Richtigstellung von Prof. Dr. Hörnle, HU-Berlin
Da der Link zur Falschmeldung des Berliner Kurier "Beschneidung von Mädchen soll erlaubt werden" vom 11. September 2014 immer noch in den sozialen Medien kursiert, deshalb nochmals der Hinweis auf die Richtigstellung, auf die mich wiederum ein Leser und Bloggerkollege aufmerksam gemacht hatte:
>>Der im Berliner Kurier veröffentlichte Artikel vom 11.9.2014 enthält eine falsche Zusammenfassung des strafrechtlichen Gutachtens (Kultur, Religion, Strafrecht – Neue Herausforderungen in einer pluralistischen Gesellschaft) für den 70. Deutschen Juristentag. In diesem Artikel wird behauptet, dass Frau Professorin Hörnle fordere, Beschneidung bei Mädchen sollte erlaubt sein. Das trifft nicht zu! << Weiterlesen hier.
>>Der im Berliner Kurier veröffentlichte Artikel vom 11.9.2014 enthält eine falsche Zusammenfassung des strafrechtlichen Gutachtens (Kultur, Religion, Strafrecht – Neue Herausforderungen in einer pluralistischen Gesellschaft) für den 70. Deutschen Juristentag. In diesem Artikel wird behauptet, dass Frau Professorin Hörnle fordere, Beschneidung bei Mädchen sollte erlaubt sein. Das trifft nicht zu! << Weiterlesen hier.
ElsaLaska - 24. Sep, 10:38
Was vom Tage ... - - 0 Trackbacks - 932x gelesen
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