Aus einem Artikel
von Heinrich Wefing in der ZEIT Nr. 3 vom 8. Januar 2009 mit dem Titel "Wir und die anderen. Der Verfassungsrichter Udo Di Fabio über die Grenzen der Religionsfreiheit". [Eine Besprechung zum Buch von Di Fabio mit dem Titel: Gewissen, Glaube, Religion]:
"Er [Di Fabio] plädiert ... dafür, die 'wohlwollende Neutralität' des Staates gegenüber den Kirchen zwar beizubehalten, sich aber auch nicht von den Sinnstiftungsressourcen der Religion abzuschneiden. Denn so viel er auch kann: Sinn zu stiften vermag der säkulare Staat nicht. Oder er wird totalitär. [!!!]
Das Vertrackte ist nun allerdings, dass sich der freiheitliche Staat auf der Suche nach Sinnressourcen nicht jeder Religion zuwenden kann. Anschlussfähig sind nur Religionen, so Di Fabio, 'die kein Problem darin sehen, dass der Mensch, und zwar jeder Mensch, mit seiner Würde, seiner Freiheit und seinem Anspruch auf Rechtsgleichheit im Mittelpunkt der Rechtsordnung steht.'
Das bedeutet keine amtliche Unterscheidung zwischen guten und schlechten Religionen [hier hätte ich persönlich Anführungszeichen setzen mögen, Herr Wefing], auch keine subtile Diskriminierung des Islam. Vielmehr geht es Di Fabio um die Markierung einer doppelten Grenze: gegen alle Fundamentalismen, die im Namen eines Gottes individuelle Freiheiten bestreiten. Und gegen eine religiöse Indifferenz des Staates, der er es aufgibt, seine kulturellen Wurzeln zu pflegen. Wer will, mag das konservativ nennen. Vor allem aber ist es eine anregende Position, die die Brüche unserer Gegenwart kühl in den Blick nimmt."
"Er [Di Fabio] plädiert ... dafür, die 'wohlwollende Neutralität' des Staates gegenüber den Kirchen zwar beizubehalten, sich aber auch nicht von den Sinnstiftungsressourcen der Religion abzuschneiden. Denn so viel er auch kann: Sinn zu stiften vermag der säkulare Staat nicht. Oder er wird totalitär. [!!!]
Das Vertrackte ist nun allerdings, dass sich der freiheitliche Staat auf der Suche nach Sinnressourcen nicht jeder Religion zuwenden kann. Anschlussfähig sind nur Religionen, so Di Fabio, 'die kein Problem darin sehen, dass der Mensch, und zwar jeder Mensch, mit seiner Würde, seiner Freiheit und seinem Anspruch auf Rechtsgleichheit im Mittelpunkt der Rechtsordnung steht.'
Das bedeutet keine amtliche Unterscheidung zwischen guten und schlechten Religionen [hier hätte ich persönlich Anführungszeichen setzen mögen, Herr Wefing], auch keine subtile Diskriminierung des Islam. Vielmehr geht es Di Fabio um die Markierung einer doppelten Grenze: gegen alle Fundamentalismen, die im Namen eines Gottes individuelle Freiheiten bestreiten. Und gegen eine religiöse Indifferenz des Staates, der er es aufgibt, seine kulturellen Wurzeln zu pflegen. Wer will, mag das konservativ nennen. Vor allem aber ist es eine anregende Position, die die Brüche unserer Gegenwart kühl in den Blick nimmt."
ElsaLaska - 25. Jan, 15:10
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