Neue Enthüllungen des "Spiegels":
Bischof Ackermann, der DBK-Beauftragte in Sachen sexuellen Missbrauch in der Kirche, "schone" pädophile Priester in seinem Bistum.
Abgesehen davon, dass ich mich frage, was Spiegel eigentlich möchte, wie man mit solchen Priestern umgehen solle, die - feines, aber wichtiges Detail - ihre Strafe bereits abgeleistet haben: Einmauern? Arbeitslager Sibirien? Feierlich bei lebendigem Leibe verbrennen? Ja wohin mit solchen Menschen, lieber Spiegel. Eliminieren? Am besten gleich? Oder erst nach Abbüßen der verhängten Strafe? Erzählt mir doch mehr drüber, damit ich euch besser einordnen kann in eurem Verhältnis zur deutschen Rechtsprechung.
Es gibt dafür eigentlich klare Richtlinien, die übrigens auch innerhalb eines rechtsstaatlichen Rahmens Anwendung finden.
Ich veröffentliche also zur Information die Stellungnahme des Bistums Trier an dieser Stelle:
>>Unter der Überschrift „Bischof Ackermann – Katholischer Missbrauchsbeauftragter schont Pädophile“ berichtet SPIEGEL Online am 18. März 2012. Es kann aber gar keine Rede davon sein, dass Bischof Ackermann von der „Null-Toleranz-Linie“ gegenüber dem Verbrechen des sexuellen Missbrauchs abweicht. „Sexueller Missbrauch, vor allem an Kindern und Jugendlichen ist eine verabscheuungswürdige Tat. Dies gilt besonders, wenn Kleriker oder Ordensangehörige sie begehen“, so heißt es in den überarbeiteten Leitlinien der DBK, die seit dem 1. September 2010 in Kraft sind.
Das Handeln von Bischof Ackermann steht ganz in Übereinstimmung mit diesen Leitlinien. Diese sind vor zwei Jahren unter breiter Beteiligung von Experten mit psychiatrisch-psychotherapeutischem und juristischem Sachverstand sowie im Gespräch mit Vertretern von Opferschutzverbänden und im Kontakt mit Mitgliedern des Runden Tisches der Bundesregierung erarbeitet und am 31. August 2010 der Öffentlichkeit vorgestellt worden.
In den Nummern 41-47 legen die Leitlinien die „Konsequenzen für den Täter“ fest: Danach wird ein Kleriker bzw. kirchlicher Mitarbeiter, der sich des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger schuldig gemacht hat, nicht mehr in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt. Soweit die betreffende Person im kirchlichen Dienst verbleibt, wird ein forensisch-psychiatrisches Gutachten eingeholt, das konkrete Angaben darüber enthalten soll, ob und ggf. wie der Täter so eingesetzt werden kann, so dass es nicht zu einer Gefährdung von Minderjährigen kommt. Das heißt: Es ist nur noch ein eingeschränkter Einsatz unter Auflagen möglich. Von daher gibt es tatsächlich Priester, die Täter sind, und dennoch weiter priesterlich arbeiten, aber eben unter Auflagen. Die Dienstvorgesetzten werden entsprechend der Leitlinien über die besondere Problematik und eventuelle Auflagen informiert.
Vor allem unter präventiven Gesichtspunkten wurde diese Regelung von Fachleuten bevorzugt gegenüber der völligen Entlassung eines Täters aus dem Klerikerstand, wobei auch dies je nach Schwere der Tat nicht ausgeschlossen ist.<<
Abgesehen davon, dass ich mich frage, was Spiegel eigentlich möchte, wie man mit solchen Priestern umgehen solle, die - feines, aber wichtiges Detail - ihre Strafe bereits abgeleistet haben: Einmauern? Arbeitslager Sibirien? Feierlich bei lebendigem Leibe verbrennen? Ja wohin mit solchen Menschen, lieber Spiegel. Eliminieren? Am besten gleich? Oder erst nach Abbüßen der verhängten Strafe? Erzählt mir doch mehr drüber, damit ich euch besser einordnen kann in eurem Verhältnis zur deutschen Rechtsprechung.
Es gibt dafür eigentlich klare Richtlinien, die übrigens auch innerhalb eines rechtsstaatlichen Rahmens Anwendung finden.
Ich veröffentliche also zur Information die Stellungnahme des Bistums Trier an dieser Stelle:
>>Unter der Überschrift „Bischof Ackermann – Katholischer Missbrauchsbeauftragter schont Pädophile“ berichtet SPIEGEL Online am 18. März 2012. Es kann aber gar keine Rede davon sein, dass Bischof Ackermann von der „Null-Toleranz-Linie“ gegenüber dem Verbrechen des sexuellen Missbrauchs abweicht. „Sexueller Missbrauch, vor allem an Kindern und Jugendlichen ist eine verabscheuungswürdige Tat. Dies gilt besonders, wenn Kleriker oder Ordensangehörige sie begehen“, so heißt es in den überarbeiteten Leitlinien der DBK, die seit dem 1. September 2010 in Kraft sind.
Das Handeln von Bischof Ackermann steht ganz in Übereinstimmung mit diesen Leitlinien. Diese sind vor zwei Jahren unter breiter Beteiligung von Experten mit psychiatrisch-psychotherapeutischem und juristischem Sachverstand sowie im Gespräch mit Vertretern von Opferschutzverbänden und im Kontakt mit Mitgliedern des Runden Tisches der Bundesregierung erarbeitet und am 31. August 2010 der Öffentlichkeit vorgestellt worden.
In den Nummern 41-47 legen die Leitlinien die „Konsequenzen für den Täter“ fest: Danach wird ein Kleriker bzw. kirchlicher Mitarbeiter, der sich des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger schuldig gemacht hat, nicht mehr in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt. Soweit die betreffende Person im kirchlichen Dienst verbleibt, wird ein forensisch-psychiatrisches Gutachten eingeholt, das konkrete Angaben darüber enthalten soll, ob und ggf. wie der Täter so eingesetzt werden kann, so dass es nicht zu einer Gefährdung von Minderjährigen kommt. Das heißt: Es ist nur noch ein eingeschränkter Einsatz unter Auflagen möglich. Von daher gibt es tatsächlich Priester, die Täter sind, und dennoch weiter priesterlich arbeiten, aber eben unter Auflagen. Die Dienstvorgesetzten werden entsprechend der Leitlinien über die besondere Problematik und eventuelle Auflagen informiert.
Vor allem unter präventiven Gesichtspunkten wurde diese Regelung von Fachleuten bevorzugt gegenüber der völligen Entlassung eines Täters aus dem Klerikerstand, wobei auch dies je nach Schwere der Tat nicht ausgeschlossen ist.<<
ElsaLaska - 18. Mär, 22:10
Typische ...