Juristische Feinheiten II.
"(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören."
StGB § 166, zitiert nach Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören."
StGB § 166, zitiert nach Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz.
ElsaLaska - 6. Okt, 00:22
Ja, ja, ...
Noch stärker wirkt sich die "Eignungsklausel" übrigens bei Absatz 2 aus, denn dessen Fassung vor der "Revolution" 1969 kannte gar keine Einschränkung, sondern bestrafte "denjenigen, welcher öffentlich eine der christlichen Kirchen oder eine andre mit Korporationsrechten innerhalb des Reichsgebiets bestehende Religionsgesellschaft oder ihre Einrichtungen oder Gebräuche beschimpft."
Die Sache mit der Störung der öffentlichen Ordnung ist ein Kind des "Aufklärungs"-jahrhundert, wo man so etwas wie Gotteslästerung nicht mehr bestrafen wollte. Heutzutage führt es dazu, daß jene Gruppen, die eben nicht gleich bei allem Rabbatz machen sich dadurch dieses Schutzes berauben.
Ich hielte einen Gotteslästerungsparagraphen schon für legitim, vorausgesetzt natürlich, daß er ganz eng gefaßt allein das Lästern unseres und aller Schöpfer betrifft.
"Religiöse Gefühle", die ja oft angeführt werden, halte ich nicht für schützenswert.
Na,
Wenn es heißt
"Wer ... den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft ... eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft ..."
sehe ich nicht, wo hier Gott auch nur erwähnt würde. Es kann sich also nicht um Gotteslästerung bzw. deren Bekämpfung handeln.
Religiöse und weltanschauliche Bekenntnisse, Kirchen, Religionsgsgesellschaften, Weltanschauungsvereinigungen, ihre Einrichtungen und Gebräuche sind nicht Gott, oder?
Gregor, jetzt fällt mir auf, daß Du etwas zusammenbringst, was ich (wohl nicht ausreichend) getrennt habe.
Die Aufklärung das ihr folgende hat den Begriff der "Störung des öffentlichen Friedens" in die Sache hineingebracht, egal was denn nun Anlaß einer solchen Störung sein sollte - Gottes- oder Kirchenlästerung.
Meine Stellungnahme, daß es sich nicht um einen "Gotteslästerungsparagraphen" handelt, bezog sich konkret nur auf die oben zitierte, heutige Rechtslage. Über die Charakterisierung von Paragraphen zwischen 1789 und 1969 ist damit erstmal nichts gesagt. Nur soviel: damit es um Gotteslästerung gehen kann, muß auch Gott draufstehen.
und er ist es doch
Oder beginnt das Credo nicht mehr mit:
"Ich glaube an Gott..."?
Gott ist somit Kern des Bekenntnisses und eine Lästerung
seiner erfüllt den Tatbestand.
Die Einschränkung des Geltungsbereiches ist eine Erlaubnis durch die Hintertür, da es einer rabulistischen Diskussion überlassen bleibt, ab wann das Ärgernis ärgerlich genug ist, um öffentlich zu sein, und die üblicherweise schweigende Mehrheit gegen die Gläubigen instrumentalisiert.
Also ...
Der springende Punkt ist doch eigentlich: Wenn die christliche Religion genauso geschützt wird, wie der jüdische oder der muslimische Glaube, was wohl definitiv auch ausgesagt wird, dann liegt es wohl an uns, ob wir den Schutz auch einfordern oder nicht.
Stichwort: Brennende Bibel.
Etwas Widerspruch
Im zweiten Teil stimme ich Dir zu, die brennende Bibel bei dem 1000 Kreuze Schweigemarsch ist eine Beleidigung der Religionen, die die Bibel als Grundlage haben. Leider wird das ganze wohl nicht ausreichend öffentlichen Unfrieden gestiftet haben, um vom Staat verfolgt zu werden. Bei uns scheint der Respekt vor anderen Bekenntnissen größer zu sein als vor dem Christentum.
Es war mal in einem dritten Programm nachrichtenwürdig, wie sich ein Hotel auf den Besuch einer hochgestellten Persönlichkeit aus dem arabischen Raum vorbereitet, der mit seinem Gefolge dort eine Weile abstieg. Es wurde explizit berichtet, daß die Reinigungskräfte schärfstens instruiert worden sind, den Koran nicht auf den Boden zu legen, wenn sie die Ablage säubern, da dies sonst als Verunglimpfung des Korans betrachtet würde.
Leider bemerke ich ähnlichen Respekt vor christlichen Symbolen nicht in diesem Maße.
Hierzu paßt gut folgender Artikel:
Eindrücke eines Priesteramtskandidaten aus Nigeria
Herzliche Grüße
Marcus, der mit dem C
(Dennoch, es bleibt darauf hinzuweisen, dass auch bei uns das Evangelium beleuchtet, mit Weihrauch gereinigt und GEKÜSST wird im Rahmen des üblichen(?) Gottesdienstes!).
Also ich argumentiere einmal: Man braucht es nicht übertreiben mit der Heiligkeit von ein paar Seiten Papier außerhalb der Liturgie. Aber ich sage auch: Irgendwo reicht es jetzt. Wer die Bibel öffentlich verbrennt, muss genau so dran sein wie jeder andere auch, der andere Bücher, und das müssen nicht mal heilige Bücher sein, obwohl es genau um die geht, verbrennen möchte. Das ist ja wohl das Allerletzte, das ist mental gesehen ja sowas wie DRITTES REICH - und das hätte ich genauso formuliert, wäre ich noch nicht christlich gewesen.
Eine Distanzierung gewisser Kreise zumindest von den krassesten Ausartungen kostete nichts und brächte viel.
Der Paragraph fristet auch eher ein strafrechtliches Schattendasein; mir ist er weder in den Übungsfällen für den Justiznachwuchs noch in der Praxis je begegnet. Wohl auch kein Gotteslästerungsparagraph - wie sollten gottlose Juristen auch beurteilen, was wie Gott lästert. Wer meint, Gott zu lästern, lästert am Ende nur den Küster (frei nach Gomez Davila).
Es wird ja auch teilweise im Internet bestritten
Die anderen Vorfälle sind aber auch nicht viel besser.
also Deinen ersten Beitrag verstehe ich überhaupt nicht. Klar beginnt das Credo mit Gott aber wie kommst Du jetzt aufs Credo? Und Sätze wie "Christentum ist $%?!" oder das "christliche Bekenntnis ist Blödsinn" ist eben keine Gotteslästerung. Noch nicht mal ein "Laßt uns alle Christen totschlagen, denn sie sind böse" wäre Gotteslästerung - wohl aber im Bereich des zitierten Paragraphen.
Ich will damit weder für noch gegen ja den heutigen Paragraphen sprechen - nur Gotteslästerung ist halt was anderes.
Es hat auch nichts damit zu tun, daß "unser Gott, als Gott des Christentums" erwähnt werden müsse, Elsa. Klar ist es Gotteslästerung, wenn jemand über den Gott, den wir verehren lästert. Aber auch wenn nur ganz allgemein Gott als "jenes höhere Wesen, daß man verehrt" (um mal mit Prof. Murke zu sprechen) betroffen ist oder einfach nur eine göttliche allem obwaltende Kraft, wäre es dennoch Gotteslästerung. Und gerade in jenem allgemeinen Sinne halt ich es für möglich, dies auch jedem einzelnen in einer säkularen Gesellschaft abzuverlangen. Auch Atheisten, denn auch diese sind Geschöpfe eines Schöpfers!
"dann liegt es wohl an uns, ob wir den Schutz auch einfordern oder nicht."
Ja - es liegt daran, daß sich Christen im allgemeinen von Anfang an etwas anders verhalten. Das ging eine Zeitlang etwas verschüttet (wenn es auch nie weg war), ist aber nun wieder voll da. Stichwort: Bete für deine Verfolger, liebe deine Feinde!
Nun, es ist ganz einfach...
Du konstruierst aus angenommenen Verunglimpfungen des Gesamtbekenntnisses oder der Gläubigen, in denen das Wort Gott nicht vorkommt und die Du korrekt unter die Tatbestände subsummierst, den falschen Umkehrschluß, daß eine Gotteslästerung nicht unter diesen Paragraphen zählt. Dabei zählt nach meinem Verständnis sowohl Can. 1387 CIC 1983
Can. 1367 — Wer die eucharistischen Gestalten wegwirft oder in sakrilegischer Absicht entwendet oder zurückbehält, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu; ein Kleriker kann außerdem mit einer weiteren Strafe belegt werden, die Entlassung aus dem Klerikerstand nicht ausgenommen.
als auch Can. 1369 CIC 1983
Can. 1369 — Wer in einer öffentlichen Aufführung oder Versammlung oder durch öffentliche schriftliche Verbreitung oder sonst unter Benutzung von sozialen Kommunikationsmitteln eine Gotteslästerung zum Ausdruck bringt, die guten Sitten schwer verletzt, gegen die Religion oder die Kirche Beleidigungen ausspricht oder Haß und Verachtung hervorruft, soll mit einer gerechten Strafe belegt werden.
als gotteslästerlicher Akt. Das eine ist landläufig als Sakrileg, das andere als Blasphemie bezeichnet. Ich will Wikipedia nicht als unanfechtbare Wahrheit betrachten, aber genau dort wird unter dem Stichwort Blasphemie der §166 StGB als Gotteslästerungsparagraph bezeichnet. Meiner Meinung nach ist das aus der Rechtshistorie einfach zu begründen, da christliche Bekenntnisse in D nun mal historisch am verankertsten sind und somit die am meisten vorkommenden Verstöße sich gegen diese Bekenntnisse richtet, die Gott als Inhalt haben. Ein Jurist kann Dir da möglicherweise mehr zur Historie sagen.
Wenn Du meiner Argumentation nicht folgen kannst, dann bitte ich um Deine Definition einer Gotteslästerung, da wir sonst weiter auf der Stelle treten ohne uns gegenseitig zu verstehen.
Dennoch wird dadurch kein Gotteslästerungsparagraph daraus, denn in keinem Fall ist der Schutz Gottes Gegenstand des Gesetzes. Wenn gegen Lästerung des Allerhöchsten vorgegangen wird dann nur weil sich seine Verehrer belästigt fühlen bzw. (nach 1969) weil der öffentliche Friede geschützt würde.
Eine Lästerung des Credos ist trotzdem keine Gotteslästerung wenn sie sich nicht direkt auf Gott selbst bezieht.
Was "Das Christentum wiederum ist eine Familie der zu schützenden religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisse" heißen soll ist mir allerdings schleierhaft.
Eine Gotteslästerung ist eine direkte und ausdrückliche Lästerung des Allerhöchsten. So schmerzhaft es für uns ist und wie sehr natürlich Gott in den eucharistischen Gestalten gegenwärtig ist, solange jemand diesen Glauben nicht teilt, handelt es sich "nur" um eine sakrilegische Handlung. Sakrileg ist aber nicht gleich Gotteslästerung.
"Ich will Wikipedia nicht als unanfechtbare Wahrheit betrachten"
Die deutsche Wikipedia ist nicht nur nicht unanfechtbar sondern in keinster Weise Wahrheit. Laut der deutschen Wikipedia hat die Kirche das Judentum als eigenständigen Heilsweg anerkannt. Ich versuchte das mal zu ändern ...
Aber ich sage ja gar nicht, daß nicht manche den Paragraphen nicht "Gotteslästerungsparagraph" nennen, was eben an der Historie liegt. Aber dennoch ist diese Bezeichnung sachlich nicht gerechtfertigt.
Was soll denn "da christliche Bekenntnisse in D nun mal historisch am verankertsten sind und somit die am meisten vorkommenden Verstöße sich gegen diese Bekenntnisse richtet, die Gott als Inhalt haben." heißen?
Die Angriffe gegen das christliche Bekenntnis mögen die meisten sein (man braucht nur eine x-beliebige Zeitschrift aufschlagen oder nur mal kurz Radio oder Fernsehen verfolgen), verfolgte (im Sinne des Gesetzes) werden sie aber sicher nicht!
Ich kann deiner Argumentation weitgehend folgen (trotz zweiere unverständlicher Sätze ohne Folge für die Sache), aber zustimmen kann ich eben nicht. Hier nochmals meine Definition:
"Eine Gotteslästerung ist eine direkte und ausdrückliche Lästerung des Allerhöchsten."
Das Credo ist nicht Gott!
Antwort nach einer Erkältungspause...
>>Dennoch wird dadurch kein Gotteslästerungsparagraph daraus, denn in keinem Fall ist der Schutz Gottes Gegenstand des Gesetzes. Wenn gegen Lästerung des Allerhöchsten vorgegangen wird dann nur weil sich seine Verehrer belästigt fühlen bzw. (nach 1969) weil der öffentliche Friede geschützt würde.<<
Dies ist falsch. Das Gesetz kennt den "objektiven Dritten". Vor der Gesetzesänderung war einer notwendig, der nicht dem verunglimpften Bekenntnisses angehören mußte, der die Verunglimpfung erkennt. Mit der 69er Änderung wurde eine qualitative Hürde geschaffen, die durch einen unbestimmten Rechtsbegriff "die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören" gekennzeichnet wird. Es obliegt nun jedem Staatsanwalt und Richter, jeweils neu festzulegen, ob für sie dieser
Passus erfüllt ist. Das praktische Ergebnis ist, daß eine Verfolgung mangels Rechtsicherheit kaum noch stattfindet.
>>Eine Lästerung des Credos ist trotzdem keine Gotteslästerung wenn sie sich nicht direkt auf Gott selbst bezieht.<<
(...)
>>Das Credo ist nicht Gott!<<
Ich habe nie behauptet, daß Gott das Credo ist, sondern nur aus dem Credo hergeleitet, daß Gott Teil des Bekenntnisses ist.
>>Was "Das Christentum wiederum ist eine Familie der zu schützenden religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisse" heißen soll ist mir allerdings schleierhaft.<<
Es gibt mehrere Konfessionen, die sich auf das Credo beziehen, ich wollte hier den Begriff "Kirche" nicht verwenden, um keine Nebendiskussion über "Dominus Iesus" et. al. zu starten. Die nicht-römisch-katholischen Konfessionen werden als Brüder im Glauben bezeichnet, von daher ist mein Familienbegriff in diesem Punkt stimmig.
>>Eine Gotteslästerung ist eine direkte und ausdrückliche Lästerung des Allerhöchsten. So schmerzhaft es für uns ist und wie sehr natürlich Gott in den eucharistischen Gestalten gegenwärtig ist, solange jemand diesen Glauben nicht teilt, handelt es sich "nur" um eine sakrilegische Handlung. Sakrileg ist aber nicht gleich Gotteslästerung.<<
Sakrileg kommt etymologisch von Tempelraub und ist unabhängig von der betroffenen Religion immer ein gegen lästerlicher Akt
gegen die im Tempel verehrte Gottheit. Das heutige Rechtsanalogon ist die tätliche Beleidigung (zB Stinkefinger), denn in der Schändung des Tempels durch den Raub wurde nonverbal die Ohnmacht der Gottheit sein Heiligtum zu schützen proklamiert. Die Lästerung ist somit tatimmanent und nicht davon trennbar.
>>"Eine Gotteslästerung ist eine direkte und ausdrückliche Lästerung des Allerhöchsten."<<
Dieser Definition kann ich nicht folgen, da sie wesentliche Elemente des überlieferten Gotteslästerungsbegriffs ausklammert, wie zB die sakrilegischen Handlungen.
>>Dennoch wird dadurch kein Gotteslästerungsparagraph daraus, denn in keinem Fall ist der Schutz Gottes Gegenstand des Gesetzes. Wenn gegen Lästerung des Allerhöchsten vorgegangen wird dann nur weil sich seine Verehrer belästigt fühlen bzw. (nach 1969) weil der öffentliche Friede geschützt würde.<<
"Dies ist falsch. ...."
Und warum? Ich sehe nicht in deiner Antwort, was meinen Punkt auch nur anspricht. Objektive Dritte usw. etc. sind für die Tatsache, daß es keinen "Gotteslästerunsgparagraphen" gibt völlig ohne Belang.
"Ich habe nie behauptet, daß Gott das Credo ist, sondern nur aus dem Credo hergeleitet, daß Gott Teil des Bekenntnisses ist."
Zwar nie explizit behauptet, aber du hast doch das Credo in einer Weise eingeführt, daß es nur so Sinn machen würde. Nochmals: das Credo ist nicht Gott. Das Credo zu lästern ist nicht Gotteslästerung.
">>Was "Das Christentum wiederum ist eine Familie der zu schützenden religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisse" heißen soll ist mir allerdings schleierhaft.<<
Es gibt mehrere Konfessionen, die sich auf das Credo beziehen, ich wollte hier den Begriff "Kirche" nicht verwenden, um keine Nebendiskussion über "Dominus Iesus" et. al. zu starten. Die nicht-römisch-katholischen Konfessionen werden als Brüder im Glauben bezeichnet, von daher ist mein Familienbegriff in diesem Punkt stimmig."
Ich verstehe immer noch nicht, was der Satz bezüglich des Themas sagen will? Es gibt keine Familie der zu schützenden Bekenntnisse und andere, die nicht dazu gehören. Alle Bekenntnisse sind nach dem Gesetz zu schützen.
>>Eine Gotteslästerung ist eine direkte und ausdrückliche Lästerung des Allerhöchsten. So schmerzhaft es für uns ist und wie sehr natürlich Gott in den eucharistischen Gestalten gegenwärtig ist, solange jemand diesen Glauben nicht teilt, handelt es sich "nur" um eine sakrilegische Handlung. Sakrileg ist aber nicht gleich Gotteslästerung.<<
Sakrileg kommt etymologisch von Tempelraub und ist unabhängig von der betroffenen Religion immer ein gegen lästerlicher Akt
gegen die im Tempel verehrte Gottheit. Das heutige Rechtsanalogon ist die tätliche Beleidigung (zB Stinkefinger), denn in der Schändung des Tempels durch den Raub wurde nonverbal die Ohnmacht der Gottheit sein Heiligtum zu schützen proklamiert. Die Lästerung ist somit tatimmanent und nicht davon trennbar.
>>"Eine Gotteslästerung ist eine direkte und ausdrückliche Lästerung des Allerhöchsten."<<
Dieser Definition kann ich nicht folgen, da sie wesentliche Elemente des überlieferten Gotteslästerungsbegriffs ausklammert, wie zB die sakrilegischen Handlungen.