Was mal gesagt werden musste.
>>In der Tat, wer tatsächlich meint, ein Papst könne die Exkommunikation eines Toten aufheben, der verlangt nicht nur etwas Unmögliches, sondern behauptet auch, die Binde- und Lösegewalt des Papstes reiche auch ins Jenseits hinein. Das allerdings ist nun wirklich nicht der Fall. So ist auch der vom Papst gewährte und Verstorbenen zuzuwendende Ablass nichts anderes als eine qualifizierte Form der Fürbitte. Und: Aufhebung eines kanonischen Strafurteils setzt allemal Reue und Umkehr des Betroffenen voraus. Würde Frau Dr. Käßmann von dem Wittenberger Augustiner wirklich Umkehr und Reue verlangen wollen? Könnte ein Verstorbener überhaupt Umkehr und Reue vollziehen?
Noch einmal: „mors solvit omnia“. <<
Aus dem Artikel "Ein Wink nach Absurdistan" zu Frau Käßmanns Aufforderung, die Exkommunikation Luthers aufzuheben - von Armin Schwibach.
Noch einmal: „mors solvit omnia“. <<
Aus dem Artikel "Ein Wink nach Absurdistan" zu Frau Käßmanns Aufforderung, die Exkommunikation Luthers aufzuheben - von Armin Schwibach.
ElsaLaska - 28. Dez, 18:33
Was vom Tage ... - - 0 Trackbacks - 1102x gelesen
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