Was ist hier eigentlich los?
Wenn ein durchgedrehter "Bischof" einer katholischen Splittergruppierung überlegt, ob es nun Gaskammern gab oder eher nicht, wenn man sagt (ICH Sage es NICHT) es seien ja nur zwei Millionen anstatt sechs Millionen ermordete Juden gewesen, dann ist das strafrechtlich relevant (ich habe dieses Gesetz auch nicht zu beanstanden, das will ich ausdrücklich sagen) und es geht ein ausgesprochener shitstorm los.
Wenn ein Rabbi und Mohel seiner Tätigkeit nachgeht, dann kriegt er jetzt seit neuestem eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft auf den Hals, ohne dass was passiert, weil "Beschneidung aus religiösen Motiven als strafbare Körperverletzung gilt."
So. Aus hygienischen Gründen, wie von der WHO empfohlen, aber nicht. Nur aus dezidiert religiösen also. Und wie passt das zusammen, dass die Entfernung einer männlichen Vorhaut - die Leute tun immer so, als wüssten sie nicht, was das sei, obwohl wir doch angeblich schon im Kindergarten Sexualkundeunterricht haben - strafbar sein soll (nein, eine männliche Vorhaut entspricht nicht einem Organ der Frau im selben Körperbereich, wer das nicht weiß, sollte erst gar nicht versuchen mitzureden, insbesondere als MANN) die Entfernung und Tötung eines Kindes aus dem Mutterbauch aber nicht? Nehmen wir an, es gäbe eine Religion, die Abtreibung vorschreibt - wäre sie dann auch strafbar? Oder eher nicht?
Vielleicht läge ja die Lösung für die jüdische Beschneidung darin, dass die Eltern feierlich formulieren, diese geschähe rein aus Gewissensgründen, um ihr Kind etwa künftig vor AIDS zu bewahren - wie die WHO ja vor fünf Jahren auch riet? Und dann?
Ich steige hier nicht mehr durch. Deshalb die Rubrik: Elsa fragt-Leser antworten.
Bitteschön.
Wenn ein Rabbi und Mohel seiner Tätigkeit nachgeht, dann kriegt er jetzt seit neuestem eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft auf den Hals, ohne dass was passiert, weil "Beschneidung aus religiösen Motiven als strafbare Körperverletzung gilt."
So. Aus hygienischen Gründen, wie von der WHO empfohlen, aber nicht. Nur aus dezidiert religiösen also. Und wie passt das zusammen, dass die Entfernung einer männlichen Vorhaut - die Leute tun immer so, als wüssten sie nicht, was das sei, obwohl wir doch angeblich schon im Kindergarten Sexualkundeunterricht haben - strafbar sein soll (nein, eine männliche Vorhaut entspricht nicht einem Organ der Frau im selben Körperbereich, wer das nicht weiß, sollte erst gar nicht versuchen mitzureden, insbesondere als MANN) die Entfernung und Tötung eines Kindes aus dem Mutterbauch aber nicht? Nehmen wir an, es gäbe eine Religion, die Abtreibung vorschreibt - wäre sie dann auch strafbar? Oder eher nicht?
Vielleicht läge ja die Lösung für die jüdische Beschneidung darin, dass die Eltern feierlich formulieren, diese geschähe rein aus Gewissensgründen, um ihr Kind etwa künftig vor AIDS zu bewahren - wie die WHO ja vor fünf Jahren auch riet? Und dann?
Ich steige hier nicht mehr durch. Deshalb die Rubrik: Elsa fragt-Leser antworten.
Bitteschön.
ElsaLaska - 21. Aug, 20:29
Tja, Elsa ...
Wenn es eine Religion gäbe, die Abtreibung vorschriebe und deswegen noch nicht ausgestorben wäre, könnte man, wie heute üblich, auf die Selbstbestimmung und das Recht am eigenen Körper beharren. Das ungeborene Kind selbst hat keine Rechte. Nach diesem Verständnis müssten die neugeborenen Jungs also a) die Einwilligung zur Beschneidung geben, oder b) sich selbst beschneiden. Die Eltern sind außen vor, wie es sich für eine moderne, weltoffene und zeitgemäße Gesellschaft gehört.
Leider greift der Rat der WHO in diesem Fall nicht, denn auch hier müsste, nach 'unserem' modernen Rechtsverständnis, der zu Beschneidende dem Eingriff ausdrücklich zustimmen.
was nicht ganz stimmt
Das gilt auch für größere Kinder- die die Kausalität schon erkennen können. Nix da Selbstbestimmungsrecht.
Das soll einzig und allein die männliche Vorhaut haben.....wenn das nichtt absurd ist, was dann?
Das Problem ist ein anderes. Bisher hat einfach noch niemand eine Anzeige erstattet, weil bspw. einem Kind Ohrlöcher gestochen würden. Diese ganze Debatte kam nur aufgrund einer Strafanzeige zustande. Nun sieht sich der Gesetzgeber in der Pflicht, eine rechtliche Regelung zu treffen, die vorher einfach nicht notwendig war, weil niemand diesbezüglich geklagt hat.
Der Unterschied zwischen Abtreibung und Beschneidung ist indes anders begründet, und zwar durch die juristisch vorherrschende Definition des Zeitpunkts, an dem menschliches Leben beginnt.