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Francois Gérard: St. Térèse d'Avila



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"Ein Apostel der Armen: Der selige Paul Josef Nardini und seine Grabkapelle in Pirmasens" In: Vatican-Magazin Juni-Juli 2015

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"Die Bärin wies den Weg. Die heilige Richardis und Unsere liebe Frau in der Krypta in Andlau." In: Vatican-Magazin Dezember 2013

"Schatten auf der Soldatenseele". In: Die Tagespost vom 3. Dezember 2013

"Über den Brenner nach Rom. Ein neuer Pilgerführer mit Etappenheiligen." In: Die Tagespost vom 28.10.2013

"Eine neue Idee von Liebe - Der Troubadour Jaufré Rudel und seine ferne Prinzessin." In: Vatican-Magazin Oktober 2013

"Zeigen, dass sie ein Werkzeug Gottes war. Die Neuausgabe der Vita der heiligen Hildegard." In: Die Tagespost vom 17. September 2013.

"Licht ihres Volkes und ihrer Zeit". Die Lektüre ihrer Briefe eignet sich in besonderer Weise, um die hochbegabte Menschenführerin Hildegard von Bingen kennenzulernen. In: Die Tagespost vom 17. September 2013

"Eine Art intensivierte Straßenpastoral" - ein Gespräch zum Jahr des Glaubens mit dem Augustiner-Chorherrn und Bloggerkollegen Hw. Alipius Müller. In: Die Tagespost vom 24. August 2013

"Das flammende Siegel des hl. Ignatius. Die Eremo delle Carceri bei Assisi" In: Vatican-Magazin August-September 2013

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"Liebe, Wahrheit, Schönheit-das gesamte Pontifikat Benedikts XVI." - Die Buchbesprechung zu A. Kisslers Buch "Papst im Widerspruch." Online hier.

"Zuversicht statt Zweifel. Bologna und die heilige Katharina."In: Die Tagespost vom 13. April 2013

"Und in dir wird man einst die Herrlichkeit Gottes sehen" über die heilige Katharina von Bologna. In: Vatican-Magazin März-April 2013

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"Fritz und Resl: Gottes Kampfsau und Jesu Seherin" In: Vatican-Magazin Februar 2013 anlässlich des 130. Geburtstags von Fritz Michael Gerlich.

"Jakub Deml-Traumprosa, die vom Jenseits erzählt" In: Die Tagespost vom 9. Februar 2013

"Der Tod ist nicht relativ" In: Die Tagespost vom 7. Februar 2013

"In heiligen Sphären. Mensch und Welt lassen sich nicht entsakralisieren" In: Die Tagespost vom 5. Februar 2013

"Die tapfere Heilige, die nicht sterben wollte Die Märtyrerin Cristina und das Blutwunder von Bolsena." In: Vatican-Magazin Januar 2013

"Alles andere als Rettungsroutine. Aus den Schätzen der Kirche schöpfen: Warum Beichte und Ablass ein Comeback verdient haben." In: Die Tagespost vom 22.12.2012.

"Leitsterne auf dem Glaubensweg. Katholische Großeltern spielen eine wichtige Rolle bei der Neuevangelisierung." In: Die Tagespost vom 22.12.2012.

"Das Netz der virtuellen Ewigkeit.Tod und Gedenken im Internet." In: Die Tagespost vom 29. November 2012.

"Der Friede auf Erden fängt zwischen Männern und Frauen an. Marias "Fiat" und Josefs "Serviam". Engel führten sie zum außergewöhnlichsten Ehebund der Weltgeschichte. In: Vatican-Magazin Dezember 2012.

"Der Marathon-Mann" - mein Porträt von S. E. Bischof Tebartz-van Elst. In: Vatican-Magazin Dezember 2012.

"Versperrter Himmel, öffne dich!" Über die Wallfahrt der totgeborenen Kinder zu Unserer lieben Frau von Avioth. In Vatican-Magazin November 2012.

"Ein französischer Vorläufer des heiligen Franziskus - zum 800. Todestag des Hl. Felix von Valois." In: Die Tagespost vom 3. November 2012

"Die Macht der Mystikerinnen" anlässlich der Heiligsprechung von Anna Schäffer. In: Die Tagespost vom 20. Oktober 2012

"Was für eine Frau!" Zur Vereinnahmung der hl. Hildegard von Esoterikerin und Feministinnen. In: Die Tagespost vom 9. Oktober 2012

Über den Kapuzinerpater Martin von Cochem zu seinem 300. Todestag. In: Die Tagespost vom 29. September 2012

"Die Kirche-ein Krimi?" in: Die Tagespost vom 30. August 2012.

"Wieder gefragt: Exorzismus!" in: PUR-Magazin September 2012

"Mir ist das Brevier wichtig geworden!" Ein Interview mit dem evang. Pfarrer Andreas Theurer, der in die katholische Kirche eintreten wird. In: Die Tagespost vom 14. August 2012

"Im Vorhof des Himmels" Die hl. Edith Stein und ihr Seelenführer, der Erzabt von Beuron. In: Vatican-Magazin August-September 2012

"Durch Gottes Gnade ein Kind der Kirche" - Edith Stein, Erzabt Raphael Walzer von Beuron und die Enzyklika Mit brennender Sorge. In: Die Tagespost vom 9. August 2012.

Der Cammino di San Francesco-Heiligtümer im Rieti-Tal. In: PUR-Magazin Juli.

Die Opfer der Bundeswehr. Mein Interview mit dem Afghanistan-Veteranen R. Sedlatzek-Müller. In: Die Tagespost, Ausgabe vom 14. Juni 2012

"Mehr als Dinkel und Kräuter: Ein Kernkraftwerk des Heiligen Geistes - die hl. Hildegard von Bingen" In. Vatican-Magazin Juni-Juli 2012

"Wie eine lodernde Feuersäule Die heilige Veronika Giuliani" In: Vatican-Magazin Mai 2012

"Die Vollblutfrau, die den Erlöser liebte: Kronzeugin des Osterereignisses: Die Geschichte von Jesus und Maria Magdalena." In: Vatican-Magazin April 2012

"Ich fühle mich als Frau in der Kirche nicht diskriminiert" Ein Interview mit mir von Petra Lorleberg für kath.net

"Die virtuelle Engelsburg hat standgehalten" in: Die Tagespost vom 22. März 2012

"Die Sowjets traten, rissen, schlugen, brannten - aber immer wieder haben die Litauer ihren Kreuzeshügel aufgebaut". In: Vatican-Magazin März 2012

"Katholische Bloggerszene stiftet Ehe" Interview mit Phil und Hedda in: Die Tagespost vom 13.März 2012

Und Du wirst mal Kardinal!" Prags Erzbischof verkörpert das Durchhaltevermögen der tschechischen Christen. In: Die Tagespost vom 18. Februar 2012

"Wo Liebe ist, ist Eifersucht nicht weit: Alfons Maria de Liguori und Schwester Maria Celeste Crostarosa, Gründer des Redemptoristenordens". In: Vatican-Magazin Ausgabe Februar 2012

Neue Kolumne über geistliche Paare: "Mann-Frau-Miteinander-Kirchesein" In: Vatican-Magazin Ausgabe Januar 2012

Unsagbar kostbare Göttlichkeit - Gold, Weihrauch und Myrrhe: Die Gaben der Heiligen Drei Könige. In: Die Tagespost vom 5. Januar 2012

"Wo die Pforten des Himmels offen sind. Loreto in den italienischen Marken". In: Vatican-Magazin Dezember 2011

"Ein Schatz, der fast zu groß für diesen Erdball ist". In: Liebesbriefe für die Kirche. Hrsg. Noe, Biermeyer-Knapp. Bestellbar hier.

Der Papst meines Lebens - Vatican-Magazin spezial zum Papstbesuch

Norcia - der Geburtsort des heiligen Benedikt: "Als sich der Erdkreis verfinstert hatte" In: Vatican-Magazin August-September 2011

In englischer Übersetzung online hier: When the world had darkened<

Der Vatikan und die Blogger - Beginn einer wunderbaren Freundschaft.

Poetische Pilgerorte-Reisen ins mystische Mittelitalien. Erschienen im MM-Verlag.


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Gute, liebevolle Seelsorger sind nötig.

Unter dieser Überschrift findet sich heute in Die Tagespost ein Leserbrief von einer Selbsthilfegruppe katholischer Getrenntlebender und Geschiedener anlässlich der Forderungen von Professor Schockenhoff, die Kirche solle auf Geschiedenen zugehen, der mich äußerst beeindruckt hat.
Ein Auszug:

"Der sogenannte 'moralische Rigorismus' der Kirche, die wiederverheiratete Geschiedene von den Sakramenten ausschließt, 'verdunkelt" nicht die 'befreiende und trostvolle Botschaft' des Evangeliums, wie Schockenhoff behauptet. Im Gegenteil: Jesu klare Weisungen zu Ehe und Scheidung lassen keine Manipulation oder Umdeutung des Evangeliums zu. Gott nimmt den Ehebund, der ja seinen Bund mit den Menschen widerspiegelt, als hohes Gut unter seinen besonderen Schutz. Die Kirche würde gegen das Evangelium handeln, wollte sie eigenmächtig Jesu Worte aufweichen. Statt dass katholische Theologen Verwirrung stiften, in dem sie die Lehre Jesu und der katholischen Kirche im Sinne des Mainstream relativieren, sollten sie uns Gläubigen wirklich helfen und uns zum Beispiel die Enzyklika des seligen Papstes Johannes-Paul II., Familiaris consortio, nahebringen. Dort stehen wunderbare Worte zu unserer Situation, die wirklich ermutigen und in der Wahrheit bestärken."

[Hier der Link zu Familiaris consortio in der deutschen Fassung.]
Zagorka (Gast) - 30. Aug, 16:29

Genau der

ist mir auch aufgefallen.

Im Netz findet sich zwar keine Präsenz der dort angesprochenen "Magnificat"-Gruppe, aber immerhin dieses pdf mit Kontaktadressen:
http://www.hauskirche.at/pdf/magtreff.pdf

ElsaLaska - 30. Aug, 16:36

@Zagorka

Vielen Dank, vielleicht kann das doch einigen helfen. Und hier haben wir sie auch wieder - die Hauskirche ;-). Bene.
Friederike Hoffmann (Gast) - 8. Sep, 14:36

Die an sich sehr achtenswerte Haltung, die Frau Schultz in ihrem Leserbrief zum Ausdruck bringt, hat zur Voraussetzung, dass jemand die geschiedene Ehe als die für ihn "wahre" betrachtet. Das ist aber nicht unbedingt immer der Fall. Ehen werden auch nicht nur deshalb geschieden, weil ein Partner untreu ist oder nicht bereit oder in der Lage ist, entsprechend dem kirchlichen Eheideal zu leben. Es gibt auch andere Fallgruppen. Im Übrigen ist die Haltung, die Frau Schultz in Bezug auf eine erste Ehe schildert, auch dann denkbar und auch dann natürlich achtenswert, wenn die Kirche eine zweiten Ehe des geschiedenen Partners gestattet (bei erfolgreichem Ehenichtigkeitsverfahren), auch dann ist es ja denkbar, dass für einen der Partner der früheren Ehe nach wie vor die erste Ehe die maßgebliche ist. Schon diese Überlegung zeigt aber, dass hier eine schematische Betrachtung unangemessen ist. Die Wirklichkeit ist viel differenzierter, und dem trägt auch das kirchliche Eherecht Rechnung.

Auf den Leserbrief von Frau Schultz und anderen hin habe ich folgenden Leserbrief an die Tagespost geschickt (bislang nicht veröffentlicht):
Unauflöslichkeit der Ehe als kirchenrechtliche und naturrechtliche Forderung


Die Äußerungen von Prof. Schockenhoff zum Thema der „wiederverheirateten Geschiedenen“ habe ich mit grundsätzlicher Zustimmung gelesen. Die sich hiermit stellenden Fragen sind weit differenzierter zu beantworten als in dem Leserbrief von Frau Schultz (D.T. 30.8.2011) geschehen. Deshalb hierzu in aller möglichen Kürze einige Anmerkungen.

Nicht richtig ist z.B. ihre Aussage, es gehe hierbei darum, die kirchliche Ehelehre im Sinne einer Anpassung an den Mainstream zu relativieren. Das ist nicht der Fall. Ich gehe auch nicht davon aus, dass dies die Motivation von Prof. Schockenhoff ist. Nachzudenken über eine etwas andere Sichtweise bedeutet keine Absage an die katholische Ehelehre und natürlich erst recht keine Absage an die katholische Sexualmoral. Keineswegs ganz falsch gewählt ist der Begriff des moralischen Rigorismus. Eine Auffassung, die jede zweite Ehe automatisch als „Sünde“ ansieht, verdient diese Bezeichnung mit Sicherheit. Bei einer solchen Sichtweise spielen noch Gedanken aus früheren Zeiten eine Rolle, in denen die Sexualität eher negativ bewertet und deshalb als der Rechtfertigung durch eine gültige Ehe bedürftig angesehen wurde. Mit dem II. Vaticanum und mit den wunderbaren Texten von Johannes Paul II. zur Ehe trat insofern ein Paradigmenwechsel ein, der mit einer rigorosen, formalistischen Sichtweise im Grunde nicht mehr vereinbar ist. Denn es gibt – und dies zeigt natürlich auch die Praxis des katholischen Eherechts – keinerlei Grund für die Annahme, dass in jedem Fall die zeitlich frühere Ehe die richtige (im menschlichen Sinne und damit auch im Sinne des Kirchenrechts) wäre. Wenn nach erfolgreichem Ehenichtigkeitsverfahren eine zweite Ehe eingegangen wird, so ist es häufig diese Ehe, die dem kirchlichen Eheverständnis entspricht. Nicht ausschließen lässt sich aber natürlich, dass genau dies auch dann zutrifft, wenn eine erste Ehe nicht für nichtig erklärt werden konnte (sei es, weil sie tatsächlich nicht nichtig ist oder sei es nur aus Mangeln an Beweisen oder weil das gerichtliche Urteil, was ja nicht auszuschließen ist, selbst nicht tragfähig ist). Deshalb ist es verfehlt, allein auf das zeitliche Kriterium abzustellen. Auch die Praxis der Ehenichtigkeitsverfahren zeigt deshalb, dass eine Ehe nicht abstrakt beurteilt werden kann, sondern von der menschlichen Ebene abhängt. Dies zu übersehen ist der Fehler derjenigen, die – wie Frau Schultz – allein mit der abstrakten Ebene argumentieren.

Es darf aber letztlich, und zu diesem Schluss führt – wie in den oben angedeuteten Gründe bereits angesprochen – ein Einblick in die kirchenrechtliche Praxis, auch nicht allein auf das rechtliche Kriterium abgestellt werden. Eine Rechtsordnung stellt – und das kirchliche Recht macht hierin keine Ausnahme – ein System dar, das anhand abstrakter Normen konkrete Fälle beurteilt. Dass damit Lücken und Widersprüche auftreten und somit auch nicht gewährleistet werden kann, dass unter Anwendung dieses Systems jedem einzelnen Fall unbedingt Gerechtigkeit widerfährt, ist eine unvermeidliche Folge. Dass jeder gerichtlichen Entscheidung auch ein subjektives Ermessenselement innewohnt, zeigt sich schon darin, dass die einzelnen Gerichte etwa der verschiedenen Instanzen den gleichen Fall oft unterschiedlich beurteilen. Auf die Relevanz, dem das Ermessenskriterium für eine differenziertere Beurteilung des Problems der wiederverheirateten Geschiedenen zukommt, hat Papst Benedikt XVI. schon in seinem Beitrag „Zur Frage der Unauslöslichkeit der Ehe, in: Henrich/Eid (Hrsg.), Ehe und Ehescheidung, 1972, S. 35 ff. hingewiesen.

Auch das kirchliche Recht kennt im Übrigen Ausnahmen von der Unauslöslichkeit aus Gründen, die im Einzelfall gegenüber diesem Prinzip höher bewertet (!) werden (Stichwort Privilegium Paulinum, Privilegium Petrinum). Diese Ausnahmen ließen sich grundsätzlich auch weiterentwickeln, etwa in Bezug auf Fälle, in denen ein Partner schuldlos verlassen wurde, womit gemeint ist, dass dieser an der Ehe festhalten wollte, aber keine Chance hatte, weil der andere sich von ihm losgesagt hat. Ein solcher Fall ist sicher häufig dadurch gekennzeichnet, dass der Partner letztlich nicht der richtige für den verlassenen Teil war. Eine rationale Erklärung dafür, dass eine solche „verfehlte“ Ehe noch Schutz verdient, wird schwer zu finden sein. Nicht gemeint ist damit natürlich, dass eine Haltung, wie sie die Autorin des Leserbriefes einnimmt, nicht sehr achtenswert wäre. Was aber im einen Fall richtig ist, kann im anderen Fall auch eine verkehrte Haltung sein. Eine „falsche“ Ehe ist jedenfalls nicht geeignet, dem schönen Bild für den Bund Gottes mit den Menschen zu entsprechen. Eine solche Ehe für heilig und d.h. für unauflöslich zu halten, wird damit letztlich zu einer Fiktion.

Der Sakramentscharakter der Ehe hat seine Grundlage im menschlichen Bereich. Nicht weil die Ehe Abbild für den Bund Gottes mit den Menschen ist, ist sie Sakrament und deshalb unauflöslich. Das Verhältnis ist vielmehr ein umgekehrtes: Weil die Beziehung zwischen Mann und Frau in der Ehe von der ihr eigenen, spezifischen Qualität ist und ihr deshalb aufgrund ihres natürlichen Charakters bereits das Merkmal der Unauflöslichkeit zueigen ist, kann sie ein Zeichen sein. Der sakramentale „Abbildcharakter“ beruht auf der natürlichen Unauflöslichkeit der Ehe. Das bedeutet, dass die menschliche Komponente, die niemals allein von der Frage einer kirchlich gültigen Eheschließung abhängt, von entscheidender Bedeutung ist und deshalb auch die moralische Beurteilung einer Ehe nicht losgelöst hiervon erfolgen kann.

Es ist nicht einfach, einen durchschlagenden theologischen Grund für die Unmöglichkeit der Auflösbarkeit der Ehe zu nennen (vgl. Sebott, Das neue kirchliche Eherecht, 2. Aufl., S. 26 ff.). Selbstverständlich ist es im Abstrakten richtig, dass zum Wesen der Liebe und Ehe lebenslange Treue gehört. Eine andere Frage auf einer anderen Ebene ist es aber, ob eine konkrete Ehe wirklich eine „richtige“ war, d.h. eine solche, die dem entspricht, was die Kirche unter Ehe versteht und die deshalb die Annahme der absoluten Unauflöslichkeit rechtfertigen kann. Dies genau ist auch die Fragestellung der kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren, auch wenn dies häufig – wie auch im Leserbrief von Frau Schultz - verkannt wird in der irrigen Annahme, es gehe hierbei vor allem um die Fälle, in denen eine Ehe nicht „in Freiheit“, also unter Zwang geschlossen wurde.

Fragt man nach der ratio, nach dem letzten Grund für die Forderung nach der Unauflöslichkeit der Ehe, so fällt die Antwort auch deshalb schwer, weil auch die sakramentale Ehe mit dem Tod aufgelöst wird, während auf der anderen Seite eigentlich nur die „jenseitige Dimension“ diese Forderung zu begründen vermag. Zu wissen, dass es sich bei der Eheauflösung durch den Tod um ein Zugeständnis an die menschliche Endlichkeit handelt, lässt es vielleicht zu, darüber nachzudenken, dass auch in anderen schwerwiegenden Fällen, wie sie etwa der Fall eines schuldlos Geschiedenen darstellt – in Übereinstimmung mit der kirchlichen Ehelehre, wenn auch außerhalb des geltenden kirchlichen Eherechts – eine Eheauflösung nicht von vornherein ausgeschlossen ist. In dem oben erwähnten Aufsatz schreibt der damalige Kardinal Ratzinger:

„Wo eine erste Ehe seit langem und in einer für beide Seiten irreparablen Weise zerbrochen ist; wo umgekehrt eine hernach eingegangene zweite Ehe sich über einen längeren Zeitraum hin als eine sittliche Realität bewährt hat und mit dem Geist des Glaubens, besonders auch in der Erziehung der Kinder, erfüllt worden ist (so dass die Zerstörung dieser zweiten Ehe eine sittliche Größe zerstören und moralischen Schaden anrichten würde), da sollte auf einem außergerichtlichen Weg auf das Zeugnis des Pfarrers und von Gemeindemitgliedern hin die Zulassung der in einer solchen zweiten Ehe Lebenden zur Kommunion gewährt werden.“ Ratzinger sieht die Notwendigkeit von Ausnahmen, die der moralischen Realität entsprechen, während das kirchliche Recht, wie er betont, manchmal nicht in der Lage ist, dem Einzelfall gerecht zu werden.

Es bedarf deshalb dringend der Klarstellung, dass das Problem der wiederverheirateten Geschiedenen auf keinen Fall mit anderen „Reizthemen“, die in der innerkirchlichen Diskussion momentan eine Rolle spielen, auf eine Stufe gestellt werden darf, weil es im Falle einer zweiten Ehe nicht um die Absage an die kirchliche Ehelehre geht. Dass heute oft eine fehlerhafte Einstellung zur Ehe und zur ehelichen Unauflöslichkeit vorherrscht, berechtigt nicht zu der Aussage, eine Wiederheirat sei generell Ausdruck einer solch fehlerhaften moralischen Haltung. Das Eintreten für eine differenzierte Beurteilung der Situation wiederverheirateter Geschiedener ist nicht gleichzusetzen mit einer Einstellung, die der kirchlichen Sexualmoral kritisch oder gar ablehnend gegenübersteht. Wenn die in Anspruch genommene Berechtigung zu einer erneuten Heirat sicher manches Mal mit einer in diesem Sinne fehlerhaften Einstellung gegenüber der kirchlichen Ehelehre einhergeht, so ist dies doch keineswegs notwendig immer der Fall, wie nicht zuletzt die von Ratzinger getroffene Unterscheidung zwischen der Ebene der Anerkennung der kirchlichen Ehelehre und der tatsächlichen Situation der Betroffenen deutlich macht.

Dr. Friederike Hoffmann-Klein, 79285 Ebringen

ElsaLaska - 8. Sep, 15:21

@Frau Dr. Hoffmann-Klein

Herzlichen Dank für Ihre Ausführungen.
Imrahil (Gast) - 8. Sep, 15:55

Nehmen Sie es mir nicht böse, aber ein paar kritische Anmerkungen dazu.

1. scheinen Sie mir tatsächlich unseren Heiligen Vater falsch auszulegen. Er schreibt über die Frage der Zulassung zur Kommunion; Sie schreiben primär über die Frage der Gültigkeit einer etwaigen Wiederheirat. Das sind völlig unterschiedliche Fragen.

2. Es mag schwierig sein, einen durchschlagenenden systematischen Grund für die Unauflöslichkeit der Ehe anzugeben. Es ist aber nicht schwer, einen durchschlagenden autoritativen Grund dafür anzugeben, da braucht man im Grunde nur 1 Kor 7,11 zu sagen. Nun ist das Autoritätsargument bekanntlich das schwächste, das heißt aber noch lange nicht, daß man es übergehen könnte. Ist also ein durchschlagender systematischer Grund bis jetzt noch nicht gefunden worden, bei offenkundig gegebener autoritativer Klärung der Sachlage, dann ist das in der Hauptsache ein Auftrag, eifrig nach einem solchen zu suchen.

3. Die von Ihnen erwähnte Tatsache (ich vermute mal, daß diese grundsätzlich auch psychologisch bestätigbar ist), daß Liebe und Ehe auf lebenslange Treue in sich ausgelegt sind, dürfte ein durchaus guter Kandidat für einen systematischen Grund sein.

4. Um die von Ihnen erwähnte Frage, ob die Ehe die richtige gewesen sei oder nicht, einmal durchzuspielen: könnte ein Ehepartner nach fünfzig Jahren noch feststellen, nein, war doch falsch? nach fünfzehn? nach drei? nach einem? nach drei Wochen? Die korrekte Feststellung wird doch wohl sein: sobald wir von einer objektiv als solcher feststellbaren Partnerschaft in lebenslanger Treue sprechen, dann erst können wir im eigentlichen Begriff von einer Ehe sprechen.
[Wenn Sie jetzt das Argument bringen: "Aber nach katholischer Lehre dürfen die Brautleute ja noch nicht miteinander schlafen?" - dann ist das eine *andere* Diskussion, und wir reden eigentlich der Sache nach nicht über Wiederheirat, sondern über voreheliche Enthaltsamkeit. Das sparen wir uns hier; die Bemerkung sei gestattet, daß ich es für schwerer halte, für voreheliche Enthaltsamkeit, als gegen Ehescheidung und Wiederheirat zu argumentieren.]

5. Gerade wenn Sie die Einstellung kritisieren, daß Sexualität der Rechtfertigung durch eine gültige Ehe bedürftig sei, dann wäre doch - angesichts des lebenslangen Versprechens bei der Trauung - doch die naheliegende Lösung für die erwähnten Härtefälle, daß diese Leute uneheliche Partnerschaften eingehen [und auch dies ist ein anderes Diskussionsthema]. G. K. Chesterton hat in diesem Sinne die Scheidung mit Wiederverheiratung als einen Aberglauben kritisiert; dieselben Leute, die ihr eheliches Versprechen durch ihr Verhalten zunichte gemacht haben (schuldig oder unschuldig sei dahingestellt), nähmen in Anspruch, daß sie noch einmal aus dem bloßen Ritual ihr Heil erfahren. [Die Frage, ob es zulässig oder, angesichts der zumindest Eheähnlichkeit auch der dortigen Formulare, legitim ist, einer solchen unehelichen Partnerschaft die bürgerliche Rechtsform der Zivilehe zu geben, ist *wieder* eine andere Frage. Aber wir reden ja über die kirchliche Ehe, oder so zumindest habe ich das aufgefaßt. Und auch wenn alle Schranken zur Kommunion beseitigt wären, *die* Charakteristik müßte sich eine solche Partnerschaft immerhin gefallen lassen: daß sie keine Ehe ist, und daß es jedenfalls sündhaft wäre, zu meinen oder öffentlich auszusprechen: "da die Kirche uns nicht verheiratet, gehen wir halt zum Staat und bekommen so auch unsere Ehe".]

6. Das Argument, daß auch der Tod, wenn er scheidet, eben auch ein Scheidungsrichter ist, wird halt etwas problematisch zumindest angesichts des Autoritätsarguments.

7. Pius XI. schreibt, die Eheleute sollten die gegenseitige Liebe in der Ruhe des sicheren Besitzes genießen. Wäre dies - rein menschlich, und unter den Bedingungen der verwundeten wenn auch erlösten Natur - möglich, wenn nicht für die in Einzelfällen notwendigen Trennungen ein sehr hoher Preis zu zahlen wäre, allein schon damit ein solcher Schritt nicht leichtfertig gegangen wird?

8. Beantwortet sich die Frage, ob die Ehe die richtige ist oder nicht, nicht so, daß Gott offensichtlich das sakramentale Band bewirkt hat (er hätte, danke der Karl-Leisner-Jugend fürs Argument, ein unendlich großes Repertoire an Mitteln gehabt, die Trauungszeremonie nicht stattfinden zu lassen)?

9. Daß "eine „falsche“ Ehe jedenfalls nicht geeignet ist, dem schönen Bild für den Bund Gottes mit den Menschen zu entsprechen" haben Sie nicht begründet. Ich halte das für eine Überforderung der Eheleute, sie vor einen so hohen Anspruch zu stellen.

10. Wieder Dank an Chesterton fürs Argument: Es wäre rein menschlich, und ohne die theologische Komponente, durchaus ein sinnvoller Gedanke gewesen, gewissen absoluten Härtefällen die Scheidung (mit Wiederheirat) zu erlauben. Mehr wurde ursprünglich (2. Hälfte 19. Jhd.) von keinem, der Scheidungen ermöglichen oder erleichtern wollte, gewollt. Nun - es ist hinreichend empirisch gezeigt worden, daß eine derartige Härtefallregel nicht funktioniert; der Mensch braucht, überspitzt gesagt, klare abstrakte Regeln, oder klare abstrakte Regellosigkeit. [Ich argumentiere hier nicht, daß ersteres besser ist. Daß es aber die Ehe, als solche, nur mit Regeln geben kann, dürfte klar sein; das andere sind dann halt außereheliche Verhältnisse, und wieder eine andere Diskussion.]

[Und Entschuldigung für die Häufigkeit meines "Das ist aber ein anderes Thema" etc. Bei einer differenzierten Diskussion ist das nötig. :-) ]
Imrahil (Gast) - 8. Sep, 15:56

Dennoch: vielen Dank für Ihre Ausführungen; möchte mich da ganz Elsa anschließen.
Imrahil (Gast) - 8. Sep, 16:06

11. Noch kurz ein Nachtrag: Die kirchliche Annullierung fragt nicht, ob die Ehe die richtige war, und kann es gar nicht; sie fragt nur, ob ein Formfehler vorlag oder ein ganz klarer Mangel an dem, was die Ehe zur Ehe macht: die Wahl des richtigen Partners gehört da nicht dazu.

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cantare

sofort dachte ich an...
der bei dem großen Beben von 1915 in einer Kirche in...
Cassian (Gast) - 25. Aug, 07:41
hab an Dich vorhin gedacht,...
hab an Dich vorhin gedacht, als ich Nachrichten sah...
fbtde - 24. Aug, 22:38
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Marco Gallina (Gast) - 11. Aug, 16:46
Lange nicht mehr hier...
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Arminius (Gast) - 29. Jul, 20:23
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Ein Lebenszeichen für uns Besorgten wäre wirklich nett....
Theodred (Gast) - 21. Jul, 21:36

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