem Ziel einem qualvollen Sterbeprozess zu entgehen.
Bei allem Respekt für Menschen, die aktive Sterbehilfe oder Behilfe zum Suizid kritisch sehen, aber der Vergleich mit der Nazi-Euthanasie ist so absolut abwegig und falsch und bringt eigentlich nur eine völlig unnötige Schärfe und Aggression in diese Debatte.
Es gibt sicher auch vernünftige Argumente, die aktive Sterbehilfe oder Behilfe zum Suizid kritisch zu beurteilen. Es ist auch richtig kritische Stimmen zu äussern und offen zu debattieren. Nur fair bleiben sollte man.
@Fidelis
@Taras
Wie ich schon geschrieben habe, gibt es ja einige sehr gute Einwände gegen aktive Sterbehilfe, die man fair diskutieren kann. Aber der Nazi-Vergleich ist doch einfach eine unsachlich und zerstört direkt jeden vernünftigen Ansatz in der Debatte.
Es gibt heute in Deutschland niemanden (wenige Ausnahmen mögen die Regel bestätigen), der eine systematische Ermordung aller Kranken, Schwachen und Behinderten will. Auch von den Befürwortern aktiver Sterbehilfe will das niemand. Wenn ein Befürworter der Sterbehilfe mit der Selbstbestimmung des Einzelnen im Sterben argumentiert, sollte man ihm nicht unterstellen, er wolle wie die Nazis alle Behinderten umbringen. Das finde ich wirklich absolut unfair und ungehörig.
Ich selbst tue mich bei dem Thema auch sehr schwer und wäge seit Jahren immer wieder verschiedene Argumente ab.
@Fidelis
Zum anderen fallen mir Dutzende Gründe ein, aus denen ein Mensch nicht mehr leben will. Da nehme ich mich selbst nicht mal aus. Eben daher erwarte ich von einem christlich geprägten Land keine pauschal erlaubte Tötung per Gesetz ohne Einzelfallprüfung.
Aber für einen Christenmenschen sollten ohnehin ZWEI Gründe vorrangig - vielleicht sogar absolut - gelten: das 5. Gebot und das Gebot der Nächstenliebe. Letzteres sehe ich dann als gegeben, wenn ich einer/einem Sterbenden bis zum natürlichen Ende zur Seite stehe.
@Taras
Nehmen wir als Beispiel eine stark fortgeschrittene Krebserkrankung mit Metastasen in diversen Körperregionen. Der betroffene Mensch hat starke Tumorschmerzen jeden Tag, er ist völlig entkräftet und abgemagert, kann nicht mehr Essen und schlucken, leidet oft unter Atemnot und Erstickungsängsten, vielleicht ist er äusserlich durch den Krebs stark entstellt, vielleicht "riecht" der Tumor stark. Die noch verbleibende Lebenserwartung liegt realistisch irgendwo zwischen einigen Tagen und wenigen Wochen. Mit jedem Tag wird der Zustand schlimmer. Der betroffene Mensch hat den Wunsch, dass es jetzt einfach nur schnell zu Ende geht und ersehnt den Tod.
Dieser Mensch wünscht nun in dieser Situation von seinem Arzt eine tödliche Spritze zu bekommen, damit der Sterbeprozess so verkürzt wird, um nicht noch möglicherweise 1 - 2 Wochen so leiden zu müssen.
Sollte es für solche Fälle eine gesetzliche Grundlage geben, das legal so zu machen, z.B. auch mit richterlicher Überprüfung des Einzelfalls und so weiter?
Oder sollte das verboten sein den Sterbeprozess zu beschleunigen, dann eben mit der Konsequenz, dass der Mensch seinen Sterbeprozess wirklich bis zum bitteren Ende durchleiden muss, auch wenn er sich lang und quälen hinzieht.
Das ist für mich die Frage eigentlich um die es geht bei der aktiven Sterbehilfe.
Hier gibt es unterschiedliche Argumente, die es sich lohnt zu diskutieren.
Als Christ sehe ich das 5. Gebot zumindest nicht verletzt in so einem Fall. Das 5. Gebot bezieht sich auf Mord, als Töten aus bösartigen Motiven, Habgier, Neid, Hass, Machtstreben, Eifersucht undso weiter. Das ist hier nicht gegeben, denn das Motiv der Tötung ist in diesem Fall, den leidenden Menschen das Leid eines quälenden Sterbeprozesses zu ersparen, auf dessen ausdrücklichen Wunsch.
Nächtenliebe gebietet es dem Sterbenden beizustehen, das sehe ich auch so. Aber auch einem Sterbenden, der aktive Sterbehilfe wünscht, kann man bis zum Ende die Hand halten.
@Fidelis
Bevor wir uns sinnlos im Kreis drehen: Ich werde mich bemühen, im Laufe des Tages meine Gedanken ausführlich "zu Papier" zu bringen, anstatt hier zusammenhanglose Schnipsel von mir zu geben. Das führt zwangsläufig zu Irritationen.
Wie gesagt, es geht mir nicht um die Bewertung des Einzelfalls. Da sind wir nicht unbedingt weit voneinander entfernt. Ich schrieb ja bereits: "Ich kann mir Dutzende Gründe vorstellen, aus denen ein Mensch sterben möchte." Nur darf der gerechtfertigte bzw. zumindest nachvollziehbare Grund nicht zum gesetzlich definierten Prinzip werden.
Später mehr.