Das fünfte Gebot, der Katechismus und die Soldaten
[Aus gegebenem Anlass hole ich hier nochmals einen Beitrag vom 23. Januar auf die Startseite hoch]
Ein Gastbeitrag von Olaf Tannenberg
»Du sollst nicht morden.« So fordert es das fünfte Gebot und verwirft damit den direkten und willentlichen Mord als schwere Sünde. In unserem Rechtsraum ist ein Mord die Tötung eines Menschen aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier, aus anderen niedrigen Beweggründen oder zur Verdeckung einer Straftat. Weitere Merkmale sind Heimtücke, Grausamkeit oder die Verwendung gemeingefährlicher Mittel. Nicht jede Tötung eines Menschen ist also ein Mord - das sieht die römisch-katholische Kirche nicht anders als die Bundesrepublik Deutschland. Die Tötung eines Rechtsbrechers in Notwehr ist für die Kirche kein Verstoß gegen das fünfte Gebot (siehe u.a. KKK 2321) und für den Staat kein Verbrechen (siehe § 32 StGB). Einigkeit besteht auch bezüglich der Verhältnismäßigkeit. Die Wahl der Mittel muss angemessen sein, eine überzogene Abwehr eines Angriffs ist nicht zulässig und die Situation darf nicht provokativ herbeigeführt werden.
Auch die Stellung der Garanten, also der im staatlichen Auftrag handelnden Beauftragten, wird seitens der Kirche nicht in Frage gestellt, sondern der Katechismus spricht bei dieser Personengruppe sogar von einer schwerwiegenden Pflicht zur Wahrnehmung der Notwehr. Der Katechismus der Kirche anerkennt damit das rechtmäßige Gewaltmonopol eines Staates. Grundsätzlich hält KKK 2306 zum Verzicht auf gewaltsame Handlungen an und bezeichnet den Gewaltverzicht als Zeugnis der Liebe des Evangeliums, schränkt aber gleichzeitig durch den Verweis auf die Verletzung der Rechte und Pflichten Dritter ein, die durch den Verzicht auf Verteidigung entstehen könnten. An dieser Stelle kommen wir zu den Verantwortungsträgern für das Gemeinwesen. Und zu den Soldaten.
Einige leicht gekürzte Aussagen aus dem Katechismus: »Damit das Menschenleben geachtet wird und sich entfalten kann, muss Friede sein. Friede besteht nicht einfach darin, dass kein Krieg ist. Friede auf Erden herrscht nur dann, wenn die persönlichen Güter gesichert sind, die Menschen frei miteinander verkehren können, die Würde der Personen und der Völker geachtet und die Brüderlichkeit unter den Menschen gepflegt wird. Der Friede besteht in der Ruhe und Ordnung. Er ist das Werk der Gerechtigkeit und die Wirkung der Liebe.« (KKK 2304, vgl. GS 78,5 und GS 78.1-2)
Ein Blick auf die Krisenherde der Welt lässt erkennen: Nicht in allen Regionen herrscht Frieden und Gerechtigkeit, Ruhe und Ordnung. Noch immer sind Staaten und Territorien in der Hand von rücksichtslosen Diktatoren und verbrecherischen Gruppierungen, nicht überall sind die Menschen frei und in ihrer Würde geachtet. Über die weltweite Verfolgung der Christen bspw. wird auf diesem Blog regelmäßig berichtet. Friedliche Lösungen sind leider nicht immer möglich, die Mittel der Diplomatie versagen, sobald sie auf politische Ideologien und religiösen Fanatismus stoßen. Die Rechte zahlloser Menschen werden noch immer mit Füßen getreten und in Ausnahmefällen können die einfachsten Maßstäbe nicht anders durchgesetzt werden als durch eine militärische Intervention. Hierzu bedarf es der Soldaten.
Die Soldaten, Töchter und Söhne unserer Völker, tragen gemäß ihres Berufes die Last der Militäreinsätze. Die Angehörigen der Bundeswehr handeln auf Anordnung der legitimen Regierung mit dem Mandat der von uns gewählten Volksvertreter und der Vereinten Nationen. Sie versehen ihren schwierigen, zunehmend gefahrvollen und entbehrungsreichen Dienst nach bestem Wissen und Gewissen - und im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit der Einsätze und der Befehle ihrer Vorgesetzten. Ihre Aufgabe ist nicht primär das Töten von Gegnern, sondern die Herstellung von Ruhe und Ordnung. Dass hierbei auch Gewalt angewendet werden muss, liegt in der Natur der Sache. Die Kritik daran ist unbedingt zulässig, die Schmähung und Diffamierung der Soldaten ist es nicht.
Wie weit die Ablehnung des Soldatenberufs mittlerweile geht, zeigt u.a. auch eine ›Ökumenische Initiative zur Abschaffung der Militärseelsorge‹. Nicht nur sollen die Soldaten ihre vertrauten geistlichen Ansprechpartner verlieren, nein, als würde man von Kriminellen reden, werden auch ›Aussteigerprogramme‹ erwogen. Ein empörendes Unterfangen! Die Seelsorge, die man selbst den sechs verbrecherischen Gruppenvergewaltigern in Indien gewiss nicht verweigern würde, soll den Soldaten, die sich mit Leben und Gesundheit für unsere Freiheits- und Rechtsordnung einsetzen, künftig nicht mehr angedeihen. Mir drängt sich da der Gedanke an gottlose Diktaturen auf, in denen der Ungerechte belohnt und der Gerechte sanktioniert wird.
Gerade die Militärseelsorge ist heute wichtiger denn je. Die Art der bewaffneten Konflikte hat sich stark verändert, der heutige Soldat ist wegen des Fehlens jeder Unterscheidungsmöglichkeit zwischen Verbündeten und Gegnern besonders gefährdet. Ihre Militärpfarrer sind es, die ihnen in den Stunden der Bedrängnis Hoffnung vermitteln, sie im Glauben stärken, ihnen die hierfür zentralen Sakramente spenden, ihnen geistigen Beistand bieten und zugleich an der Gewissensbildung des einzelnen Soldaten entscheidend mitwirken - gleichsam die Todesgefahr mit ihnen teilend.
Kein Soldat ist ein Mörder, wenn er im Rahmen der korrekten Ausübung seiner Pflicht einen Menschen getötet hat - insbesondere um einen anderen Menschen zu schützen. Er ist deswegen auch kein Sünder, so lange er nicht aus Hass oder Rache gehandelt hat. Ich hätte mir von Militärbischof Dr. Overbeck in dem am 17. Oktober 2012 ausgestrahlten Polit-Talk ›Anne Will‹ eine deutliche Wertung des fünften Gebots und besonders zur Unterscheidung zwischen dem strafbaren Mord und der gerechtfertigten Tötung gewünscht. Damit wären viele Soldaten, die an Auslandseinsätzen teilgenommen haben, von einer großen Last befreit worden. Das zumindest hätten sie verdient, denn:
»Niemand hat größere Liebe als der, der sein Leben hingibt für seine Freunde.« (Joh. 15,13)
Ein Gastbeitrag von Olaf Tannenberg
»Du sollst nicht morden.« So fordert es das fünfte Gebot und verwirft damit den direkten und willentlichen Mord als schwere Sünde. In unserem Rechtsraum ist ein Mord die Tötung eines Menschen aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier, aus anderen niedrigen Beweggründen oder zur Verdeckung einer Straftat. Weitere Merkmale sind Heimtücke, Grausamkeit oder die Verwendung gemeingefährlicher Mittel. Nicht jede Tötung eines Menschen ist also ein Mord - das sieht die römisch-katholische Kirche nicht anders als die Bundesrepublik Deutschland. Die Tötung eines Rechtsbrechers in Notwehr ist für die Kirche kein Verstoß gegen das fünfte Gebot (siehe u.a. KKK 2321) und für den Staat kein Verbrechen (siehe § 32 StGB). Einigkeit besteht auch bezüglich der Verhältnismäßigkeit. Die Wahl der Mittel muss angemessen sein, eine überzogene Abwehr eines Angriffs ist nicht zulässig und die Situation darf nicht provokativ herbeigeführt werden.
Auch die Stellung der Garanten, also der im staatlichen Auftrag handelnden Beauftragten, wird seitens der Kirche nicht in Frage gestellt, sondern der Katechismus spricht bei dieser Personengruppe sogar von einer schwerwiegenden Pflicht zur Wahrnehmung der Notwehr. Der Katechismus der Kirche anerkennt damit das rechtmäßige Gewaltmonopol eines Staates. Grundsätzlich hält KKK 2306 zum Verzicht auf gewaltsame Handlungen an und bezeichnet den Gewaltverzicht als Zeugnis der Liebe des Evangeliums, schränkt aber gleichzeitig durch den Verweis auf die Verletzung der Rechte und Pflichten Dritter ein, die durch den Verzicht auf Verteidigung entstehen könnten. An dieser Stelle kommen wir zu den Verantwortungsträgern für das Gemeinwesen. Und zu den Soldaten.
Einige leicht gekürzte Aussagen aus dem Katechismus: »Damit das Menschenleben geachtet wird und sich entfalten kann, muss Friede sein. Friede besteht nicht einfach darin, dass kein Krieg ist. Friede auf Erden herrscht nur dann, wenn die persönlichen Güter gesichert sind, die Menschen frei miteinander verkehren können, die Würde der Personen und der Völker geachtet und die Brüderlichkeit unter den Menschen gepflegt wird. Der Friede besteht in der Ruhe und Ordnung. Er ist das Werk der Gerechtigkeit und die Wirkung der Liebe.« (KKK 2304, vgl. GS 78,5 und GS 78.1-2)
Ein Blick auf die Krisenherde der Welt lässt erkennen: Nicht in allen Regionen herrscht Frieden und Gerechtigkeit, Ruhe und Ordnung. Noch immer sind Staaten und Territorien in der Hand von rücksichtslosen Diktatoren und verbrecherischen Gruppierungen, nicht überall sind die Menschen frei und in ihrer Würde geachtet. Über die weltweite Verfolgung der Christen bspw. wird auf diesem Blog regelmäßig berichtet. Friedliche Lösungen sind leider nicht immer möglich, die Mittel der Diplomatie versagen, sobald sie auf politische Ideologien und religiösen Fanatismus stoßen. Die Rechte zahlloser Menschen werden noch immer mit Füßen getreten und in Ausnahmefällen können die einfachsten Maßstäbe nicht anders durchgesetzt werden als durch eine militärische Intervention. Hierzu bedarf es der Soldaten.
Die Soldaten, Töchter und Söhne unserer Völker, tragen gemäß ihres Berufes die Last der Militäreinsätze. Die Angehörigen der Bundeswehr handeln auf Anordnung der legitimen Regierung mit dem Mandat der von uns gewählten Volksvertreter und der Vereinten Nationen. Sie versehen ihren schwierigen, zunehmend gefahrvollen und entbehrungsreichen Dienst nach bestem Wissen und Gewissen - und im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit der Einsätze und der Befehle ihrer Vorgesetzten. Ihre Aufgabe ist nicht primär das Töten von Gegnern, sondern die Herstellung von Ruhe und Ordnung. Dass hierbei auch Gewalt angewendet werden muss, liegt in der Natur der Sache. Die Kritik daran ist unbedingt zulässig, die Schmähung und Diffamierung der Soldaten ist es nicht.
Wie weit die Ablehnung des Soldatenberufs mittlerweile geht, zeigt u.a. auch eine ›Ökumenische Initiative zur Abschaffung der Militärseelsorge‹. Nicht nur sollen die Soldaten ihre vertrauten geistlichen Ansprechpartner verlieren, nein, als würde man von Kriminellen reden, werden auch ›Aussteigerprogramme‹ erwogen. Ein empörendes Unterfangen! Die Seelsorge, die man selbst den sechs verbrecherischen Gruppenvergewaltigern in Indien gewiss nicht verweigern würde, soll den Soldaten, die sich mit Leben und Gesundheit für unsere Freiheits- und Rechtsordnung einsetzen, künftig nicht mehr angedeihen. Mir drängt sich da der Gedanke an gottlose Diktaturen auf, in denen der Ungerechte belohnt und der Gerechte sanktioniert wird.
Gerade die Militärseelsorge ist heute wichtiger denn je. Die Art der bewaffneten Konflikte hat sich stark verändert, der heutige Soldat ist wegen des Fehlens jeder Unterscheidungsmöglichkeit zwischen Verbündeten und Gegnern besonders gefährdet. Ihre Militärpfarrer sind es, die ihnen in den Stunden der Bedrängnis Hoffnung vermitteln, sie im Glauben stärken, ihnen die hierfür zentralen Sakramente spenden, ihnen geistigen Beistand bieten und zugleich an der Gewissensbildung des einzelnen Soldaten entscheidend mitwirken - gleichsam die Todesgefahr mit ihnen teilend.
Kein Soldat ist ein Mörder, wenn er im Rahmen der korrekten Ausübung seiner Pflicht einen Menschen getötet hat - insbesondere um einen anderen Menschen zu schützen. Er ist deswegen auch kein Sünder, so lange er nicht aus Hass oder Rache gehandelt hat. Ich hätte mir von Militärbischof Dr. Overbeck in dem am 17. Oktober 2012 ausgestrahlten Polit-Talk ›Anne Will‹ eine deutliche Wertung des fünften Gebots und besonders zur Unterscheidung zwischen dem strafbaren Mord und der gerechtfertigten Tötung gewünscht. Damit wären viele Soldaten, die an Auslandseinsätzen teilgenommen haben, von einer großen Last befreit worden. Das zumindest hätten sie verdient, denn:
»Niemand hat größere Liebe als der, der sein Leben hingibt für seine Freunde.« (Joh. 15,13)
ElsaLaska - 21. Mai, 12:29
@fbtde
Jedenfalls ist mir eine ökumenische Initiative bisher nicht bekannt;-)
(Übrigens ist nicht alles automatisch immer total gut, nur weil ökumenisch vorne dran steht. Im Gegenteil, ich finde diese Initiative sogar ausgesprochen UNCHRISTLICH.)