Schandurteil von Wiesbaden
Welche Tat bitte, und hier ist Fantasie gefragt, sollte denn etwa NICHT eine "besondere Schwere der Schuld" erkennen lassen, wenn nicht die, dass ein Mann seine ehemalige Geliebte, die nun mit dem gemeinsamen Kind schwanger ist, hinterrücks mit dem Messer niedermeuchelt, weil die nicht abtreiben wollte - nennen wir es ruhig einen heimtückischen Doppelmord, auch wenn das sicherlich nicht die korrekt juristische Umschreibung des Tathergangs sein sollte.
Der Angeklagte habe sich "aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden". So der Richterspruch.
Ja, steig mir doch den Buckel runter! Man stelle sich so eine Relativierung mal vor, wenn ein Neonazi seine ausländische, schwangere Geliebte abschlachten würde!
Es geht hier um heimtückischen Mord an einer schwanger gehenden Frau, mithin um einen Doppelmord! Und da gibt es keine "kulturelle Zwangslage", kann es gar nicht geben- wo kommen wir denn sonst hin?
Glücklicherweise geht es jetzt in Revision und glücklicherweise haben sich sogar Vertreter von muslimischen Verbänden geäußert, und zwar in der Hinsicht, dass eine solche Tat eigentlich nach deren Recht weitaus stärker geahndet würde, also kurz: auch hier völliges Unverständnis.
Der Angeklagte habe sich "aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden". So der Richterspruch.
Ja, steig mir doch den Buckel runter! Man stelle sich so eine Relativierung mal vor, wenn ein Neonazi seine ausländische, schwangere Geliebte abschlachten würde!
Es geht hier um heimtückischen Mord an einer schwanger gehenden Frau, mithin um einen Doppelmord! Und da gibt es keine "kulturelle Zwangslage", kann es gar nicht geben- wo kommen wir denn sonst hin?
Glücklicherweise geht es jetzt in Revision und glücklicherweise haben sich sogar Vertreter von muslimischen Verbänden geäußert, und zwar in der Hinsicht, dass eine solche Tat eigentlich nach deren Recht weitaus stärker geahndet würde, also kurz: auch hier völliges Unverständnis.
ElsaLaska - 30. Mär, 19:04
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