Wieder jede Menge los in der Una sancta.
Erst die Konversion Mohammed Ali Agcas (reibt sich immer noch die Augen) und jetzt also die excommunicatio latae sententiae, also als automatisch eintretende Tatstrafe für EB Zollitsch, weil er den Sühnetod Jesu leugnet, und wenn er seine Äußerungen nicht widerruft. Sagen jedenfalls die FSSPX und mit ihnen der Kirchenrechtler Prof. Dr. Georg May auf der HP von FSSPX, Meldung vom 30.4. (Walpurgisnacht*gg*) (leider ist der Artikel nicht direkt verlinkbar, mitlesende FSSPXler, könntet ihr das mal gescheit machen, dass man einzelne Beiträge verlinken kann oder vielleicht sowieso das Bloggen anfangen, das wäre fein).
Es wird nie langweilig bei uns!
Nachtrag: Hm, da EB Zollitsch ja dann auch keine kirchlichen Aufgaben mehr wahrnehmen kann, darf man sich wohl fragen, ob die Ablehnung der DBK für den neuen Zentralkommiteeratsarbeiterundbauernvorsitzenden in dem Fall überhaupt noch gültig ist. Ich denke, ich werde meinen Studienschwerpunkt wirklich auf Kirchenrecht legen müssen - es ist allzu spannend.
Es wird nie langweilig bei uns!
Nachtrag: Hm, da EB Zollitsch ja dann auch keine kirchlichen Aufgaben mehr wahrnehmen kann, darf man sich wohl fragen, ob die Ablehnung der DBK für den neuen Zentralkommiteerats
ElsaLaska - 1. Mai, 00:52
Wo Aaas ist,