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Francois Gérard: St. Térèse d'Avila



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"Ein französischer Vorläufer des heiligen Franziskus - zum 800. Todestag des Hl. Felix von Valois." In: Die Tagespost vom 3. November 2012

"Die Macht der Mystikerinnen" anlässlich der Heiligsprechung von Anna Schäffer. In: Die Tagespost vom 20. Oktober 2012

"Was für eine Frau!" Zur Vereinnahmung der hl. Hildegard von Esoterikerin und Feministinnen. In: Die Tagespost vom 9. Oktober 2012

Über den Kapuzinerpater Martin von Cochem zu seinem 300. Todestag. In: Die Tagespost vom 29. September 2012

"Die Kirche-ein Krimi?" in: Die Tagespost vom 30. August 2012.

"Wieder gefragt: Exorzismus!" in: PUR-Magazin September 2012

"Mir ist das Brevier wichtig geworden!" Ein Interview mit dem evang. Pfarrer Andreas Theurer, der in die katholische Kirche eintreten wird. In: Die Tagespost vom 14. August 2012

"Im Vorhof des Himmels" Die hl. Edith Stein und ihr Seelenführer, der Erzabt von Beuron. In: Vatican-Magazin August-September 2012

"Durch Gottes Gnade ein Kind der Kirche" - Edith Stein, Erzabt Raphael Walzer von Beuron und die Enzyklika Mit brennender Sorge. In: Die Tagespost vom 9. August 2012.

Der Cammino di San Francesco-Heiligtümer im Rieti-Tal. In: PUR-Magazin Juli.

Die Opfer der Bundeswehr. Mein Interview mit dem Afghanistan-Veteranen R. Sedlatzek-Müller. In: Die Tagespost, Ausgabe vom 14. Juni 2012

"Mehr als Dinkel und Kräuter: Ein Kernkraftwerk des Heiligen Geistes - die hl. Hildegard von Bingen" In. Vatican-Magazin Juni-Juli 2012

"Wie eine lodernde Feuersäule Die heilige Veronika Giuliani" In: Vatican-Magazin Mai 2012

"Die Vollblutfrau, die den Erlöser liebte: Kronzeugin des Osterereignisses: Die Geschichte von Jesus und Maria Magdalena." In: Vatican-Magazin April 2012

"Ich fühle mich als Frau in der Kirche nicht diskriminiert" Ein Interview mit mir von Petra Lorleberg für kath.net

"Die virtuelle Engelsburg hat standgehalten" in: Die Tagespost vom 22. März 2012

"Die Sowjets traten, rissen, schlugen, brannten - aber immer wieder haben die Litauer ihren Kreuzeshügel aufgebaut". In: Vatican-Magazin März 2012

"Katholische Bloggerszene stiftet Ehe" Interview mit Phil und Hedda in: Die Tagespost vom 13.März 2012

Und Du wirst mal Kardinal!" Prags Erzbischof verkörpert das Durchhaltevermögen der tschechischen Christen. In: Die Tagespost vom 18. Februar 2012

"Wo Liebe ist, ist Eifersucht nicht weit: Alfons Maria de Liguori und Schwester Maria Celeste Crostarosa, Gründer des Redemptoristenordens". In: Vatican-Magazin Ausgabe Februar 2012

Neue Kolumne über geistliche Paare: "Mann-Frau-Miteinander-Kirchesein" In: Vatican-Magazin Ausgabe Januar 2012

Unsagbar kostbare Göttlichkeit - Gold, Weihrauch und Myrrhe: Die Gaben der Heiligen Drei Könige. In: Die Tagespost vom 5. Januar 2012

"Wo die Pforten des Himmels offen sind. Loreto in den italienischen Marken". In: Vatican-Magazin Dezember 2011

"Ein Schatz, der fast zu groß für diesen Erdball ist". In: Liebesbriefe für die Kirche. Hrsg. Noe, Biermeyer-Knapp. Bestellbar hier.

Der Papst meines Lebens - Vatican-Magazin spezial zum Papstbesuch

Norcia - der Geburtsort des heiligen Benedikt: "Als sich der Erdkreis verfinstert hatte" In: Vatican-Magazin August-September 2011

In englischer Übersetzung online hier: When the world had darkened<

Der Vatikan und die Blogger - Beginn einer wunderbaren Freundschaft.

Poetische Pilgerorte-Reisen ins mystische Mittelitalien. Erschienen im MM-Verlag.


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Jorge (Gast) - 26. Nov, 16:27

Christusrepräsentation des Diakons

@Imrahin
>>Nach dem II. Vatikanum gibt es zwischen Allgemein- und Spezialpriestertum nicht nur einen graduellen, sondern auch einen wesensmäßigen Unterschied.<<
---- Richtig. Worin besteht er? Nach gängiger Auffassung, ist das Wesen des Klerus die Zugehörigkeit zur kirchlichen Hierarchie, die Hirtenstellung, das Lehren, Heiligen und Leiten der Gemeinde (so sagte es auch can. 1008 in der alten, 2009 gestrichenen Fassung).

>>Ein solcher kann aber doch an sich nicht an der Grenzlinie Priester/Nichtpriester verlaufen, sondern er muß an der Grenze Kleriker/Laie verlaufen, da ja auch dem Diakon das Weihesakrament gespendet wird und dem Priester "nichts anderes" ...<<
---- Genau das ist die Frage, die durch „Omnium in mentem“ aufgeworfen wird. Hat der Diakon eine eigenständige „amtliche“ Christusrepräsention oder nicht?

>>Nr. 3 ist nicht falsch, weil die Änderung des CIC keine förmliche Zurückweisung von dessen früheren Inhalt darstellt. Sie lag wohl auch eher daran, daß das "in-persona-Christi" vor allem in bezug auf die Wandlungsworte gesehen wird.<<
---- Fraglich. Laut offiziellem Kommentar des Vatikans ging es darum, „den Text der Canones, welche die Dienstfunktion der Diakone definieren, an den betreffenden Text des KKK (Nr. 1581) anzupassen.“ Die meisten ständigen Diakone sind mit dieser Änderung ziemlich unzufrieden und sagen dasselbe wie du.

Offenbar handelt der Diakon zwar schon irgendwie auch als „Guter Hirte“, jedenfalls aber nicht in der Heiligungs- (Eucharistie) und Leitungsfunktion (Jurisdiktion), sondern „nur“ als Diener der Gemeinde. Eventuell auch als Lehrer (Verkündigung, Predigt, aber natürlich kein Lehramt im strengen sind, das den Bischöfen vorbehalten ist).

Damit hat er aber anscheinend keinen Anteil am Spezialpriestertum. Laut LG 29 empfangen Diakone die Weihe „nicht zum Priestertum, sondern zur Dienstleistung“ (non ad sacerdotium, sed ad ministerium), wobei nicht einmal klar ist, ob es sich dabei wirklich um einen Dienst in sakramentaler Stellvertretung Christi (Vergegenwärtigung des dienenden Christus) oder nur um ein Dienen der Gemeinde im Auftrag Christi handelt (wie es jede Gemeindeschwester auch tut).

>>Aber ein Diakon, der tauft, dürfte wohl auch in persona Christi taufen.<<
---- Sicher, aber das tut aber auch der nottaufende Laie. Beide handeln allerdings nicht in der Funktion Christi „als Haupt“ (agere in persona Christi Capitis). Deshalb wurde diese Formulierung im CIC gestrichen.

Und Eheleute handeln ja auch an Christi statt, wenn sie sich das Sakrament der Ehe spenden. In der Ehe ist ja nicht nur der Mann Stellvertreter Christi und nur die Frau Stellvertreterin der durch Christus geheiligten Kirche, sondern beide handeln gegenseitig aneinander wie Christus an seiner Kirche.

>>Wenn auch der eigentliche Inhalt dieses Wesensunterschieds, die Zelebration der Eucharistie, sich nur beim Priester voll verwirklicht, so kann doch Weihesakrament und Weihesakrament sich nicht derartig voneinander unterscheiden ...<<
---- Frage für das mögliche Frauendiakonat bleibt: Ist für die spezifische Form der amtlichen Christusrepräsentation durch den Diakon (die lehramtlich nicht definiert und bei der fraglich ist, ob es sie überhaupt gibt) das Geschlecht von Bedeutung? Muss man als Diener der Gemeinde ein Mann sein, um die „Darstellungsfähigkeit“ des dienenden Christus zu besitzen?

Imrahil (Gast) - 26. Nov, 18:59

Es kann sich beim Dienst des Diakonats schon allein deswegen nicht um den handeln, den ein Pastoralreferent auch tut, weil sonst der Diakon nämlich Pastoralreferent heißen würde. -- Das ist ernstgemeint; das II. Vaticanum lehrt meines Wissens irgendwo explizit, was auch vorher schon klar war, nämlich daß beim Diakonat in vollem Sinne (wenn auch keineswegs im höchsten Grade) das Weihesakrament gespendet wird. Ein Sakrament muß aber irgendetwas vermitteln, was ansonsten so nicht vermittelt werden kann.

Ich weiß, daß das üblich ist, aber einen Gegensatz aufzubauen zwischen der Leitungsfunktion und dem "nur" Dienen ist ein Unding, wie man im Evangelium nachlesen kann.

Der nottaufende Laie und die sich das Sakrament spendenen Eheleute handeln nur in einem geringeren Sinn in persona Christi als ein Priester. (Mal unabhängig von der Frage, wo da der Diakon hingehört.) Sonst könnte ja eine Frau auch nicht taufen... Die These, die ich aufgestellt habe, ist, daß ein taufender Diakon, qua geweihter Amtsträger, der von Amts wegen auch zum Taufen beauftragt ist [die vorkonziliare Beschränkung auf Priester wäre dann als, wenngleich im allgemeinen sinnvolle, disziplinare Bestimmung zu werten], in persona Christi capitis tauft ebenso wie ein Priester.

Insoweit der CIC von 1983 ein Ausdruck nicht des Gesetzgebers, sondern des Lehramtes ist, verliert er durch spätere Veränderung nicht seine Gültigkeit, es sei denn er würde ausdrücklich widerrufen. Da unsere Frage aber eine Lehrfrage ist, kann ich mich auch auf abgeänderte Gesetze berufen.

Meine Frage, auf die Du im letzten Absatz eingegangen bist, war folgender Gedankengang (ich glaube, das ist, allerdings aus meiner Schuld, nicht so recht herübergekommen): (i) Das II. Vatikanum sieht in der Fähigkeit, in persona Christi die Eucharistie spenden zu können (also die Wandlungsworte wirksam sprechen), *den* Grund dafür, daß es ein Spezialpriestertum gibt. (ii) Zum Klerus gehört auch der Diakonat, der somit auch nur von hier seine Sonderstellung als Teil des Klerus empfangen kann - somit wäre, schön mittelalterlich, der entscheidende Bestandteil des Diakonats eben doch in den liturgischen Funktionen zu suchen, freilich aufgeladen durch den sonstigen Dienst etc. pp. (iii) Also stellt sich die Frage einer Darstellungsfähigkeit des dienenden Christus gar nicht, sondern nur die einer Darstellungsfähigkeit des einen Spezialpriestertums, welches, wieder gut mittelalterlich, im Spenden der Eucharistie gipfelt (den Bischof bringen wir da natürlich auch noch unter, da die Liturgie ja auch von der Gemeinde dargebracht wird, der der Bischof, und a priori nicht der Priester, eben zusätzlich noch vorsteht.
Dybart (Gast) - 26. Nov, 19:08

@Jorge: zunächst eine formale Sache: Es täte der Nachvollziehbarkeit der Diksussion gut, wenn Du Deine Antworten auch in den jeweiligen Diskussionsstrang schreiben würdest, statt immer wieder einen neuen Strang zu eröffnen.
Dybart (Gast) - 26. Nov, 19:23

"Für ein eigenständiges Frauendiakonat kann man (ebenso wie für den eigenständigen ständigen Diakonat) nur sinnvoll eintreten, wenn man das Diakonat als etwas Besonderes, Eigenes herausstellt und Argumente sucht und findet, die Frauen in diesem spezifischen Dienst rechtfertigen."

Möglicherweise ist die Formulierung hier mißverständlich, aber Deine Argumentation geht ja in diese Richtung:
1. "Omnium in mentem" hat herausgestellt, daß der Diakon keinen Anteil am Weihpriestertum hat.
( http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/apost_letters/documents/hf_ben-xvi_apl_20091026_codex-iuris-canonici_ge.html )
2. Der Diakonat ist also auch dogmatisch vom Priestertum unterschieden.
3. Daher gilt "ordinatio sacerdotalis" nicht für das Diakonat.
4. Die Diskussion ist wieder völlig offen.

Um "Omnium in mentem" in dieser Weise interpretieren zu können, muß man aber auch die *Lehre des II. Vatikanums*(!) von der Einheit des Weihesakraments ablehnen. Ich bezweifele, daß das so unproblematisch machbar ist. Und auch, daß das die Intention des Heiligen Vaters war.
Jorge (Gast) - 26. Nov, 22:07

Weiheamt nach Vat.II

(Danke für den Hinweis mit der Antwortfunktion, hatte nicht richtig geschnallt, wo man da drücken muss ...)

Das Motu Proprio gegen das 2. Vaticanum zu lesen, wäre natürlich Unfug. Sowohl der CIC (und mit ihm das MP, das im Grunde nur ein Änderungsdekret ist) als auch der KKK wollen ja gerade die theologischen Vorgaben des Konzils in Recht umsetzen bzw. in Form einer belehrenden Zusammenfassung darlegen. Sie müssen also an den entsprechenden Konzilstexten gemessen werden.

Fakt ist, dass die Konzilstexte in dieser Frage nicht ganz deutlich sind und keine eigene Theologie des Diakonats als Bestandteil des Weiheamtes entfalten. Sie betonen zwar die Einheit des Weiheamtes, sprechen aber nur von Presbyter und Bischof und, wenn sie den Diakon erwähnen, grenzen sie ihn ausdrücklich vom "Priestertum" ab.

Es ist nun schon auffällig, dass sowohl die entsprechende Stelle des KKK (Nr. 875 wurde 1997 geändert) und jetzt (Ende 2009) auch das Kirchenrecht in einem Sinne geändert wurden, die die Einheit des Weihesakramentes in Bezug auf das Diakonat in Frage zu stellen scheint. Die Dogmatiker hatten nach der Änderung im Text des lat. Katechismus allesamt auf das Kirchenrecht verwiesen, das ja an der Einheit des Sakraments und dem Handeln des Diakons an Christi statt festhalte und die ihrer Ansicht nach im Konzil verwurzelte Sichtweise aufrechterhalte und bestätige (in diesem Kontext sind übrigens auch Müllers Äußerungen von 2001 anzusiedeln).
Aber just diese Stelle wurde 14 Jahre später dann eben auch geändert. Daher ist irgendwie schon fraglich geworden, ob sich diese Interpretation der Konzilstexte überhaupt noch so aufrecht erhalten lässt oder ob es nicht doch in die Richtung geht, dem Diakon eine Art Sonderstellung in der Grauzone zwischen Priestern und Laien zuzuweisen.

Über die Intentionen mag ich nicht spekulieren; meist heißt es, es gehe dabei wohl darum, ein konservativeres Priesterbild herauszustellen und bestimmten Leuten entgegenzukommen, die dem Institut des ständigen Diakons ohnehin kritisch gegenüberstehen und es für eine Fehlentwicklung halten. Ob das so ist, weiß ich nicht.
Jedenfalls bringt diese Änderung aber einen für die Ablehnung des Frauendiakonates (bspw. durch G.L. Müller) bisher in der Regel als entscheidend betrachteten Argumentationsaspekt (Einheit des Sakraments und Handeln des Diakons in Person Christi) doch zumindest ins Wanken.

Zu einer Lösung, die die Beibehaltung der herkömmlichen Sichtweise des Amtes als Einheit ermöglicht, gelangt Martin Kirschner (eine Bildschirmpräsentation dazu auf www.diakon.at/downloads/kirschner.pdf), der die Frage der Frauenordination dabei überhaupt nicht in den Blick nimmt.

Unabhängig davon bliebe aber zu fragen, ob es im Zuge dieser zunehmenden "Ausgrenzung" oder "Laisierung" des Diakons in der jüngeren Zeit nicht doch möglich wäre, auch die Geschlechterfrage (wie sowieso schon die Frage des Zölibats) für Diakone und Priester unterschiedlich zu beantworten. Anders ließe sich ein Frauendiakonat, das eben *keine* Hintertür zum Frauenpriestertum sein soll, auch m.E. nicht begründen.
Imrahil (Gast) - 27. Nov, 11:20

Und meine Argumentation (danke @Dybart für die Rückkehr zur Kürze) geht in die Richtung:

Wenn der Diakonat dogmatisch vom Priesteramt unterschieden, also nicht nur "geringeren Ranges und anderen Dienstinhalts" am "Priestertum" iSv Weihesakrament beteiligt, sondern etwas ganz anderes ist, dann haben wir ein achtes Sakrament definiert - was per Dogma nicht geht; oder der Diakonat wäre nicht sakramental - ebenfalls gegen die (nicht dogmatisierte*) Lehre der Kirche, und außerdem würde er dann Pastoralreferent heißen und wäre etwas vollkommen anderes als alles, was wir uns bisher unter dem Diakonat so vorgestellt haben. [*Doch halt: Gab es nicht auch ein Dogma, das es nach göttlichem Gesetz in der Kirche Bischöfe, Priester und Diakone gibt? Mit "Diakonen" können hier natürlich nicht haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeiter aus dem alle Laien betreffenden Apostolat gemeint sein.]

Insofern ist mir vergleichsweise gleichgültig, welche Tendenzen sich möglicherweise abzeichnen könnten. Wenn die Kirche von mir will, etwas völlig. Tendenzen heben Lehre nicht auf; und auch Kirchenrechtsänderungen heben das außerkraftgesetzte Kirchenrecht nicht in seinem Lehrcharakter auf (obschon sie es ein bißchen zurückstufen). Insbesondere gibt es ja auch im abgeänderten Kirchenrecht keinerlei formale Unvereinbarkeit mit dem, was im bisherigen Kirchenrecht ausgedrückt gewesen ist.
Imrahil (Gast) - 27. Nov, 11:21

Den "Satz": "Wenn die Kirche von mir will, etwas völlig." bitte streichen.
Jorge (Gast) - 27. Nov, 11:48

@Imrahil

(sorry, ich hatte deinen Namen gestern falsch geschrieben, war bloß unaufmerksam)

>>Es kann sich beim Dienst des Diakonats schon allein deswegen nicht um den handeln, den ein Pastoralreferent auch tut, weil sonst der Diakon nämlich Pastoralreferent heißen würde. (...) das II. Vaticanum lehrt meines Wissens irgendwo explizit, (...) daß beim Diakonat in vollem Sinne (wenn auch keineswegs im höchsten Grade) das Weihesakrament gespendet wird. Ein Sakrament muß aber irgendetwas vermitteln, was ansonsten so nicht vermittelt werden kann.<<
---- Völlig richtig, Ad gentes 16,6 beschreibt so einen Fall: Männer im Gemeindedienst (Katechese, Verkündigung, auch Leitungsaufgaben in Vertretung des Pfarrers, also genau das, was Pastoralreferenten machen) können durch die Diakonatsweihe (Zitat:) "gestärkt und mit dem Altare enger verbunden werden, damit sie ihren Dienst mit Hilfe der Diakonatsgnade wirksamer erfüllen können." Das heißt doch, sie machen genau dasselbe wie vorher schon als Laien, aber gestärkt durch die sakramentale Gnade, die durch die Weihe hinzutritt. Also bekommt ein und derselbe Dienst eine vorher nicht gekannte sakramentale Dimension, die irgendwie mit dem "Altare" (also dem priesterlichen Dienst) zu tun hat.

>>Ich weiß, daß das üblich ist, aber einen Gegensatz aufzubauen zwischen der Leitungsfunktion und dem "nur" Dienen ist ein Unding, wie man im Evangelium nachlesen kann.<<
--- Du hast vollkommen Recht, das Weihesakrament wird vom Konzil ja auch selbst als Weihe zum "Priestertum und zum Dienst Christi" bezeichnet (sacerdotium et ministerium Christi, in Presbyterorum ordinis Nr., wobei in der deutschen Übersetzung "ministerium" hier mit "Amt" übersetzt ist; es ist aber dasselbe Wort, das in LG 29 "Dienstleistung" bedeutet).

Zitat: "Alle Priester haben zusammen mit den Bischöfen so an ein und demselben Priestertum und Amt Christi teil" (PO 7).

Ärgerlicherweise lässt sich natürlich auch hier wieder nichts Konkretes über den Diakon ersehen.

>>Die These, die ich aufgestellt habe, ist, daß ein taufender Diakon (...) in persona Christi capitis tauft ebenso wie ein Priester.<<
---- Denkbar, aber wie gesagt durch die Änderungen im KKK und CIC fraglich geworden, da in den Konzilstexten nicht geregelt. Dass er in Person Christi und im Auftragt des Bischofs (nicht des Pfarrers) handelt, ist klar, Problem ist das "als Haupt" (capitis), das dem Diakon offenbar nicht zukommt, da (sakramentales) Leitungshandeln bei ihm ausgeschlossen ist. Sonst hätte es der Änderung der Texte nicht bedurft.

>>Insoweit der CIC von 1983 ein Ausdruck nicht des Gesetzgebers, sondern des Lehramtes ist, verliert er durch spätere Veränderung nicht seine Gültigkeit, es sei denn er würde ausdrücklich widerrufen. Da unsere Frage aber eine Lehrfrage ist, kann ich mich auch auf abgeänderte Gesetze berufen.<<
---- Nein, wie ich in meinem letzten Beitrag ja auch klargestellt habe, versteht sich der Gesetzestext als Umsetzung der Lehre des II. Vat. in das kirchliche Recht. Grundlage sind die Konzilstexte, auf sie allein kann man sich berufen. Die Gesetze sind aus dogmatischer Sicht nur als deren Auslegungszeugnisse von Bedeutung.

>>Also stellt sich die Frage einer Darstellungsfähigkeit des dienenden Christus gar nicht, sondern nur die einer Darstellungsfähigkeit des einen Spezialpriestertums, welches (...) im Spenden der Eucharistie gipfelt.<<
---- Ja, das ist auch die von Kirschner verfolgte Linie. Insoweit verkörpert der Diakon den "ohnmächtigen Aspekt der Christusrepräsentation" (Zitat Kirschner), der Presbyter den eucharistischen Heiligungsaspekt und der Bischof die Leitungsgewalt, aber alle haben Teil am einen Amt und repräsentieren als solche Christus.

Die Frage bleibt, ob die männliche Geschlechtsfestlegung für alle Aspekte dieser Repräsentation zwingend erforderlich ist.
Imrahil (Gast) - 27. Nov, 12:27

>>Die Gesetze sind aus dogmatischer Sicht nur als deren Auslegungszeugnisse von Bedeutung.

Wirklich? Ist nicht ein Gesetz, das Dogmatisches tangiert, immer auch irgendwo eine dogmatische Festlegung (ich sage jetzt nichts über den Verbindlichkeitsgrad? So wie auch eine liturgische Oration, oder eine päpstliche Mittwochskatechese? Und selbst wenn Auslegungszeugnis - das Konzil ist nicht die Lehre der Kirche, weder an Stelle noch zusammen mit der vorkonziliaren Theologie, sondern im Konzil hat die Kirche gelehrt. Das hat sie vorher getan, und sie tut es nachher noch, mag es auch in der Weise der Konzilsexegese sein.

Und wenn die Kirche 1983 das eine gelehrt hat (ob unter dem Titel eines Auslegungszeugnisses oder nicht) und 2009 etwas, das anders *klingt*, dann akzeptiere ich erstmal beides. Erst bei einem förmlichen Widerspruch wäre natürlich 2009 der Vorzug zu geben.

Und zwar erst recht dann, wenn die Gemeinschaft der Theologen 1997 die Katechismusänderung kommentierte: "Das andere steht weiterhin im Kirchenrecht" (also: keine Abkehr von diesem anderen!) und der Vatikan 2009 kommentierte "Anpassung an den Katechismustext" (also Schönheitskorrektur).

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